Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.RRGR.227

I 171-2024 Buri (Konolfingen, GLP). Ist die Wirtschaftsstrategie des Kantons Bern auf Kurs? Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 171-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.227

Eingereicht am: 12.06.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Buri (Konolfingen, GLP) (Sprecher/in) Vögeli (Frauenkappelen, GLP) Lüthi (Moosseedorf, GLP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1221/2024 vom 27. November 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Ist die Wirtschaftsstrategie des Kantons Bern auf Kurs?

Die Wirtschaftsstrategie 2025, entwickelt im Jahr 2011, war die erste umfassende Wirtschaftsstrategie für den Kanton Bern. Sie ist ein wichtiges und wertvolles Instrument.

Die übergeordneten Zielsetzungen der Wirtschaftsstrategie 2025 sind umfassend und ambitioniert:

  • Es wird eine Verbesserung in allen Aspekten der Nachhaltigen Entwicklung angestrebt, gemessen an den Indikatoren Cercle Indicateurs;

  • Für den individuellen Wohlstand der Bernerinnen und Berner ist das Ziel, dass das frei verfügbare Einkommen über dem Schweizer Durchschnitt liegen soll;

  • Für die Wirtschaftskraft des Kantons Bern insgesamt wird eine bessere Platzierung im Ranking des Ressourcenpotenzials gegenüber den anderen Kantonen angestrebt als im Jahr 2011, als der Kanton Bern auf Platz 16 lag.

Das Jahr 2025 nähert sich, die Erarbeitung einer neuen Wirtschaftsstrategie steht an.

Der Regierungsrat wird darum um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Kann der Regierungsrat unter Berücksichtigung von quantifizierbaren Daten ausführen, welche Ziele der Wirtschaftsstrategie 2025 auf Kurs sind? Wie gedenkt der Regierungsrat die Ziele – sofern nicht vollständig erreicht – zu verwirklichen?

2. Welche Ziele der Wirtschaftsstrategie 2025 werden voraussichtlich (teilweise) verfehlt? Aus welchen Gründen?

3. Wie gedenkt der Regierungsrat die Evaluation der Wirtschaftsstrategie 2025 durchzuführen?

4. Wie wird sichergestellt, dass die Erkenntnisse aus der Wirtschaftsstrategie 2025 in die nächste Strategie miteinfliessen?

5. Ist geplant, bei der nächsten Überarbeitung die Stakeholder – insbesondere Standortgemeinden und die Wirtschaft – miteinzubeziehen?

6. Verfügt der Regierungsrat über empirische Daten zu Chancen für Bern als Wirtschaftsstandort? Falls nein: Ist angedacht, solche im Vorfeld der nächsten Überarbeitung zu erheben?

Antwort des Regierungsrates

1. Kann der Regierungsrat unter Berücksichtigung von quantifizierbaren Daten ausführen, welche Ziele der Wirtschaftsstrategie 2025 auf Kurs sind? Wie gedenkt der Regierungsrat die Ziele – sofern nicht vollständig erreicht – zu verwirklichen?

Mit der Wirtschaftsstrategie 2025 hat der Regierungsrat 2011 seine langfristigen Leitlinien der Wirtschaftspolitik definiert. Die Wirtschaftsstrategie 2025 will Faktoren verändern, die sich nur langfristig beeinflussen lassen und orientiert sich am folgenden strategischen Ziel:

«Bis ins Jahr 2025 steht der Kanton Bern bei allen drei Dimensionen der Nachhaltigen Entwicklung (Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft) besser da als im Jahr 2011. Für die Dimension Wirtschaft bedeutet dies, dass der Wohlstand der Bernerinnen und Berner über den Schweizer Durchschnitt ansteigt und dass sich der Kanton Bern bei der Wirtschaftskraft in der Rangliste der Kantone verbessert.»

Anhand der aktuellsten verfügbaren Daten aus dem Cercle Indicateurs lässt sich festhalten, dass sich der Kanton Bern sowohl in der Dimension Umwelt wie auch in der Dimension Gesellschaft seit 2011 verbessert hat. In der Dimension Wirtschaft stagnierte die Entwicklung. Das widerspiegelt sich auch beim Wohlstand und der Wirtschaftskraft: Auf Basis der vorhandenen Indikatoren zur Wohlstandsmessung lässt sich festhalten, dass sich der Kanton Bern kaum verbessern konnte. Das Ressourcenpotenzial ist in den vergangenen Jahren sogar leicht zurückgegangen, der Ressourcenindex ist seit den Ergebnissen 2021 gesunken. 1 Entsprechend hat der Kanton Bern in der Rangliste der Kantone an Boden verloren (2011: Rang 16, 2025: Rang 20).

