Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.RRGR.279

I 204-2024 Zuber (Moutier, PSA) Welche Massnahmen zur Bekämpfung des Mangels an Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen FH? Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 204-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.279

Eingereicht am: 04.09.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Zuber (Moutier, PSA) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 43/2025 vom 22. Januar 2025 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Welche Massnahmen zur Bekämpfung des Mangels an Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen FH?

Die französischsprachigen sozialen Institutionen des Kantons Bern sehen sich einem Mangel an Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen FH gegenüber. Der Arbeitsmarkt ist komplett ausgetrocknet und dies hat verschiedene Konsequenzen. So treten nicht nur Schwierigkeiten bei der Anstellung auf, sondern es kommt auch zu einem hohen Turnover in den Institutionen, denn die Betroffenen scheinen leicht eine Stelle mit besseren Arbeitsbedingungen in den Nachbarkantonen des Kantons Bern zu finden, insbesondere in den Kantonen Jura und Neuenburg, die ein grosses Rekrutierungspotenzial haben und offenbar viel bessere Lohnbedingungen anbieten. Der Personalmangel ist nicht allein auf den Kanton Bern beschränkt, aber da die Löhne niedriger als in den Nachbarkantonen zu sein scheinen, ist es hier noch schwieriger, Fachkräfte anzustellen und den Personalmangel zu bekämpfen, zumindest im französischsprachigen Kantonsteil.

Die ersten Leidtragenden sind die Begünstigten dieser Einrichtungen, für die Stabilität wichtig ist und für die geeignete Profile gefunden werden müssen. Aber der Personalmangel hat auch Auswirkungen auf die Fachpersonen, deren Arbeit sich infolge einer offensichtlichen Überbelastung erschwert, was eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen zur Folge hat.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Ist sich der Regierungsrat des Mangels an Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen FH im französischsprachigen Kantonsteil bewusst?

2. Ist die Situation im Rest des Kantons vergleichbar?

3. Sind die Löhne der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen FH im Kanton Bern tiefer als in den Kantonen Neuenburg und Jura? Wenn ja, welchen prozentualen Unterschied gibt es?

4. Welche Massnahmen setzt der Kanton um bzw. welche plant er einzuführen, um diesen Fachkräftemangel zu bekämpfen und diese Berufsgruppe aufzuwerten?

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat hält fest, dass nicht nur bei den Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen teilweise ein Fachkräftemangel besteht, sondern grundsätzlich in den sozialen Berufen. Bei den Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen kommt allerdings erschwerend hinzu, dass viele vermehrt Anstellungen im schulischen Bereich annehmen und damit dem institutionellen Bereich nicht mehr zur Verfügung stehen. Als Grund werden oft die attraktiveren Arbeitsbedingungen im schulischen Bereich genannt (keine Abend- und Wochenendeinsätze, Ferien analog den Schulferien etc.).

Zu Frage 1: Ist sich der Regierungsrat des Mangels an Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen FH im französischsprachigen Kantonsteil bewusst?

Der Fachkräftemangel zeigt sich in diversen sozialen Berufsfeldern (Pflege, Betreuung, Bildung). Er beschränkt sich nicht auf einzelne Sprachregionen oder Kantonsgebiete, ist jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt.

Zu Frage 2: Ist die Situation im Rest des Kantons vergleichbar?

Im Rahmen der Erarbeitung des Versorgungsberichtes stationäres Wohnen in Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderungen im Kanton Bern 1 der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) zeigte sich, dass die Institutionen zwar von Schwierigkeiten berichten, Fachpersonal zu finden. Der GSI sind jedoch keine Fälle bekannt, in denen Stellen dauerhaft unbesetzt blieben oder gar die Anforderungen an den Mindeststellenplan2 nicht erfüllt werden konnten.

Im deutschsprachigen Teil des Kantons kam es vereinzelt zu temporären Schliessungen von Gruppen, und gewisse Einrichtungen mussten aufgrund des Fachkräftemangels auf die Weiterentwicklung des Angebots verzichten. Solche Auswirkungen blieben im Berner Jura bisher aus. Die Befragungen im Zuge der Erstellung des Versorgungsberichts haben gezeigt, dass im französischsprachigen Kantonsteil tendenziell weniger Institutionen von einem Fachkräftemangel betroffen sind als im restlichen Kanton.

