2024.RRGR.28
M 011-2024 Günthör (Erlach, SVP) Folgen der wiederholten Überschwemmungen rund um den Bielersee und Massnahmen zu deren Verhinderung und Bewältigung. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 011-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.28
Eingereicht am: 04.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Günthör (Erlach, SVP) (Sprecher/in) Cattaruzza (Nidau, GLP) Hess (Nidau, FDP) Rashiti (Gerolfingen, SVP) Saïd (Biel/Bienne, SP) Grupp (Biel/Bienne, GRÜNE) Bühler (Romont BE, Die Mitte) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 07.03.2024
RRB-Nr.: 487/2024 vom 15. Mai 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung
Folgen der wiederholten Überschwemmungen rund um den Bielersee und Massnahmen zu deren Verhinderung und Bewältigung
In Anbetracht dieser Sachlage ersuchen die Motionäre den Regierungsrat, folgende Massnahmen zu prüfen und zu erläutern:
Erwägungen
1. Überprüfung der bestehenden Juragewässerkorrektion und die Evaluierung der Notwendigkeit einer dritten Korrektion im Kontext der aktuellen klimatischen Bedingungen
2. Entwicklung und Implementierung zusätzlicher Schutzmassnahmen und Frühwarnsysteme in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden
3. Klärung der Verantwortlichkeiten und finanziellen Unterstützungen für die Wiederherstellung von Infrastrukturen nach Hochwasserschäden
4. Ausarbeitung einer umfassenden Strategie zur Revitalisierung der Schilfgürtel und Bestockungen zur Verbesserung der Hochwasserabsorption
5. Festlegung konkreter Schritte und Massnahmen zur Minimierung der Hochwasserrisiken und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Juragewässer
Begründung:
Die wiederholten Überschwemmungen rund um den Bielersee stellen eine zunehmende Bedrohung für die betroffenen Regionen dar und erfordern dringende Massnahmen zur Verhinderung weiterer Schäden. Die bestehende Juragewässerkorrektion hat sich als wirksam erwiesen, jedoch sind ihre Grenzen angesichts sich verändernder klimatischer Bedingungen und steigender Hochwassergefahren deutlich geworden.
Die erste Juragewässerkorrektion im 19. Jahrhundert zielte darauf ab, Sumpfgebiete im Seeland trockenzulegen. Mit dem Bau des Hagneckkanals wurde die Aare direkt in den Bielersee geleitet. Die zweite Korrektion von 1962 bis 1973 ermöglichte die Regulierung des Wassers in sechs Kantonen (Waadt, Freiburg, Neuenburg, Bern, Solothurn, Aargau), wobei die Seen als Ausgleich dienten. Trotz dieser Massnahmen kam es in der Vergangenheit zu grossflächigen Überschwemmungen in den Jahren 2005, 2007, 2021 und zuletzt im November und Dezember 2023 sogar zweimal hintereinander, erstmals in den Wintermonaten. Das bestehende System stösst an seine Kapazitätsgrenzen.
Die beteiligten Kantone Waadt, Freiburg, Neuenburg, Bern, Solothurn, Aargau sowie der Bund (Bafu) haben sich nach ihrem Treffen im Mai 2023 in Nidau (BE) zu einer gemeinsamen Stellungnahme bezüglich des Hochwassers im Juli 2021 geäussert. Bei dieser Zusammenkunft zogen sowohl Regierungsmitglieder als auch Bundesvertreter eine Bilanz über die erheblichen Schäden, die das Hochwasser in sechs Kantonen und anderen Regionen des Landes verursacht hatten. Die Schlussfolgerung aus diesem Treffen lautet, dass derzeit keine Präferenz für eine dritte Korrektion der Juragewässer besteht. Stattdessen setzen die Verantwortlichen auf lokale Schutzmassnahmen, verbesserte Warnsysteme und eine verstärkte Zusammenarbeit.
Diese Entscheidung steht im Kontrast zur bereits 2018 ausgearbeiteten Diskussionsvorlage der Interessengemeinschaft Pro Agricultura Seeland und zum geäusserten Appell an die Behörden, eine dritte Korrektion der Juragewässer aufgrund der zunehmenden Extremwetterereignisse zu planen.
