2024.RRGR.298
I 223-2024 Amstutz (Sigriswil, Parteilos) Wie können raschere Bearbeitungszeiten für Photovoltaikgesuche umgesetzt werden? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 223-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.298
Eingereicht am: 12.09.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Amstutz (Sigriswil, Parteilos) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 198/2025 vom 26. Februar 2025 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Wie können raschere Bearbeitungszeiten für Photovoltaikgesuche umgesetzt werden?
Es wird vorangetrieben, dass viele Bürgerinnen und Bürger eigene Photovoltaikanlagen für eine private Stromerzeugung auf ihrem Grundstück installieren. Bei der Umsetzung vom Projektstart bis und mit Bewilligungen sind zu lange Bearbeitungszeiten und zu viel Bürokratie problematisch. Bekannt ist es, dass viele kleine Investoren von der Photovoltaik mit den Bearbeitungszeiten und zum Teil mit der Preispolitik unzufrieden sind. Die Folgen daraus sind, dass mehrere Photovoltaikgesuche aus unverständlichen Gründen zum Teil ungefähr bis eineinhalb Jahre dauern und mehrere Projekte wegen dieser Hürden nicht umgesetzt werden.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie lange dauern effektiv die kurzen und die längeren Bearbeitungszeiten via BKW für neue, private Photovoltaikanlagen?
2. Sind mögliche Verbesserungen vorgesehen, dass die Bearbeitungszeiten für Photovoltaikanlagen rascher vorangetrieben werden?
3. Neben den langen Bearbeitungszeiten werden Gesuche teilweise mit verschiedensten Einsprachen verhindert. Was kann der Regierungsrat dagegen unternehmen?
4. Die wirtschaftlichen Rückvergütungspreise der BKW für die eigene Stromerzeugung sind bei 3,6 Rappen tief. Wie bemüht sich der Regierungsrat bei der BKW, dass auch für die privaten Stromerzeuger die Photovoltaikanlagen wirtschaftlich betrieben werden können?
Antwort des Regierungsrates
1. Wie lange dauern effektiv die kurzen und die längeren Bearbeitungszeiten via BKW für neue, private Photovoltaikanlagen?
Bei den Bearbeitungszeiten ist zwischen zwei Bereichen zu unterscheiden: Zum einen die Bearbeitungszeiten der Gesuche an den Netzbetreiber, wie das Technische Anschlussgesuch (TAG), die Installationsanzeige (IA) und die Apparatebestellung (AB). Zum anderen die Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten für eventuelle Anpassungen an der Anschlussleitung und/oder am Verteilnetz, also sogenannte Netzverstärkungen. Falls die Kapazität der Anschlussleitung oder des Verteilnetzes zu gering ist, wird eine Netzverstärkung notwendig, damit die gesamte Leistung der Photovoltaikanlage ins Netz eingespeist werden kann. In solchen Fällen kann zusätzlich ein Plangenehmigungsverfahren beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) erforderlich sein, das durch Einsprache- oder Beschwerdeverfahren verzögert werden könnte. Die Bearbeitungszeit für ein TAG oder eine IA hängt stark von der Komplexität des Falls und den erforderlichen manuellen Berechnungen ab. Einfache Fälle können bei vollständigen Unterlagen innerhalb weniger Tage bearbeitet werden, während komplexe Fälle mehrere Wochen in Anspruch nehmen können.
Derzeit erfordern über 80 Prozent der Gesuche für Photovoltaik-Anschlüsse im Netzgebiet der BKW keine Netzverstärkung. Das bedeutet, dass nach der Genehmigung der IA – abgesehen von der Installation des Zählers im Rahmen der Apparatebestellung – keine weiteren Arbeiten notwendig sind. Von den verbleibenden Fällen (kleiner 20 Prozent) können etwa die Hälfte der gemeldeten Leistungen mit geringem Aufwand und in kürzerer Zeit an das Verteilnetz angeschlossen werden. Die andere Hälfte erfordert jedoch eine umfangreichere Netzverstärkung, einschliesslich des dazugehörigen Plangenehmigungsverfahrens bei ESTI, was mehrere Monate dauern kann.
2. Sind mögliche Verbesserungen vorgesehen, dass die Bearbeitungszeiten für Photovoltaikanlagen rascher vorangetrieben werden?
Die BKW verfolgt das Ziel, den Rückstand bei der Bearbeitung von Gesuchen (TAG, IA und AB) durch die Optimierung und Automatisierung von Prozessen sowie die Weiterentwicklung von Organisation und Personal gezielt und zügig abzubauen. Ab Anfang 2025 soll wieder eine reguläre Bearbeitungszeit gewährleistet sein.
Gleichzeitig arbeitet der Kanton Bern an der Einführung einer verbindlichen Fristenregelung im Normalfall für die Bearbeitung von Gesuchen durch alle Netzbetreiber mit Leistungsaufträgen im Kanton.
Bei weniger als 10 Prozent der Gesuche (vgl. die Antwort auf die Frage 1), bei denen für die Installation einer Photovoltaikanlage eine Netzverstärkung mit umfangreicheren Ausbauarbeiten erforderlich ist, können weiterhin längere Wartezeiten auftreten. Die Verzögerungen resultieren insbesondere aus zeitintensiven Abklärungen und Zustimmungsprozessen für geeignete Standorte neuer Transformatorenstationen und Verteilkabinen sowie dem Einholen von Durchleitungsrechten. Auch Aspekte des Landschafts- und Umweltschutzes sowie damit verbundene Vorabklärungen mit den kantonalen Fachstellen können die Umsetzung verzögern.
