Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.RRGR.36

M 017-2024 Matti (Zweisimmen, Die Mitte) Der Kanton muss die medizinische Grundversorgung durchgängig sicherstellen — Abstriche in den peripheren Gebieten sind nicht tolerierbar. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 017-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.36

Eingereicht am: 04.03.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Matti (Zweisimmen, Die Mitte) (Sprecher/in) Schär (Schönried, FDP) Speiser-Niess (Zweisimmen, SVP) Blatti (Oberwil i. S., EDU) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 07.03.2024

RRB-Nr.: 492/2024 vom 15. Mai 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Der Kanton muss die medizinische Grundversorgung durchgängig sicherstellen — Abstriche in den peripheren Gebieten sind nicht tolerierbar

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Wie im übrigen Kantonsgebiet ist die wohnortsnahe medizinische Grundversorgung auch im Simmental und Saanenland jederzeit sicherzustellen.

2. Im Simmental/Saanenland ist eine wohnortsnahe integrierte Versorgung, wie im Entwurf der Teilstrategie «integrierte Versorgung» vorgesehen, sowohl organisatorisch als auch finanziell zu unterstützen.

3. Der vom Kanton beauftragte Betreiber ist zu verpflichten, sein Angebot auf sämtliche Altersklassen abzustimmen, dieses mit den Gemeinden zu erarbeiten und ein regelmässiges Reporting vorzulegen.

4. Der Betreiber ist verpflichtet, in Zweisimmen mindestens einen 7/24-Notfall anzubieten, um so die hausärztliche Versorgung zu unterstützen. Das Angebot hat explizit die langen Anfahrtszeiten (z. B. von Gstaad nach Thun) sowie die 50-km-Regelung zu berücksichtigen.

5. Ambulante Eingriffe sollen weiterhin regional ermöglicht werden.

6. Am Beispiel Simmental-Saanenland zeigt der Regierungsrat auf, wie er eine wohnortsnahe medizinische Grundversorgung zukünftig in allen Teilen des Kantons umsetzen will.

Begründung:

Die Abwanderung von medizinischem Personal hat sich in den letzten Monaten im Simmental und Saanenland intensiviert. Der negative Entscheid (Beschwerde noch hängig) zum Projekt

GSS hat das Personal zusätzlich verunsichert, sodass sich die Situation heute noch mehr zuspitzt. Der Kanton ist nicht erst seit den Abstimmungen in der Verantwortung und muss seinen gesetzlichen Auftrag wahrnehmen. Es reicht nicht, die Gemeinden wie in Vergangenheit bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen oder den Betreiber mit der Ausgestaltung einer Lösung zu beauftragen. Der Lead liegt voll und ganz beim Kanton. Die Gesundheitsversorgung ist im Wandel. Sowohl das Spital Zweisimmen als auch das Spital Frutigen sind aufgrund der 50-km- Regel versorgungsnotwendig und als solche zu erhalten. Fahrstrecken von 70 km und mehr sind eine Zumutung für die Bevölkerung und nicht tragbar. Ob die Institutionen in Zukunft Notfallzentrum statt Spital heissen, steht nicht im Vordergrund. Das Angebot muss auf die Bedürfnisse der Bevölkerung aus der Region unter Berücksichtigung der langen Fahrstrecken wie auch des grossen touristischen Angebots und der dadurch bedingten saisonalen Schwankungen abgestimmt sein.

Ambulant vor stationär ist mehr als ein Schlagwort. Ambulante Eingriffe können aber nicht nur in Städten, sondern auch auf dem Land erfolgen. Die andauernde betriebliche Zentralisierung der Betreiber führt zwangsläufig zu unrentablen Angeboten in ländlichen Gegenden. Hier muss die Politik klar Stellung beziehen und den Unternehmen, die teilweise zu 100 Prozent dem Kanton Bern gehören, klare Vorgaben machen. Gesundheitsversorgung ist kein gewinnorientierter Wirtschaftszweig, sondern muss wirtschaftlich die Bedürfnisse des Steuer- und Krankenkassenprämienzahlers abdecken. Dies ist so in der Gesundheitsstrategie sowie im Entwurf der Teilstrategie Integrierte Versorgung erkannt und entsprechend umzusetzen. «Mit der Integrierten Versorgung wird eine wohnortsnahe Betreuung und Behandlung mit bestmöglicher Kontinuität angestrebt. Als wichtige Voraussetzung dazu werden ambulante und stationäre Leistungen inklusive der Pflegeleistungen im Pflegeheim und durch Spitex einheitlich finanziert (EFAS), Fehlanreize in der Tarifierung beseitigt und die Leistungen für Koordination, Beratung und Vernetzung adäquat verrechnet.»

Vor allem bei der Grundversorgung dürfen in den peripheren Gebieten keine Abstriche gemacht werden. Auch dies ist so im erwähnten Entwurf zu entnehmen: «Bei der abgestuften Versorgung wird zwischen Grundversorgung, spezialisierter und hochspezialisierter Versorgung unterschieden. Grundsätzlich gilt, je allgemeiner eine Leistung ist und je häufiger sie in Anspruch genommen wird, desto wohnortsnaher soll sie erbracht werden. Spezialisierte Leistungen, die seltener erbracht werden, und Leistungen mit vergleichsweise hohen Vorhaltekosten sollen zentraler erbracht werden.»