Nicht zuletzt leisten die Gemeinden und zum Teil auch die betroffenen Privaten beeindruckende Anstrengungen, um die Risiken von Schäden bei Überschwemmungen zu mindern. Dennoch nehmen die Schäden an Infrastrukturen, Grundeigentum, Zugängen, Strassen, Wegen, Ufern und Dämmen beträchtlich zu. Die Frage der Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Kanton, Gemeinden und Privatpersonen in Bezug auf die Wiederherstellung dieser Infrastrukturen ist unklar und erfordert dringende Klärung. Die erneuten Überschwemmungen im Jahr 2023 haben zu weiteren Schäden geführt, was zu massiven Prämienerhöhungen und Auflagen seitens der Versicherungen für die Grundeigentümerschaft führen kann.
Die betroffenen Grundeigentümer, Nutzer und Versicherungen möchten u. a. wissen, wie der Kanton als Eigentümer des Bielersees plant, das Problem anzugehen, und welche konkreten Massnahmen zur Vorbeugung und Schadensbegrenzung ergriffen werden sollen. Es soll auch geprüft werden, ob private Schutzmassnahmen von Gemeinden und Privatpersonen sinnvoll durch Unterstützung von Versicherungen und Steuerverwaltung gefördert werden können. Es gibt private Initiativen zur Schadensprävention, die jedoch von der Steuerverwaltung als «w ertvermehrend» taxiert werden und daher nicht in Abzug gebracht werden können, sowohl für kleinere Massnahmen als auch für grössere wie das Anheben von Gebäuden.
Begründung der Dringlichkeit: Die wiederholten Überschwemmungen rund um den Bielersee stellen eine zunehmende Bedrohung für die betroffenen Regionen dar und erfordern Massnahmen zur Verhinderung weiterer Schäden. Die bereits vorhandenen Massnahmen zur Juragewässerkorrektion haben sich als wirksam erwiesen, jedoch sind sie angesichts sich verändernder klimatischer Bedingungen und steigender Hochwassergefahren nicht mehr ausreichend. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf, um die Sicherheit der betroffenen Bevölkerung sowie deren Eigentum nachhaltig zu gewährleisten. Daher ersuchen die Motionäre den Regierungsrat, konkrete Massnahmen zu prüfen und zu erläutern, die darauf abzielen, zukünftige Hochwasserschäden zu minimieren und die Risiken nachhaltig zu bewältigen.
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat ist sich den aktuellen Herausforderungen im Bereich des Hochwasserschutzes bewusst. Von den Auswirkungen von Hochwasserereignissen und deren Bewältigung sind Bund, Kantone, Gemeinden und Private auf unterschiedlichen Stufen betroffen und gefordert.
Zu den einzelnen Ziffern der Motion nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:
1. Die Überprüfung der bestehenden Juragewässerkorrektion und die Evaluierung einer dritten Korrektion haben im Rahmen der interkantonalen Analyse des Hochwassers von 2021 bereits stattgefunden. Im Frühling 2023 haben die Kantone Waadt, Freiburg, Neuenburg, Bern, Solothurn und Aargau sowie das Bundesamt für Umwelt gemeinsam über die Ergebnisse informiert. Die entsprechenden Unterlagen sind online öffentlich zugänglich. Die beiden Schlussfolgerungen aus der Analyse lauten wie folgt:
– Die beiden bisherigen Juragewässerkorrektionen und die damit verbundene Regulierung des Bieler-, Neuenburger- und Murtensees haben sich, auch wenn das regulierbare System manchmal an seine Grenzen stösst, bewährt. Die Hochwassergefährdung wurde markant verkleinert.
– Eine dritte Juragewässerkorrektion würde mehrere Kantone betreffen, umfangreiche bauliche Massnahmen am Gesamtsystem bedingen und immense Kosten verursachen. Dem Ausbau des Kanalsystems der II. Juragewässerkorrektion (Broyekanal, Zihlkanal, Nidau-Büren-Kanal) und der Aare bis in den Rhein steht ein nicht tragbares Kosten- Nutzen-Verhältnis gegenüber, sodass ein solches Projekt zurzeit nicht realisierbar wäre.
