Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.RRGR.220

I 164-2024 Saïd (Biel, SP) Berücksichtigung des Klimawandels in der kantonalen Ferienordnung. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 164-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.220

Eingereicht am: 12.06.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Saïd (Biel/Bienne, SP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1113/2024 vom 06. November 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Berücksichtigung des Klimawandels in der kantonalen Ferienordnung

Gemäss Artikel 8 Absatz 3 des Volksschulgesetzes legt seit 2010/2011 die Bildungs- und Kulturdirektion die Ferienzeiten fest. Die beiden Sprachregionen unseres Kantons kennen unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Im französischsprachigen Teil des Kantons stützt sich der gültige Ferienkalender auf den des BEJUNE-Raums, während im deutschsprachigen Kantonsteil der Ferienkalender nach Kalenderwochenzählung (DIN-Norm) gilt. Die Schülerinnen und Schüler der Volksschule und Sekundarstufe II haben dreizehn Wochen Ferien pro Schuljahr. In beiden Sprachregionen haben sie je zwei Wochen Weihnachts- und Osterferien und eine Woche Sportferien im Februar. Die französischsprachigen Schülerinnen und Schüler haben im Sommer sechs und im Herbst zwei Wochen Ferien, während die deutschsprachigen fünf Wochen im Sommer und drei im Herbst haben. Das geltende Reglement sieht zusätzlich ein paar Ausnahmen vor, denn die Woche der Sportferien kann je nach Region des Kantons variieren. Ausserdem werden die Ferien in Biel und den Nachbargemeinden nach einer alternierenden Ferienordnung festgelegt. Das bedeutet, dass in den Schuljahren, die in einem geraden Jahr beginnen, die deutschsprachige und für Schuljahre, die in einem ungeraden Jahr beginnen, die französischsprachige Ferienordnung gilt.

In der Schweiz liegt die jährliche Feriendauer je nach Kanton zwischen dreizehn und vierzehn Wochen, mit Ausnahme des Tessins, wo es fünfzehn Wochen sind, davon zehn im Sommer – ein Rekord im interkantonalen Vergleich. In den anderen Kantonen haben die Schülerinnen und Schüler zwischen fünf und siebeneinhalb Wochen Sommerferien. Die langen Sommerferien im Tessin können durch den im Vergleich zu anderen Kantonen gesamthaft heisseren Sommer und durch die geschichtlich landwirtschaftliche Tradition des Kantons erklärt werden, wo Kinder ihren Eltern im Sommer bei den Aufgaben auf dem Bauernhof und auf der Alp halfen. Bis Ende der 1970er-Jahre dauerten die Ferien sogar bis Mitte September. Im europäischen Vergleich

gehören die Schweizer Sommerferien zu den kürzesten, weit hinter den acht Wochen in Frankreich, den zehn Wochen in Schweden oder den dreizehn Wochen in Italien, Portugal oder Irland.

Aus Zahlen des BFS 1 geht hervor, dass die Sommer infolge des Klimawandels immer heisser werden. In der Region Bern gab es seit 1959 zwölf Jahre, in denen mindestens 50 Sommertage (Tage, an denen die Temperatur mindestens 25 Grad beträgt) gezählt wurden. Dieses Phänomen kam zweimal in den 1990er-Jahren und zehnmal im 21. Jahrhundert vor, wobei in den Jahren 2003 und 2023 jeweils 83 bzw. 74 Sommertage gezählt wurden. Es sei noch erwähnt, dass ein Kalenderjahr zwischen 1959 und 2000 durchschnittlich 33 Sommertage zählte, im Vergleich zu einem Durchschnitt von 50 Tagen seit 2001 und 61 seit 2020. Ausserdem ist die jährliche Durchschnittstemperatur der Schweiz in den letzten 150 Jahren um 2 Grad gestiegen, was den Durchschnitt von weltweit 0,9 Grad übertrifft. Schliesslich zeigen weitere Daten, dass der heisseste Tag im Jahr 2023 mit einer Temperatur von 35,1 Grad der 24. August war, also nach den Schulsommerferien2. Diese Zahlen zeigen, dass die Berner Sommer sich immer mehr den Tessiner Sommern ähneln. Es ist folglich angebracht, sich von diesem Kanton inspirieren zu lassen und den Schulanfang auf Ende August oder Anfang September zu verschieben.

In gewissen Schulen, die über keine angebrachte Isolation oder Klimatisierung verfügen, ist die Hitze in den Schulzimmern im Sommer erdrückend. Zur Lösung dieses Problems wäre es eventuell möglich, alle Schulzimmer des Kantons mit einer passenden Isolation oder eventuell mit Ventilatoren auszurüsten. Aber die Ausrüstung der Schulzimmer mit solchen Installationen oder Ventilatoren wäre nicht nur ausgesprochen teuer, sondern auch aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll und schwer mit den steigenden Energiepreisen zu vereinen, die im Lauf von 2024 bereits um 18 Prozent angestiegen sind.

Schliesslich wäre es von Vorteil, die Periode, in der die Herbstferien stattfinden, auf Ende Oktober zu verschieben. Die Zeitspanne zwischen dem Schulanfang nach den Herbstferien und den Weihnachtsferien ist länger als die zwischen den Sommer- und den Herbstferien, obwohl sie sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für das Lehrpersonal ausgesprochen ermüdend ist, weil die Tage immer kälter und kürzer werden und der Druck wegen der Vorbereitung der Festtage steigt.

Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Wie stellt sich der Regierungsrat zu einer Verlängerung der Sommerferien aufgrund des Klimawandels und entsprechend zu einer Anpassung der Dauer der Herbst- und/oder Frühlingsferien?

