2024.RRGR.264
M 189-2024 SP-JUSO (Riesen, Neuenstadt) Für eine kluge Investition im Einklang mit den Beschlüssen des Grossen Rates. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 189-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.264
Eingereicht am: 02.09.2024
Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SP-JUSO (Riesen, La Neuveville) (Sprecher/in) SP-JUSO (Rüfenacht, Burgdorf) SP-JUSO (Saïd, Biel/Bienne) SP-JUSO (Egger, Hünibach) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 05.09.2024
RRB-Nr.: 1083/2024 vom 30. Oktober 2024 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung
Für eine kluge Investition im Einklang mit den Beschlüssen des Grossen Rates
Der Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. seine Investitionen zu regulieren, indem er sich auf den Investitionsaufwand (Nettoinvestitionen geteilt durch die laufenden Ausgaben mal 100) anstatt auf eine absolute Grenze bezieht
2. zu versuchen, einen idealen Investitionsaufwand zwischen 7 % und 10 % zu erreichen
3. auf eine nachträgliche Priorisierung der vom Grossen Rat genehmigten Investitionsprojekte zu verzichten
Begründung:
Beschlüsse des Grossen Rates über Investitionsprojekte spiegeln den Willen der Wählerinnen und Wähler auf demokratische Weise wider. In der Wintersession 2023 hat der Grosse Rat jedoch eine theoretische Neuverschuldungsgrenze von 500 Mio. Franken für die Jahre 2022 bis 2031 festgelegt, was den Regierungsrat dazu zwingt, eine Priorisierung der Investitionsprojekte vorzunehmen. Durch die nachträgliche Priorisierung werden einige Projekte, obwohl sie vom Mehr des Grossen Rates beschlossen wurden, übergangen oder auf die lange Bank geschoben. Beispielsweise wird der Neubau in Reconvilier im Rahmen des Projekts Avenir Berne Romande in der von der Regierung vorgeschlagenen Variante einer 750-Millionen-Schuldenbremse um 10 Jahre verschoben und im Rahmen einer 500-Millionen-Schuldenbremse sogar gestrichen. In diesem 500-Mio.-Szenario würden 14 weitere Projekte, wie z. B. der Kauf und die Sanierung eines neuen Gymnasiums in Burgdorf, gestrichen.
Diese Praxis verzögert wichtige Investitionen für die Regionen und den Kanton und ist bezüglich der demokratischen Legitimität problematisch. In der Tat werden Projekte, die vom Grossen Rat
genehmigt wurden, anschliessend verzögert oder zurückgezogen. Wenn die Mehrheit Ressourcen- oder Schuldenbeschränkungen beschliesst, die dazu führen, dass nicht prioritäre Investitionen verschoben oder gestrichen werden müssen, sollte diese Priorisierung gleichzeitig mit der Abstimmung über die Projekte durch den Grossen Rat vorgenommen werden und nicht im Nachhinein durch den Regierungsrat.
In dem vom Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung IDHEAP veröffentlichten Vergleich der kantonalen und kommunalen Finanzen wird der Investitionsaufwand als Indikator zur Messung der Investitionsanstrengungen der öffentlichen Hand verwendet. Der Investitionsaufwand wird in Bezug auf die Finanzkraft der Gebietskörperschaft, d. h. ihre laufenden Ausgaben, gemessen (Nettoinvestitionen geteilt durch laufende Ausgaben mal 100). Es handelt sich um einen ähnlichen Indikator wie die Investitionsquote, die im Budget und Aufgaben-/Finanzplan (AFP) beschrieben wird. Gemäss dem Bericht des IDHEAP liegt die ideale Investition zwischen 7 % und 10 % der laufenden Ausgaben. Der Bericht weist darauf hin, dass unterhalb dieses Wertes die Gefahr eines Investitionsrückstands besteht und oberhalb eine überdimensionierte Infrastruktur mit hohen Folgekosten geschaffen wird. Zwischen 2013 und 2022 lag der Kanton Bern mit einem Durchschnitt von 4,75 weit unter diesem Wert. Im gleichen Zeitraum lag der Durchschnitt der Kantone bei 6 %.
Unterinvestitionen seitens der öffentlichen Hand, d. h. fehlende Finanzmittel für wichtige öffentliche Sektoren wie die Infrastruktur, haben erhebliche negative Folgen für die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Lebensqualität. Die Verschlechterung der Infrastruktur kann zu Sicherheitsproblemen führen. Die Verschiebung von Wartungs- oder Modernisierungsprojekten kann in absehbarer Zeit zu höheren Kosten führen. Darüber hinaus kann ein Mangel an Investitionen in die Infrastruktur die Geschäftstätigkeit von Unternehmen behindern, ihre Produktivität verringern und möglicherweise private Investitionen in unterversorgten Gebieten verringern. Diese Erkenntnis wird zunehmend geteilt und hat z. B. in den USA zu einem massiven Investitionsplan in Höhe von 1,2 Billionen USD in verschiedenen Sektoren geführt, darunter Strassen, Schienen, Energie und Internetzugang.
Mit angemessenen Investitionen erzielt man heute Renditen und Steuereinnahmen. Eine zu geringe Investition kann langfristige Folgen haben und wirkt sich auf alle Bereiche der Gesellschaft aus. Wir brauchen einen stabilen und starken Kanton auf lange Sicht.