2. Die baulich und reguliertechnisch möglichen Schutzmassnahmen bei den Jurarandseen sind optimiert und weitestgehend ausgeschöpft (vgl. auch Antwort zu Ziffer 1). Für die weitere Reduktion der Hochwasserrisiken sind Bund, Kantone, Gemeinden und Private gefordert, sich in ihren Zuständigkeitsbereichen und gemäss ihren Möglichkeiten auf Hochwasserereignisse vorzubereiten (vgl. auch Antwort zu Ziffer 4). Dies sowohl an den Jurarandseen als auch entlang der Aare. Für die Realisierung von lokalen, baulichen Vorsorge– und Objektschutzmassnahmen zur Schadensbegrenzung an ihren jeweiligen Objekten sind die Gemeinden bzw. Privateigentümer zuständig.
Die notwendigen Frühwarn- und Informationssysteme für eine rechtzeitige Intervention im Ereignisfall sind implementiert, werden laufend erweitert und verbessert und stehen den Direktbetroffenen niederschwellig Verfügung.
Des Weiteren bietet der Kanton spezifische Ausbildungen für den Umgang mit Naturgefahren für die zuständigen Führungsorgane und Interventionskräfte der Gemeinden an. Dabei werden der Umgang mit Naturgefahren sowie die Nutzung der Informationskanäle und die
Interpretation der zur Verfügung stehenden Daten vertieft. Ebenfalls begleitet und unterstützt der Kanton die Gemeinden bei der Erstellung von Notfallplanungen. Mit diesem Instrument werden die im Ereignisfall notwendigen Massnahmen der Interventionskräfte zur erfolgreichen Schadensabwehr gezielt geplant und vorbereitet.
Aus Sicht des Regierungsrats sind die heutigen Warnsysteme ausreichend und ihre Weiterentwicklung ist sichergestellt. Die Grundlagen für zusätzliche, bauliche Schutzmassnahmen durch den Kanton sind nicht gegeben. Aus Sicht des Regierungsrats sind die Punkte gemäss Ziffer 1 damit geprüft.
3. Hochwasser- und Überschwemmungen sowie weitere Elementarereignisse 1 werden solidarisch durch Versicherungen getragen, sofern die betroffenen Güter vor Schadeneintritt versichert waren. Verantwortung und Zuständigkeiten sind dabei wie folgt aufgeteilt: Für Schäden an Gebäuden (Immobilien) ist die Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) zuständig. Die im Kanton Bern gelegenen Gebäude sind dabei ab einem Versicherungswert von TCHF 25 obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden zu versichern 2. Fahrhabe (Mobilien) kann durch eine Hausratsversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft gegen die vorgenannten Risiken versichert werden. Dabei sind Deckungsumfang und Prämientarif für alle in der Schweiz zugelassenen Versicherungsunternehmen einheitlich und verbindlich 3. Die Privateigentümer ihrerseits sind verantwortlich für die Umsetzung von Objektschutzmassnahmen.
Die GVB unterstützt dabei seit 2023 Eigentümer, welche ihre Gebäude vor Naturgefahren schützen wollen, mit Beratungsdienstleistungen und auch finanziell. Die Unterstützung betrifft nicht nur die bauliche Umsetzung an sich, sondern auch die vorausgehende Planung der Schutzmassnahmen durch spezialisierte Fachpersonen. Empfänger solcher Beratungsdienstleistungen und Beiträge sind neben Privatpersonen auch Gemeinden. Letztere können in Koordination mit den kantonalen Fachstellen bei der GVB finanzielle Unterstützung für Flächenschutzprojekte einholen.
Der Regierungsrat erachtet die Punkte gemässe Ziffer 3 damit als ausreichend geregelt.