2. Zieht der Regierungsrat im Fall einer positiven Beurteilung sieben oder acht Wochen Sommerferien vor?

3. Ist der Regierungsrat bereit, die jährliche Feriendauer um eine Woche zu verlängern?

4. Erachtet es der Regierungsrat für sinnvoll, die Herbstferien auf Ende Oktober zu verschieben?

5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Möglichkeit, die Feriendaten der beiden Sprachregionen zu vereinheitlichen?

Klimadaten: Eistage, Frosttage, Sommertage, Hitzetage, Tropennächte und Niederschlagstage - 1959-2023 | Tabelle | Bundesamt für Statistik (admin.ch) Witterung in der Schweiz - 1999-2023 | Tabelle | Bundesamt für Statistik (admin.ch)

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat ist sich der möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf die Temperaturen bewusst. Er nimmt die Folgen und Problematiken, die damit einhergehen, ernst. Laut Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie werden die Sommer jedoch nicht grundsätzlich überall in der Schweiz wärmer. So findet man auf dessen Homepage folgende Aussage 3: «Betrachtet man die einzelnen Jahreszeiten, zeigen sich markante regionale Unterschiede im Erwärmungstrend. Während sich im Winter die tiefen Lagen des Mittellandes stärker erwärmten als die Bergregionen, zeigt sich im Sommer das umgekehrte Bild.»

Bauliche Vorkehrungen in Schulhäusern, wie beispielweise die erwähnte Isolation oder Klimatisierung liegen wie alle die Infrastruktur betreffenden Massnahmen in der Verantwortung der Gemeinden. Zusätzlich kann der Schutz der Schülerinnen und Schüler und der Lehrpersonen auch mit anderen Mitteln unterstützt werden. Beispielweise mit einer schattenspendenden Umgebung, genügend Wasser und Möglichkeiten zum Abkühlen etc.

Der Regierungsrat beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Wie stellt sich der Regierungsrat zu einer Verlängerung der Sommerferien aufgrund des Klimawandels und entsprechend zu einer Anpassung der Dauer der Herbst- und/oder Frühlingsferien?

Der Regierungsrat zieht keine Verlängerung der Sommerferien in Betracht. Bei vielen Familien ist die Organisation der Betreuung der Kinder während der Schulferien bereits jetzt eine grosse Herausforderung, da die Eltern nur vier oder fünf Wochen Ferien pro Jahr haben. Die Nachteile, die eine Verlängerung der Sommerferien nach sich ziehen würden, wären für die Familien und die Gemeinden erheblich.

Zudem sind längere Sommerferien auch aus wissenschaftlicher Sicht umstritten. In den Schulquartalen werden die Schülerinnen und Schüler wiederholt mit denselben Themen konfrontiert und der Lernstoff wird regelmässig geübt und wiederholt. Eine lange Pause kann deshalb zu einem Lernverlust führen. Zudem haben Schülerinnen und Schüler während den Ferien oftmals weniger Zugang zu ausserschulischen Lernorten und organisierten Freizeitaktivitäten.

2. Zieht der Regierungsrat im Fall einer positiven Beurteilung sieben oder acht Wochen Sommerferien vor?

Der Regierungsrat bevorzugt den Erhalt der heutigen Regelungen.

3. Ist der Regierungsrat bereit, die jährliche Feriendauer um eine Woche zu verlängern?

Eine Erhöhung der Feriendauer hätte eine Verkürzung der Anzahl Schulwochen zur Folge. Mit dem Lehrplan 21 ist die Lektionenzahl gestiegen. Wenn zusätzlich noch die zur Verfügung stehende Zeit eingeschränkt wird, würde das die wöchentliche Lektionenzahl erhöhen und den Druck auf die Lehrpersonen und die Schülerinnen und Schüler verstärken.

4. Erachtet es der Regierungsrat für sinnvoll, die Herbstferien auf Ende Oktober zu verschieben?

Die bestehenden Herbstferien Ende September und Anfang Oktober werden von vielen Eltern sehr geschätzt, weil vielerorts die touristische Hochsaison vorbei ist und noch angenehme Temperaturen herrschen. Der Regierungsrat teilt die Meinung des Interpellanten, dass das Quartal zwischen Herbst- und Winterferien verhältnismässig lang ist. Nicht zuletzt aus diesem Grund

Entwicklung Temperatur, Niederschlag und Sonnenschein - MeteoSchweiz (admin.ch) besucht am 11.09.2024

haben Schulen im Monat November unterrichtsfreie Tage eingeführt. In der französischsprachigen Region des Kantons finden die Herbstferien infolge der Anpassung an den frankophonen Sprachraum später statt. Deshalb verzichtet der Regierungsrat auf eine generelle Regelung.

5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Möglichkeit, die Feriendaten der beiden Sprachregionen zu vereinheitlichen?

Dass sich die Sprachregionen des Kantons Bern an den umliegenden gleichsprachlichen Kantonen orientieren und die Ferien mit ihnen gleichschalten, ist sinnvoll, weil Schülerinnen und Schüler je nach Wohnort auch nähergelegene ausserkantonale Schulen besuchen. Eine Vereinheitlichung der Ferienregelungen über die Sprachregionen hinweg, dürfte schwierig werden, da beide Sprachregionen Kompromisse eingehen müssten. Die heutigen Unterschiede sind nicht sehr gross und werden im Raum Biel pragmatisch berücksichtigt. Der Regierungsrat sieht keinen Anlass, die Feriendaten über die Sprachregionen zu vereinheitlichen.

Verteiler ‒ Grosser Rat