Begründung der Dringlichkeit: Budgetberatung und Priorisierung kommen in der nächsten Session, und die Investitionsvorhaben werden weiterhin diskutiert.
Antwort des Regierungsrates
Die Motionärinnen und Motionäre legen dar, dass das Investitionsniveau des Kantons Bern in den Jahren 2013 bis 2022 gemessen an den der Kennzahl der sog. Investitionsanstrengung zu tief ausgefallen sei. Der Regierungsrat kann die dargelegten wissenschaftlichen Überlegungen hinsichtlich eines anzustrebenden Investitionsniveaus nachvollziehen. Bezüglich dieser Überlegungen und des Investitionsniveaus des Kantons Bern weist der Regierungsrat jedoch auf Folgendes hin:
- Wie die folgende Übersicht zeigt, steigt das Investitionsniveau im Kanton Bern ab dem Jahr 2023 an. Dadurch erhöht sich auch die durch das IDHEAP ausgewiesene Kennzahl «Investitionsanstrengung»:
Jahr 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Nettoinvestitionen (Mio. CHF) 354 480 534 613 722 683 568 Laufende Ausgaben (Mio. CHF) 10 696 11 009 11 378 11 722 11 901 12 033 12 159 Investitionsanstrengung *3,3 % 4,4 % 4,7 % 5,2 % 6,1 % 5,7 % 4,7 % * Das IDHEAP weist für den Kanton Bern für 2022 einen Wert von 3,6 % aus.
Wie von den Motionärinnen und Motionären erwähnt, liegt gemäss IDHEAP eine «ideale Investitionstätigkeit» bei Investitionsanstrengungen zwischen 7 und 10 Prozent (Institut de hautes études en administration publique IDHEAP: «Vergleich 2022 der Kantons- und Gemeindefinanzen»). Ergänzend dazu weist der Regierungsrat darauf hin, dass in der wissenschaftlichen Betrachtung gemäss IDHEAP bei einem Wert zwischen 5 und 7 Prozent eine «leicht zu geringe Investitionstätigkeit» vorliegt.
- Bei der Betrachtung des Investitionsniveaus muss berücksichtigt werden, dass in der Vergangenheit verschiedene Verlagerungen von der Investitions- in die Erfolgsrechnung stattgefunden haben. So wurde bspw. im Vortrag des Regierungsrates zum Gesetz über die Auflösung des SNB-Gewinnausschüttungsfonds und des Fonds für Spitalinvestitionen darauf hingewiesen, dass in den Planungsprozessen 2019 und 2020 Verschiebungen von der Investitions- in die Erfolgsrechnung von rund CHF 50 Mio. stattfanden (insbesondere aufgrund einer Einführung auf Infrastrukturpauschalen im Behindertenbereich).
- Weiter ist der Regierungsrat der Ansicht, dass eine Kennzahl wie die Investitionsanstrengung zwar Anhaltspunkte über eine geeignete Investitionshöhe gibt. Gleichzeitig gilt es jedoch auch, die individuelle Situation der einzelnen Gemeinwesen zu berücksichtigen. So können die Investitionen bspw. gewissen Zyklen unterworfen sein und von den Strukturen eines Kantons beeinflusst werden. Auch werden die Nettoinvestitionen durch Investitionseinnahmen beeinflusst (so enthält das Budget 2024 des Kantons Bern bspw. Rückerstattungen in der Höhe von 75 Millionen Franken im Bereich «soziale Einrichtungen und Assistenz» aufgrund der bereits genannten Umstellung von Investitionsbeiträgen auf Infrastrukturpauschalen).
Aufgrund dieser Überlegungen spricht sich der Regierungsrat gegen die Investitionssteuerung mittels einer Kennzahl bzw. einer Quote aus. Vielmehr soll auch in Zukunft der geltend gemachte Bedarf konkret beurteilt und unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Situation politisch diskutiert werden. Eine Steuerung über eine Quote erscheint dem Regierungsrat demgegenüber zu starr. Der Regierungsrat lehnt deshalb die Ziffern 1 und 2 der Motion ab.
Weiter lehnt der Regierungsrat auch die Ziffer 3 ab. Diese verlangt, auf eine nachträgliche Priorisierung der vom Grossen Rat genehmigten Investitionsprojekte zu verzichten. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass er mit der Erarbeitung des Berichts zur gesamtstaatlichen Priorisierung des Investitionsbedarfs einen politischen Auftrag das Grossen Rates umgesetzt hat. So hat der Grosse Rat anlässlich der Wintersession 2023 eine Planungserklärung verabschiedet, mit welcher der Regierungsrat beauftragt wurde, aufzuzeigen, welche Projekte verschoben oder auf welche Projekte bei einer maximalen Neuverschuldung von bis zu 500 Millionen Franken bis ins Jahr 2031 verzichtet werden muss.
Gestützt auf den vorliegenden Bericht wird letztlich der Grosse Rat über die Notwendigkeit und den Umfang der Priorisierung des Investitionsbedarfs anlässlich der Wintersession 2024 entscheiden.
Verteiler ‒ Grosser Rat