Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.RRGR.29

I 012-2024 Günthör (Erlach, SVP) Gesetzesverstösse und Kontrolltätigkeit bei kulturell vielfältigen Geschäften im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 012-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.29

Eingereicht am: 04.03.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Günthör (Erlach, SVP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 07.03.2024

RRB-Nr.: 907/2024 vom 04. September 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Gesetzesverstösse und Kontrolltätigkeit bei kulturell vielfältigen Geschäften im Kanton Bern

Es geht um die wachsende Präsenz von internationalen Geschäften, insbesondere von Geschäftsleuten mit Migrationshintergrund. Diese Entwicklung ist nicht nur offensichtlich, sondern auch von vermehrten Berichten über potenzielle Verstösse gegen diverse gesetzliche Bestimmungen begleitet.

Die kulturell vielfältigen Geschäfte haben zu vermehrten Meldungen über potenzielle Gesetzesverstösse geführt, darunter das Ausländer- und Integrationsgesetz, das Steuergesetz, das Sozialversicherungsrecht, das Arbeitsgesetz und den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Coiffeur-Branche. Es besteht zudem die Besorgnis über mögliche kriminelle Machenschaften von Clan-Mitgliedern. Beschwerden aus der Branche, insbesondere bezüglich Lohndumpings, Schwarzarbeit und Geldwäsche, sind vermehrt zu vernehmen.

Ein weiteres Anliegen, das mir durch zahlreiche Meldungen zugetragen wurde, betrifft die finanzielle Belastung einheimischer Geschäftsleute. Schweizer Unternehmer sehen sich gezwungen, ihre Lokalitäten aufgrund der steigenden Mietpreise aufzugeben, während Geschäftsleute mit Migrationshintergrund, unabhängig von den Kosten und der Ladenfläche, diese übernehmen. Das stösst auf Unverständnis und wirft Fragen auf.

Die Transparenz bezüglich der Einhaltung sämtlicher Vorgaben in diesen Betrieben erscheint selbst für Aussenstehende kaum nachvollziehbar. Daher sind die Fragen, ob tatsächlich Verstösse vorliegen und ob ausreichend Kontrollen durchgeführt werden, «insbesondere durch die Polizei», von allgemeinem Interesse.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wie beurteilt der Regierungsrat die oben beschriebene Situation in der Coiffeur- und Barbershop-Branche sowie in den Bereichen Imbiss, Restaurants, Lebensmittelmärkte, Supermärkte, Kosmetikinstitute, Nagelstudios und in anderen internationalen Geschäften?

2. Wie oft wurden seit dem Jahr 2020 bis zum aktuellen Zeitpunkt in internationalen Geschäften (Coiffeur- und Barbershop-Branche, Imbiss, Restaurants, Lebensmittelmärkte, Supermärkte, Kosmetikinstitute, Nagelstudios usw.) im Kanton Bern Kontrollen durchgeführt? Wird dabei eine Unterscheidung zwischen klassischen Coiffeursalons und neuen Barbershops sowie traditionellen Restaurants, Lebensmittel- und Detailhandelsgeschäften vorgenommen?

3. Bei wie vielen Geschäften mit kulturell vielfältigem Angebot (Barbershops, Imbiss, Restaurants, Lebensmittel, Supermärkte, Kosmetikinstitute, Nagelstudios und weitere) wurden seit 2020 bis heute Verstösse gegen geltendes Recht festgestellt?

4. Welche Arten von Rechtsverstössen wurden dabei identifiziert? Kann der Regierungsrat gestützt auf die Kriminalstatistik die Vermutung bestätigen, dass es in diesen Betrieben häufig zu Verstössen kommt?

5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Kontrolldichte in der Branche? Beabsichtigt er, die Kontrollaktivitäten zu intensivieren oder weitere Massnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten?