Der Regierungsrat setzt sich aktiv dafür ein, die Rahmenbedingungen für einen schnelleren Netzausbau zu verbessern. Dies geschieht unter anderem im Rahmen der Vernehmlassung des Bundesrates zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau
der Stromnetze1), dem sogenannten "Netzexpress". Die Vernehmlassung auf Verordnungsstufe läuft noch bis zum 24. März 2025.
3. Neben den langen Bearbeitungszeiten werden Gesuche teilweise mit verschiedensten Einsprachen verhindert. Was kann der Regierungsrat dagegen unternehmen?
Es ist unklar was mit «verschiedenste Einsprachen» im Zusammenhang mit Gesuchen gemeint ist. Bei den Gesuchen (TAG, IA, AB) gibt es keine Einsprachen in dem Sinne. Einsprachen können entweder bei der Umsetzung des Netzbetreibers bei allfälligen Netzverstärkungen gemacht werden, sofern dafür beim ESTI ein ordentliches Verfahren mit Publikation notwendig ist, oder beim Baubewilligungsverfahren für die Solaranlage selbst, sofern hier eine ordentliche Baubewilligung notwendig ist 2.
Aktuell läuft die Vernehmlassung zur Beschleunigung des Aus- und Umbaus der Stromnetze auf Verordnungsstufe. Bereits bei der abgeschlossenen Vernehmlassung zum "Netzexpress" auf Gesetzesstufe hat sich der Regierungsrat aktiv für zahlreiche Vereinfachungen eingesetzt.
4. Die wirtschaftlichen Rückvergütungspreise der BKW für die eigene Stromerzeugung sind bei 3,6 Rappen tief. Wie bemüht sich der Regierungsrat bei der BKW, dass auch für die privaten Stromerzeuger die Photovoltaikanlagen wirtschaftlich betrieben werden können?
Die Vergütungen der BKW für Solarenergie aus Photovoltaikanlagen privater Produzentinnen und Produzenten bildeten bereits Gegenstand zahlreicher politischer Vorstösse. Der Regierungsrat hat etwa bei der gemeinsamen Antwort auf die Motionen 210-20163 und 218-20164 wie auch in der Antwort auf die Motion 021-20225 darauf hingewiesen, dass die BKW AG als gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft den Bestimmungen des Obligationenrechts 6 unterliegt und dass das allgemeine Gebot der Gewinnstrebigkeit nur mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre aufgehoben werden kann. 7 Die Tarif- und Preisgestaltung sowie der Abschluss privatrechtlicher Verträge fallen als Teil des operativen Geschäfts in die Kompetenz der Unternehmensleitung. Der Regierungsrat als Vertreter des Mehrheitsaktionärs der BKW AG hat nur beschränkte Möglichkeiten, darauf Einfluss zu nehmen.
Betreffend die aktuelle Vergütung der BKW sowie deren gesetzliche Rahmenbedingungen verweist der Regierungsrat auf seine Antworten zu den Interpellationen 183-2024 «Die BKW verhindert die Energiewende! – Was unternimmt die Regierung?» und 221-2024 «Fragen zu Verhalten der BKW gegenüber ihren Kunden».
Die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Dazu gehören insbesondere der Anteil des selbst genutzten Stroms (Eigenverbrauch), der Stromtarif des Energieversorgers, mögliche staatliche Förderungen oder Subventionen sowie die Rückliefervergütung für den ins Netz eingespeisten Strom, die jedoch nur einen Teil der Rentabilität ausmacht. Weitere wichtige Aspekte sind die Investitionskosten für die Installation der Anlage, die Wartungs- und Betriebskosten sowie die langfristige Entwicklung der Energiepreise. Auch die geografische Lage und die Ausrichtung der Solarpanels spielen eine Rolle, da sie die Effizienz und den Ertrag der Anlage beeinflussen können.
RRB Nr. 994/2024 Richtlinien «Bewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien» Rüegsegger (Riggisberg, SVP) «Solarstrom: BKW soll Verantwortung übernehmen und nicht einseitig Eigennutzen optimieren» Bachmann (Nidau, SP) «Korrektur der Reduktion des Tarifs für Energie aus Fotovoltaikanlagen!» Schär (Schönried, FDP) «Weiterhin Förderung der Fotovoltaik durch Vergütung der Herkunftsnachweis-Rappen» Schweizerisches Obligationenrecht (OR; SR 220) vgl. Art. 706 Abs. 2 Ziff. 4 OR
Am 9. Juni 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien angenommen. Die Änderungen von Art. 15 EnG treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Demnach werden schweizweit einheitliche Minimalvergütungen für PV-Anlagen eingeführt, für die sich auch der Regierungsrat eingesetzt hat. Die entsprechenden Verordnungsänderungen werden voraussichtlich noch im ersten Quartal 2025 vom Bundesrat verabschiedet. Die Vergütung für Elektrizität aus erneuerbaren Energien richtet sich ab dem 1. Januar 2026 nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung (vgl. den neuen Art. 15 Abs. 1 bis EnG).
Verteiler ‒ Grosser Rat