4. Der Kanton Bern hat 2023 seine, vom Bund genehmigte, strategische Planung zur Revitalisierung der Seeufer veröffentlicht. Sie dient als Grundlage für alle Planungen und Projekte im Bereich der Seeufer. Die Unterlagen sind online verfügbar. Die Revitalisierungs-Planung umfasst auch verschiedene kleinere Uferabschnitte des Bielersees. Diese können allerdings keinen wesentlichen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten. Was konkret Schilfgürtel und Bestockungen betrifft, haben diese, unabhängig einer allfälligen Revitalisierung, keinen Einfluss auf das Hochwassergeschehen. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Forderung gemäss Ziffer 4 bereits erfüllt ist.
Der Regierungsrat weist an dieser Stelle weiterführend darauf hin, dass grossräumige Revitalisierungen von Seeufern aus gewässerökologischer Sicht ein sehr wichtiges Element sind. Für eine Reduktion der Hochwasserschäden funktioniert jedoch nur die weiträumige Entfernung empfindlicher Infrastrukturen und Nutzungen aus dem natürlichen Überschwemmungsbereich der Seeufer und die Freigabe grosser Uferabschnitte und Hinterlandbereiche als Rückhaltebereiche.
Vgl. Art. 23 Abs. 1 GVG. Vgl. Art. 8 GVG i. V. m. Art. 3 GVV. Vgl. Art. 33 Abs. 2 VAG
5. Die notwendigen Schritte und Massnahmen zu einer wirksamen Reduktion der Hochwasserrisiken an den Jurarandseen sind bekannt und werden angewendet. Die Umsetzung erfolgt auf verschiedenen Ebenen durch die jeweils zuständigen Akteure wie folgt:
– Der Bund erstellt und verbreitet die Wetter-, Abfluss- und Hochwasserprognosen. Bei sich anbahnenden überregionalen Naturgefahrenereignissen warnt er die Behörden und stellt der breiten Bevölkerung in geeigneter Form Informationen über die aktuelle Naturgefahrensituation zur Verfügung.
– Die Kantone stellen Naturgefahrenkarten bereit oder sorgen dafür, dass diese erarbeitet werden. Sie bieten Informationsmöglichkeiten im Internet an (Bsp. Hochwasserportal Kanton Bern). Weiter führen sie Ausbildungen für kommunale Führungsorgane und Interventionskräfte im Umgang mit Naturgefahren durch und beraten und unterstützen diese.
– Die Gemeinden berücksichtigen die Gefahrengrundlagen bei der Raumplanung und bei der Erteilung von Baubewilligungen. Ihnen obliegt zudem der Schutz der Bevölkerung auf dem Gemeindegebiet sowie im Ernstfall die Intervention zur Bewältigung von Hochwasserereignissen.
– Die Haus-, respektive Objekteigentümer sind für die Umsetzung von Objektschutzmassnahmen verantwortlich. Unterstützt werden Sie dabei durch ihre Gebäudeversicherung.
Mit dem Instrument der Naturgefahrenkarte wird im ganzen Kanton ein vergleichbares Schutzniveau angestrebt. Es macht deshalb keinen Sinn, die Bielersee-Region losgelöst zu betrachten.
Die Bewirtschaftung der Juragewässer erfolgt bereits heute im Sinne der Nachhaltigkeit. Dem entsprechend werden die unterschiedlichen Ansprüche an das Wassermanagement hinsichtlich Hochwasserschutz, Ökologie, Landwirtschaft, Energieproduktion, Schifffahrt, Freizeitnutzung, usw. berücksichtigt. Der Ausgleich der unterschiedlichen Interessen wird durch das bestehende Regulierreglement sowohl im Normalfall als auch bei Hochwasser weitgehend erreicht. An dieser Stelle verweist der Regierungsrat auf seine Antwort auf das Postulat 119-2023 «Für eine integrierte Wasserbewirtschaftung der Drei-Seen-Region (Bieler-, Neuenburger und Murtensee)».
Aus Sicht des Regierungsrats sind die in Ziffer 5 angesprochenen Punkte bereits ausreichend definiert und werden zielführend umgesetzt.
Verteiler ‒ Grosser Rat