Begründung der Dringlichkeit: Die zunehmende Präsenz internationaler Geschäfte, besonders von Migranten geführt, wirft Fragen zu Gesetzesverstössen auf. Bedenken betreffen potenzielle Regelverstösse in Bereichen, wie Ausländerrecht, Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsgesetzen, s owie mögliche kriminelle Aktivitäten, wie Lohndumping und Geldwäsche. Die finanzielle Benachteiligung einheimischer Unternehmer durch steigende Mietkosten verstärkt diese Problematik und wirft Fragen zur Fairness auf. Es besteht allgemeines Interesse an tr ansparenten Kontrollen, insbesondere durch die Polizei, um die Rechtmässigkeit und Fairness der Geschäftspraktiken sicherzustellen und das Vertrauen in die Wirtschaft zu wahren.

Antwort des Regierungsrates

Das Amt für Wirtschaft ist für die Kontrollen in den Bereichen Obligationenrecht (OR; SR 220), Entsendegesetz (EntsG; SR 823.20) und Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41) zuständig.

Bei den Verfahren nach OR setzt das Amt für Wirtschaft in Branchen ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) die orts- und branchenüblichen Löhne durch und stellt Anträge an die Kantonale Arbeitsmarktkommission (KAMKO). Die KAMKO beurteilt Meldungen über vermutete missbräuchliche Unterbietung der orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitszeiten. Sie kann Anträge an den Regierungsrat zur Regelung von Lohn- und Arbeitsbedingungen stellen, wenn keine allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge vorliegen.

Bei den Verfahren nach EntsG geht es beispielsweise darum, ausländische Dienstleistungserbringer zu sanktionieren, die ihre Dokumentationspflicht nicht erfüllen, keine Entsendemeldung erstattet haben oder die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen nicht erfüllen, die in Bundesgesetzen, Verordnungen des Bundesrates sowie allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und Normalarbeitsverträgen (NAV) im Sinne von Artikel 360a OR vorgesehen sind.

Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verpflichtet das BGSA alle Kantone, ein Kontrollorgan zu schaffen. Im Kanton Bern ist dies der Verein Arbeitsmarktkontrolle Bern (AMKBE), der diese Kontrollen im Auftrag des Amts für Wirtschaft durchführt. Zusätzlich führt der AMKBE im Auftrag des Amts für Wirtschaft sowie zahlreicher paritätischer Kommissionen Kontrollen zur Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch. Der AMKBE prüft die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht. Die kontrollierten Personen und Betriebe sind verpflichtet, den mit der Kontrolle betrauten Personen auf Verlangen alle für den Kontrollauftrag erforderlichen Unterlagen herauszugeben und Auskünfte zu erteilen. Der AMKBE informiert die zuständigen Spezialbehörden (z. B. Strafverfolgungsbehörden, Steuerbehörden, Sozialversicherungen), wenn sich im Rahmen der Kontrollen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Verstoss beispielsweise gegen das Entsendegesetz, das Arbeitsgesetz oder die kantonale Steuergesetzgebung vorliegt. Die jeweils zum Vollzug dieser Gesetze zuständige Behörde führt gestützt auf die Meldung des AMKBE eine Untersuchung durch und fällt einen Entscheid (z. B. eine Revision durch eine AHV-Ausgleichskasse bei einem Unternehmen, das keine AHV-Beiträge für ihre Mitarbeitenden abgerechnet hat).

Das Amt für Wirtschaft bzw. der AMKBE erfasst die Kontrollergebnisse in einer nach Branchen aufgeschlüsselten Statistik. Innerhalb der Branchen wird bei der statistischen Erfassung keine weitergehende Aufteilung vorgenommen (z. B. zwischen Imbissen und Restaurants). Auch zur Eigentümerschaft bzw. Geschäftsführerschaft werden dabei keine Angaben erhoben.

1. Wie beurteilt der Regierungsrat die oben beschriebene Situation in der Coiffeur- und Barbershop-Branche sowie in den Bereichen Imbiss, Restaurants, Lebensmittelmärkte, Supermärkte, Kosmetikinstitute, Nagelstudios und in anderen internationalen Geschäften?

Der Regierungsrat kann auf Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Informationen die von der Interpellantin einleitend geäusserte Vermutung nicht bestätigen. Zu den einzelnen Aspekten vgl. die Antworten in den Ziffern 2 bis 5.