Der Regierungsrat hält weiterhin an den Grundsätzen der Wirtschaftsstrategie 2025 fest. Er hat deshalb die Zielsetzung der Dimension Wirtschaft im Wesentlichen in die Richtlinien der Regierungspolitik überführt und will mit den in den Regierungsrichtlinien festgehaltenen Entwicklungsschwerpunkten diese Ziele erreichen.

2. Welche Ziele der Wirtschaftsstrategie 2025 werden voraussichtlich (teilweise) verfehlt? Aus welchen Gründen?

Wie in der Antwort auf die Frage 1 dargelegt, konnten die Ziele in der Dimension Wirtschaft bisher nicht erreicht werden. Das liegt hauptsächlich daran, dass die Entwicklung der definierten Messgrössen (Wohlstand und Ressourcenpotenzial) von unzähligen Faktoren abhängig ist. Der

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die aktuellsten Daten zum Ressourcenpotenzial bzw. dem Ressourcenindex (provisorische Ergebnisse 2025) auf den Bemessungsjahren 2019–2021 beruhen.

Kanton kann lediglich auf einzelne dieser Faktoren einwirken und sie im gewünschten Sinn beeinflussen.

3. Wie gedenkt der Regierungsrat die Evaluation der Wirtschaftsstrategie 2025 durchzuführen?

Unter Beizug der für die Umsetzung der Massnahmen zuständigen Direktionen und Ämter erstellt die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion regelmässig einen Controllingbericht zur Wirtschaftsstrategie 2025. Der Regierungsrat nimmt Kenntnis davon und verabschiedet den Controllingbericht zuhanden der Geschäftsprüfungskommission, die gemäss Ausführungen in der Wirtschaftsstrategie 2025 für das Controlling zuständig ist. Der erste Controllingbericht erfolgte 2017 für die Periode 2012–2016, der zweite 2021 für die Periode 2017–2020. Der dritte und letzte Controllingbericht wird 2025 vorliegen und die Periode 2021–2024 abdecken. Damit wird die Evaluation der Wirtschaftsstrategie 2025 abgeschlossen sein.

4. Wie wird sichergestellt, dass die Erkenntnisse aus der Wirtschaftsstrategie 2025 in die nächste Strategie miteinfliessen?

Im Rahmen der Umsetzungsarbeiten zur überwiesenen Motion 200-2022 (FDP): «Verbesserung des Ressourcenpotentials durch Stärkung der Wirtschaftskraft» ist die zuständige Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion zusammen mit den Motionären zum Schluss gekommen, dass eine neue bzw. aktualisierte Wirtschaftsstrategie nicht zielführend ist. Mit der Neupositionierung der Richtlinien der Regierungspolitik im Jahr 2019 (Engagement 2030) wurden die wesentlichen Kerninhalte der Wirtschaftsstrategie 2025 auf die übergeordnete Ebene der Regierungsrichtlinien übernommen (insbesondere auch das strategische Ziel). Bei der nächsten Überarbeitung der Regierungsrichtlinien sollen die Dimension Wirtschaft und die damit verbundenen Ziele grundlegend überprüft und allenfalls angepasst bzw. konkretisiert und ergänzt werden. Damit können die wirtschaftspolitischen Ziele und die Erkenntnisse der Wirtschaftsstrategie 2025 auf höchster strategischer Ebene verankert werden. Die Wirtschaftsstrategie 2025 wird deshalb mit dem abschliessenden Controllingbericht im Jahr 2025 ausser Kraft gesetzt.

5. Ist geplant, bei der nächsten Überarbeitung die Stakeholder – insbesondere Standortgemeinden und die Wirtschaft – miteinzubeziehen?

Vgl. Antwort zur Frage 4. In welchem Rahmen die Erarbeitung der Richtlinien der Regierungspolitik 2027–2030 erfolgen wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest.

6. Verfügt der Regierungsrat über empirische Daten zu Chancen für Bern als Wirtschaftsstandort? Falls nein: Ist angedacht, solche im Vorfeld der nächsten Überarbeitung zu erheben?

Der Regierungsrat verfügt über eine Vielzahl von statistischen Daten im Bereich Wirtschaft bzw. Wirtschaftsstandort und berücksichtigt diese jeweils bei seinen wirtschaftspolitischen Entscheiden. Falls bei spezifischen Themen keine oder keine ausreichenden Daten vorhanden sind, wird im Einzelfall geprüft, ob diese Daten mit verhältnismässigem Aufwand erhoben oder beschafft werden können. Aktuell sind keine wesentlichen Datenlücken bekannt.

Verteiler ‒ Grosser Rat