2024.RRGR.25
M 008-2024 Günthör (Erlach, SVP) Verbesserung der Unterstützung für Gemeinden beim Gewässerunterhalt, einschliesslich der Entfernung von Seegras. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 008-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.25
Eingereicht am: 04.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Günthör (Erlach, SVP) (Sprecher/in) Cattaruzza (Nidau, GLP) Hess (Nidau, FDP) Rashiti (Gerolfingen, SVP) Saïd (Biel/Bienne, SP) Grupp (Biel/Bienne, GRÜNE) Bühler (Romont BE, Die Mitte) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 07.03.2024
RRB-Nr.: 486/2024 vom 15. Mai 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung
Verbesserung der Unterstützung für Gemeinden beim Gewässerunterhalt, einschliesslich der Entfernung von Seegras
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:
Erwägungen
1. Er zeigt auf, wie Gemeinden beim Gewässerunterhalt (inkl. Entfernung von Seegras) besser unterstützt werden können.
2. Er ergreift rasch die in seiner Kompetenz liegenden Massnahmen, um das Wachstum des Seegrases und dessen Ausbreitung einzudämmen.
3. Er unterbreitet dem Grossen Rat einen Massnahmenplan mit allenfalls notwendigen Anpassungen von Erlassen und falls nötig auch Zuteilung finanzieller Mittel zur Eindämmung des Problems.
Begründung:
Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) und das Tiefbauamt (TBA) sind zuständig für zahlreiche Nutzungs- und Schutzaufgaben im Aufgabenbereich Wasser des Kantons Bern.
Der Klimawandel beeinflusst Seen und Flüsse in vielerlei Hinsicht. Steigende Temperaturen und vermehrte Sonneneinstrahlung verursachen einen Rückgang des Sauerstoffs und die Zunahme
von Nährstoffen in den Gewässern. Das begünstigt wiederum das Wachstum zwischen artverschiedenen Organismen, Algen und anderen Pflanzenarten.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich Gemeinden um den Bielersee mit dem Thema Seegras beschäftigen. Aber ungewöhnlich ist, was sich am Südufer des Bielersees im Sommer (Juli 2022 und Juli 23) ereignet hat. Ein hartnäckiger, meterdicker Seegrasteppich hat sich am Südufer oder am rechten Seeufer des Bielersees gebildet und ausgedehnt. Die Verschiebung des massiven Seegrasteppichs durch Wind und Wellenschlag hat erhebliche Auswirkungen auf Freizeitaktivitäten wie Motorbootfahren, Segeln, Wassersport und badende Menschen sowie für geschützte Schilfbestände. Dieses Problem könnte sich in Zukunft wiederholen und möglicherweise verschlimmern.
Die betroffenen Gemeinden, die für die Pflege ihrer Ufer verantwortlich sind, sind bestrebt, Ordnung zu halten, und haben das Machbare selbst an die Hand genommen, um Schlimmeres zu verhindern. Die Häufung von Naturereignissen wird für die Gemeinden zu einem grossen Kostenfaktor, den sie längerfristig nicht mehr selbständig bewältigen können.
Der Kantonsbeitrag aus dem Uferschutzfonds variiert zwischen Pauschalbeiträgen an den Unterhalt von Uferwegen und Freiflächen, 33 Prozent an den Unterhalt von naturnahen Ufern, 50 Prozent an Uferschutzplanungen und 60 bis 95 Prozent an Realisierungsmassnahmen.
Nun aber kommen neue Herausforderungen auf die Gemeinden zu. Der Klimawandel verstärkt die Gefährdung durch Naturereignisse, nicht nur in Berggebieten, sondern auch im Flachland und in Seeregionen. Aufgrund der erhöhten Temperaturen und der Veränderungen im Niederschlagsregime ist mit einer deutlichen Zunahme von Problemen auf fliessenden und stehenden Gewässern (Seen, Kanäle, Flüsse und Bäche), Murgängen, Rutschungen, Sturzprozessen und Hochwassern zu rechnen.
Aufgrund der verstärkten Naturgefahren sind die heutigen Herausforderungen zu berücksichtigen. Ein Bericht soll den Handlungsbedarf und die verstärkte Unterstützung der betroffenen Gemeinden aufzeigen.
Sich sofort aufdrängende Massnahmen sollen raschmöglichst durch die kompetenten Organe ergriffen werden. Anmerkung: Grundsätzlich ist der Kanton für das auf der Seeoberfläche treibende Gefahrengut, wie beispielsweise Schwemmholz, das für Leib und Leben sowie Sachschäden eine Gefahr bedeuten, für deren Beseitigung verantwortlich.