2. Wie oft wurden seit dem Jahr 2020 bis zum aktuellen Zeitpunkt in internationalen Geschäften (Coiffeur- und Barbershop-Branche, Imbiss, Restaurants, Lebensmittelmärkte, Supermärkte, Kosmetikinstitute, Nagelstudios usw.) im Kanton Bern Kontrollen durchgeführt? Wird dabei eine Unterscheidung zwischen klassischen Coiffeursalons und neuen Barbershops sowie traditionellen Restaurants, Lebensmittel- und Detailhandelsgeschäften vorgenommen?

Die Informationen zur Kontrolltätigkeit des AMKBE sind im jährlichen Bericht «Die Lage auf dem Arbeitsmarkt» bzw. im Quartalsbericht zur Arbeitsmarktlage enthalten. 1 Nicht in allen Branchen mit einem allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) werden die Kontrollaufgaben an den AMKBE übertragen. Für den Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) beispielsweise führt die Kontrollstelle des L-GAV Gastgewerbe die Kontrollen durch. Die Ergebnisse dieser Kontrollen liegen dem Kanton nicht vor.

Innerhalb der Branchen wird in der Statistik nicht zwischen «klassischen Coiffeursalons» und «neuen Barbershops» bzw. «traditionellen» und anderen Geschäften unterschieden.

Der Bericht «Die Lage auf dem Arbeitsmarkt» sowie der «Bericht zur Arbeitsmarktlage – Daten und Fakten zum Arbeitsmarkt im Kanton Bern» sind auf der Webseite des Amts für Wirtschaft aufgeschaltet: Amt für Wirtschaft (be.ch)

Kontrollen gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA)

2020 2021 2022 2023 Bau-, Bauneben-, Ausbaugewerbe 236 190 288 249 Gastgewerbe 133 120 188 164 Industrie/Gewerbe 30 25 31 28 Handel 51 51 39 55 Personalverleih 56 72 68 29 Diverse 225 191 172 78 Total 731 649 786 603 Quelle: AMKBE

Kontrollen flankierende Massnahmen, Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ohne ave GAV)

2020 2021 2022 2023 Bau-, Bauneben-, Ausbaugewerbe 125,5 163 358 352 Landwirtschaft 111 42 100 43 Industrie/Gewerbe 19 12 29 4 Maschinenbau 456 403,5 481,5 486 Detailhandel 156 148,5 150 191,5 Dienstleistungen 282,5 111 196,5 101 Gartenbau 70,5 21 48,5 24 Hauswirtschaft 64 12,5 23 5 Transport 37,5 20 26 19 KITA/TFO 49 19 40 7 Überwachung / Sicherheit 6 0 0 0 Diverse inkl. Pflege 26,5 1 21 2 Post-, Kurier- und Expressdienste 0 0 0 0 Telekommunikation 0 0 0 0,5 Kosmetiksalons 0 0 0 0 Schreiner (vertragslos) 0 215 240,5 0

Personalverleih (nicht ave GAV) 70 5 28 0

Total 1403,5 1168,5 1742 1235

Quelle: AMKBE

Hinweis: ‒ Bei ausländischen Dienstleistungserbringern entspricht eine kontrollierte Person 0,5 Kontrollen. Dagegen entspricht eine kontrollierte Person bei einem Schweizer Dienstleistungserbringer einer Kontrolle.

Kontrollen flankierende Massnahmen, Branchen mit allgemeinverbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV)

2020 2021 2022 2023 Ausbaugewerbe Westschweiz 20 16 38 6 Bäckereigewerbe 0 0 1 0 Baugewerbe, Holzbau 177 163 168 125 Coiffeurgewerbe 33 24 40 20 Decken- und Innausbau 26 17 16 11 Elektriker 129 145 66 69 Gärtnergewerbe Berner Jura 0 0 0 4 Gebäudehüllengewerbe 19 16 14 20 Gerüstbau 15 14 8 15 Haustechnik 130 84 106 101 Isoliergewerbe 27 33 27 28 Maler & Gipser 190 158 165 96 Metallgewerbe 174 173 185 166 Metzgereigewerbe 0 0 2 2 Naturstein 22 17 20 12 Personalverleih 62 63 84 6 Plattenleger, Ofen 55 51 22 25 Reinigung 28 18 21 17 Schreiner 305 0 0 202 Industrie & Gewerbe 0 0 0 0 Total 1412 992 983 925

Quelle: AMKBE

3. Bei wie vielen Geschäften mit kulturell vielfältigem Angebot (Barbershops, Imbiss, Restaurants, Lebensmittel, Supermärkte, Kosmetikinstitute, Nagelstudios und weitere) wurden seit 2020 bis heute Verstösse gegen geltendes Recht festgestellt?

