2024.RRGR.257
I 182-2024 Remund (Mittelhäusern, GRÜNE) Auswirkungen der Energiegesetzrevision 2023 auf den CO2-Ausstoss. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 182-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.257
Eingereicht am: 01.09.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Remund (Mittelhäusern, GRÜNE) (Sprecher/in) Kohler (Meiringen, GRÜNE) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 152/2025 vom 19. Februar 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Auswirkungen der Energiegesetzrevision 2023 auf den CO2-Ausstoss
Auf Anfang 2023 wurde das bernische Energiegesetz revidiert. Darin wurde die Nutzung von fossilen Energieträgern nicht grundsätzlich verboten (wie z. B. in den Kantonen Luzern oder Zürich), sondern nur weniger attraktiv gemacht. Die Erfolgskontrolle nach zwei Jahren in Zürich zeigt, dass ein Verbot erfolgreich ist. 1 Im Kanton Bern wurde hingegen zum ersten Mal in der Schweiz die gewichtete Gesamtenergieeffizienz in ein Energiegesetz aufgenommen. Damit sollte auch die Produktion von Photovoltaik-Strom auf den Gebäuden angeregt werden. Zwei Jahre nach der Einführung der Revision ist die Wirksamkeit der Anpassungen abzuklären.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie hoch ist der Anteil an Gebäuden, in denen fossile Heizungen (Gas/Heizöl) eingebaut werden, dies im Vergleich zu den gebauten Heizungen insgesamt?
2. Ist dieser Anteil seit dem 1. Januar 2023 markant zurückgegangen?
3. Ist mit der geltenden Gesetzgebung das Verfassungsziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, erreichbar?
4. Was sind die Erfahrungen bei der Handhabung und Verständlichkeit der gewichteten Gesamtenergieeffizienz?
5. Wie hoch ist der Anteil der neuen Gebäude, die mit einer Solaranlage (PV, Thermie) gebaut werden?
6. Wie hoch ist der Anteil der bestehenden, renovierten Gebäude, die mit einer Solaranlage (PV, Thermie) ausgestattet werden?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat ist jeweils daran interessiert, die Auswirkungen der geänderten kantonalen Energiegesetzgebung zu kennen. Eine fundierte Erfolgskontrolle wird in der Regel nach zwei bis drei Jahren durchgeführt. Aufgrund der zeitlichen Abläufe und Übergangsfristen sowie der verzögerten Verfügbarkeit der Daten kann eine aussagekräftige Evaluation zur Energiegesetzänderung 2023 frühestens im Sommer 2025 erfolgen. Die einzelnen Fragen können deshalb nachfolgend noch nicht vollständig beantwortet werden.
1. Wie hoch ist der Anteil an Gebäuden, in denen fossile Heizungen (Gas/Heizöl) eingebaut werden, dies im Vergleich zu den gebauten Heizungen insgesamt? Von den rund 240 000 beheizten Gebäuden werden Ende 2024 noch etwa 100 000 mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Heizöl beheizt, was einem Anteil von 42 Prozent entspricht.
2. Ist dieser Anteil seit dem 1. Januar 2023 markant zurückgegangen? Ja, der Anteil sank von 46 auf 42 Prozent. In absoluten Zahlen entspricht dies einem Rückgang der Öl- und Gasheizungen von 110 217 auf 100 057, was einer Reduktion von 10 160 Anlagen oder etwa 10 Prozent entspricht.
3. Ist mit der geltenden Gesetzgebung das Verfassungsziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, erreichbar? Klimaneutralität im Gebäudebereich bis 2050 kann nur mit Massnahmen, wie Anreizen, Förderungen oder mit einer entsprechenden Gesetzesverschärfung erreicht werden. Die Zielsetzung und Umsetzungsplanung ist im Bericht «Energiestrategie 2006 – Bericht zum Stand der Umsetzung und zur Wirkung der Massnahmen 2020-2023 sowie neue Massnahmen 2024-2027» dargelegt.
4. Was sind die Erfahrungen bei der Handhabung und Verständlichkeit der gewichteten Gesamtenergieeffizienz? Die bisherigen Erfahrungen im Vollzug sind gut. Die Möglichkeit mit Anlagen zur Eigenenergieerzeugung den Grenzwert der gewichteten Gesamtenergieeffizienz einfacher zu erreichen, respektive eine Baute zu optimieren und Bauteile in einem gewissen Masse auch zu kompensieren, wird als positiv bewertet und planerisch genutzt. Anlagen zur Eigenenergieerzeugung werden dadurch als vollwertiges und nicht nur «nice-to-have» Bauteil in die Planung eines Gebäudes integriert.
5. Wie hoch ist der Anteil der neuen Gebäude, die mit einer Solaranlage (PV, Thermie) gebaut werden? Eine Datenbank über Neubauten und deren Solaranlagenbestand besteht nicht.
6. Wie hoch ist der Anteil der bestehenden, renovierten Gebäude, die mit einer Solaranlage (PV, Thermie) ausgestattet werden? Eine Datenbank zu bestehenden Bauten existiert ebenfalls nicht.
Verteiler ‒ Grosser Rat