Zu Frage 3: Sind die Löhne der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen FH im Kanton Bern tiefer als in den Kantonen Neuenburg und Jura? Wenn ja, welchen prozentualen Unterschied gibt es?

Die kantonalen Besoldungsreglemente sind unterschiedlich ausgestaltet. Die Lohnpolitik unterscheidet sich je nach regionalem Kontext und Institution (Grösse, betreute Klientel, Verhältnis Kinder / Erwachsene / Anzahl Personen mit Intensivbedarf etc.). Aufgrund dieser Heterogenität gibt beispielsweise AvenirSocial auch keine generellen Lohnempfehlungen ab. Privatrechtlich organisierte Institutionen können ihr Gehaltsgefüge grundsätzlich selbst festlegen (unternehme-

GSI 2024: Versorgungsbericht stationäres Wohnen in Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderungen im Kanton Bern 50% des Betreuungspersonals muss Fachpersonal sein.

rische Freiheit). Gemäss Art. 17 Abs. 2 Bst. b des Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote (SLG; BSG 860.2) müssen sie lediglich gewährleisten, dass die Gesamtarbeitsverträge oder die orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden.

Sind Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in kantonalen Einrichtungen angestellt, sind sie im Kanton Bern in den Gehaltsklassen (GK) 15 – 17 eingereiht. Insgesamt reicht die Lohnspanne von CHF 5'419.55 (Grundgehalt GK 15) bis CHF 9'502.55 (maximales Gehalt GK 17) 3. Im Lohnsystem des Kantons Jura sind «Educateurs-trice spécialisé-e HES» in der Klasse 13 eingereiht, was einem Lohnband von CHF 6'203.45 bis CHF 8'933.00 entspricht. Der theoretische Einstiegslohn im Kanton Bern liegt damit rund 14% tiefer als im Kanton Jura, während bei den Maximallöhnen der Kanton Bern 6% über dem Jura liegt. Wichtig für die Lohnsituation sind jedoch nicht nur die Minimal- und Maximallöhne, sondern u. a. auch wie rasch der Lohnaufstieg erfolgt, weitere Entschädigungen (z. B. für Nacht- und Wochenendarbeit) oder die Arbeitszeiten.

Aus dem Kanton Neuenburg liegen dem Regierungsrat keine Zahlen vor.

Zu Frage 4: Welche Massnahmen setzt der Kanton um bzw. welche plant er einzuführen, um diesen Fachkräftemangel zu bekämpfen und diese Berufsgruppe aufzuwerten?

Um dem Wechsel von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ins schulische Setting entgegenzuwirken, ist der Kanton Bern in erster Linie bestrebt, die Struktur der Schulen zu stärken. Der Bedarf an individuellen Begleitungen von Schülerinnen und Schülern soll dadurch verringert werden. Ebenso wurden Massnahmen gegen den Fachkräftemangel von Lehrpersonen und schulischen Heilpädagogen ergriffen, damit nicht Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen , sofern sich keine Lehrperson mit dem entsprechenden Diplom finden lässt, punktuell als Lehrkräfte eingesetzt werden und damit dem Arbeitskräftemarkt der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen entzogen werden. Weiter wurden Massnahmen zur Entlastung von Klassenlehrpersonen und Schulleitungen ergriffen sowie Teilurlaub für schulische Heilpädagogen in Ausbildung gefördert.

Die Verantwortung zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeberin liegt bei jeder einzelnen Institution. Daneben stehen auch die Branchenverbände in der Verantwortung. AvenirSocial hat im Jahr 2023 eine Best Practice der Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit 4 herausgegeben.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Gehaltsklassentabellen Kantonspersonal 2024 AvenirSocial (2023): Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit. Handlungsmöglichkeiten für Organisationen. Best Practice

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über die sozialen Leistungsangebote, Art. 17 — read in the version of January 1, 2024; the act was consolidated again on September 1, 2026.