Wie bereits erwähnt, wird bei den Kontrollen nicht zwischen «Geschäften mit kulturell vielfältigem Angebot» und den anderen Geschäften unterschieden. Entsprechend kann die Frage nicht beantwortet werden.

4. Welche Arten von Rechtsverstössen wurden dabei identifiziert? Kann der Regierungsrat gestützt auf die Kriminalstatistik die Vermutung bestätigen, dass es in diesen Betrieben häufig zu Verstössen kommt?

Die Kantonspolizei stellt fest, dass es in den von der Interpellation genannten Geschäftsbereichen durchaus zu Verstössen, etwa gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) kommt. Ein weiterer Fokus der Kantonspolizei besteht in der Feststellung bzw. Aufdeckung von Fällen von Menschenhandel (Ausbeutung der Arbeitskraft). Aktuell können aber in diesem Bereich keine entsprechenden Fälle, die sich konkretisiert hätten, verzeichnet werden.

Bei den Kontrollen nach OR werden Unterschreitungen der orts- und branchenüblichen Löhne festgestellt.

Im Bereich des EntsG sind es in den meisten Fällen fehlende Entsendemeldungen, eine mangelhafte Dokumentationspflicht oder Verstösse gegen die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen.

Bei den Kontrollen nach BGSA werden unterschiedliche Verstösse festgestellt, insbesondere gegen das Sozialversicherungsrecht (AHVG, UVG), das Quellensteuerrecht und das Ausländerrecht.

Es ist zu berücksichtigen, dass bei den Verfahren nach OR, EntsG und BGSA die Statistik nicht zwischen «klassischen Coiffeursalons» und «neuen Barbershops» bzw. «traditionellen» und anderen Geschäften unterscheidet. Aus diesen Gründen kann der Regierungsrat die von der Interpellantin geäusserte Vermutung nicht bestätigen.

Verfahren vermutete Schwarzarbeit, Verstösse gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen und das Entsendegesetz

2020 2021 2022 2023 Total Verfahren 2336 2621 2209 1650

Laufende Verfahren 928 1451 1014 625 Neu eröffnete Verfahren 1408 1170 1195 1025

  • BGSA 383 385 439 455

  • OR 418 326 357 190

  • EntsG 607 459 399 380 Total abgeschlossene Verfahren 881 1290 1645 1327 Sanktionen 618 650 933 736

  • BGSA 166 182 442 279

  • OR 54 63 73 94

  • EntsG 398 405 418 363 Verdacht nicht bestätigt 263 640 712 591 Quelle: Amt für Wirtschaft

5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Kontrolldichte in der Branche? Beabsichtigt er, die Kontrollaktivitäten zu intensivieren oder weitere Massnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten?

Infolge der Reorganisation der AMKBE entsprach die Kontrolldichte in den Bereichen OR, EntsG und BGSA im Jahr 2023 nicht den Werten der Vorjahre. Da mittlerweile wieder alle Stellen bei der AMKBE besetzt sind, geht der Regierungsrat davon aus, dass die Anzahl der Kontrollen wieder dem Durchschnitt der Vorjahre entsprechen wird und folglich gegenwärtig keine weiteren Massnahmen in diesem Bereich notwendig sind.

Der Regierungsrat beurteilt die Kontrolldichte insgesamt als genügend und erachtet es deshalb nicht als notwendig, die Kontrollaktivitäten zu intensivieren oder zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code, Art. 360a — read in the version of January 1, 2024; the act was consolidated again on January 1, 2025, July 8, 2025, October 1, 2025, and January 1, 2026.