Begründung der Dringlichkeit: Die sich verändernden Klimabedingungen führen zu häufigeren und stärkeren Naturereignissen, was für Gemeinden neue Herausforderungen bedeutet. Um die Gesundheit der Gewässer zu erhalten und die Lebensqualität der Anwohner zu gewährleisten, ist eine verstärkte Unterstützung seitens des Kantons dringend erforderlich. Insbesondere die Entfernung von Seegras und anderen Organismen ist von grosser Bedeutung, da dies nicht nur die ästhetische Qualität der Gewässer beeinträchtigt, sondern auch negative Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft, den Tourismus und die Ökosysteme hat und die Sicherheit von Freizeitsportlern gefährdet.
Antwort des Regierungsrates
Der Gewässerunterhalt und die Seereinigung sind zentrale Themen aller Seeufergemeinden. Die Problematik mit störenden Seegrasteppichen zeigt sich bei den grossen natürlichen Berner Seen lediglich im Bielersee. Die übermässigen Seegrasansammlungen können insbesondere in Hafenregionen die Schifffahrt behindern und es kann Geruchsbelästigungen im Uferbereich kommen. Zu den einzelnen Punkten nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:
1. Die Zuständigkeit und die finanzielle Unterstützung für die Seereinigung sind im kantonalen Gewässerschutzgesetz (KGschG) geregelt. Die Reinigung der öffentlichen Seen von Algen und Seegras ist grundsätzlich Aufgabe der Ufergemeinden (Art. 14 Abs 1 KGschG). Auf
dieser Basis können die Gemeinden bereits heute ein Gesuch für eine Beteiligung des Kantons stellen. Die Kantonsbeteiligung kann bis zu 30 Prozent des ausgewiesenen Betriebsaufwandes der Gemeinde betragen. Die Voraussetzung für die Kostenbeteiligung des Kantons ist namentlich dann gegeben, wenn überdurchschnittlich hohe Kosten in Folge eines ausserordentlichen Ereignisses anfallen. Dies war in den letzten Jahren indes kaum der Fall.
Von eigenen Massnahmen und neuen Subventionsbestimmungen möchte der Regierungsrat weiterhin absehen. Da die Seeanrainer selbst touristisch und wirtschaftlich von der Seegraspflege profitieren, beispielsweise als Eigentümer von Bootshafen (Miete Liegeplätze) und über die notwendigen Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten verfügen, ist die heutige Aufgabenteilung sachgerecht.
Ferner weist der Regierungsrat gerne darauf hin, dass die Gemeinden im Bereich des Gewässerunterhalts in voraussichtlich absehbarer Zeit aufgrund von neuen Bundesbeiträgen finanziell 1 entlastet werden, auch wenn die Entfernung von Seegras nicht zum beitragsberechtigten Gewässerunterhalt zählt. Die für den Erhalt der Bundesbeiträge notwendige Änderung des Wasserbaugesetzes 2 wird dem Grossen Rat in der Herbstsession 2024 unterbreitet.
2. Grundsätzlich stellen die Wasserpflanzen im Bielersee einen wichtigen Teil des Seeökosystems dar und dienen jeweils im Sommer als wichtigster Jungfisch-Lebensraum für fast alle Fischarten. Die langjährige Entwicklung der Wasserpflanzen im Bielersee wird seit 1967 alle 10 Jahre untersucht und kartiert. Ab 2005 wird ein Rückgang beobachtet. Der letzte Bericht «Wasserpflanzen im Bielersee, Kartierung 2015» ist online öffentlich verfügbar.
Die Entwicklung der Wasserpflanzen wird durch den Nährstoffeintrag (vor allem Stickstoff und Phosphor), die Algenentwicklung, die Temperatur und lokal und kurzfristig auch durch Wind und Wellenschlag beeinflusst und hängt damit von verschiedenen, nicht rein klimatisch bedingten, Faktoren ab. Das Wachstum und die Ausbreitung der Wasserpflanzen können daher kurz und mittelfristig nicht beeinflusst werden. Langfristig kann eine starke Reduktion der Nährstoffeinträge in den Bielersee (ganzes Einzugsgebiet der Aare, des Zihlkanals und der Schüss wie auch der kleinen Bielerseezuflüsse) das Wachstum und die Ausbreitung der nährstoffliebenden grossen Laichkrautarten reduzieren.
Die Reduktion der Nährstoffeinträge in die Gewässer fliesst in die grundsätzliche Zielsetzung der Überarbeitung der Wasserstrategie ein. Wirksame, rasch umsetzbare Massnahmen zur Wachstumseindämmung der Wasserpflanzen sind indes nicht bekannt.
3. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen sinnvoll und ausreichend sind und lehnt eine Änderung der Zuständigkeiten und den geforderten Massnahmenplan grundsätzlich ab. Er ist aber bereit, den Handlungsbedarf aufgrund der zunehmenden Gefährdung durch Naturereignisse an fliessenden und stehenden Gewässern zu analysieren und mögliche Optimierungen innerhalb der bestehenden Kompetenzen zu prüfen.
Verteiler ‒ Grosser Rat
Geschäft 23.030 Bundesgesetz über den Wasserbau BVD Geschäft Nr. 2023.BVD.3248