Die Misere in der Gesundheitsversorgung, die der Kanton im Simmental und im Saanenland in den letzten Jahren zugelassen hat, ist umgehend zu korrigieren. Am Beispiel Simmental/Saanenland soll und kann aufgezeigt werden, wie die Gesundheitsversorgung zukünftig in anderen Gebieten des Kantons (z. B. Oberaargau, Emmental oder auch im Berner Jura) sichergestellt werden kann. Der Kanton muss hier proaktiv seine Verantwortung wahrnehmen, und zwar bevor im übrigen Kantonsgebiet die gleiche Situation anzutreffen ist.

Begründung der Dringlichkeit: Die akute, untragbare Situation in der Region Simmental/Saanenland verlangt einen sofortigen Entscheid. Die Motion muss gleichzeitig mit der Motion Speiser (M-023-2024) und der Motion Schär (M- 016-2024) – beide ebenfalls am 4. März 2024 eingegeben – behandelt werden.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich

des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Einleitend möchte der Regierungsrat auf die Hintergründe verweisen: Am 19. November 2023 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinden Boltigen, Lauenen, Lenk, Saanen, St. Stephan und Zweisimmen im Rahmen von Urnenabstimmungen erneut über eine jährlich wiederkehrende finanzielle Beteiligung zur nachhaltigen Sicherung des integrierten Versorgungsmodells «Gesundheitsnetz Simme Saane» der Gesundheit Simme Saane AG (GSS AG) abgestimmt. Fünf Gemeinden haben die Vorlage angenommen, in einer Gemeinde wurden genau gleichviele Ja- wie Nein-Stimmen erzielt. Da die Gemeinden festgelegt hatten, dass alle sechs Gemeinden dem Geschäft zustimmen müssen, um das integrierte Versorgungsmodell «Gesundheitsnetz Simme Saane» mit einem Akutspital umzusetzen, konnte das Projekt der GSS AG nicht weiterverfolgt werden. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) erteilte daher – wie bereits bei Übergabe des Projektes an die Region im Jahr 2019 angekündigt – der Spital STS AG den Auftrag, den Aufbau eines ambulanten Gesundheitszentrums rasch an die Hand zu nehmen und ein ambulantes Versorgungskonzept zu erarbeiten. Die Arbeiten sind in der Zwischenzeit weit fortgeschritten und die Gemeinden und die Leistungserbringer wurden wie von der GSI gefordert einbezogen. Parallel dazu meldeten sich die Verantwortlichen der Medaxo Gruppe, welche auch die Klinik Hohmad in Thun betreiben, mit einem Vorschlag, wie durch die Übernahme des Spitals Zweisimmen gewisse stationäre Leistungen in der Region weitergeführt werden könnten. Das Versorgungsmodell orientiert sich insgesamt am Projekt der GSS AG und entspricht damit den Wünschen der Region. Der Regierungsrat hat sich am 20. März 2024 im Grundsatz für das Projekt der Medaxo Gruppe entschieden. Die Arbeiten am Projekt werden somit fortgesetzt, der Vertragsabschluss soll im Sommer dieses Jahres erfolgen. Sollte es zu keinem Abschluss kommen, würde das Projekt der STS AG mit einem ambulanten Gesundheitszentrum weiter geprüft.

Ziffer 1 Die Region Simmental/Saanenland verfügt unter anderem mit dem Spital Zweisimmen, der Spitex Saane-Simme und Hausärzten eine wohnortnahe medizinisch-pflegerische Grundversorgung. Das Versorgungskonzept der Medaxo Gruppe mit einem Spitalbetrieb zielt darauf ab, die Grundversorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Erweist sich dieses Vorhaben so nicht als realisierbar, wird der Regierungsrat, wie eingangs bereits festgehalten, alternative Lösungen prüfen müssen.

Ziffer 2 GWL-Beiträge an ein integriertes Gesundheitsnetzwerk in der Region Simmental/Saanenland sind im aktuellen Rahmenkredit betreffend Spitalversorgungsgesetz (SpVG) 2024-2027 vorgesehen. Die Ablösung des Rahmenkredits SpVG liegt in der abschliessenden Kompetenz der GSI (Art. 139 Abs. 2 SpVG).

Ziffer 3 Das medizinische Grundangebot richtet sich im Kanton Bern an alle Altersgruppen, dies wird auch im künftigen Versorgungskonzept für die Region Simmental/Saanenland nicht anders sein. Die Gemeinden konnten beim Projekt der GSS AG, an dem sich die Medaxo orientieren will, und auch bezüglich ambulantes Gesundheitszentrum ihre Erwartungen einbringen und sind bekannt. Ein weiterer Einbezug der Gemeinden in der aktuellen Phase oder ein Reporting an die Gemeinden ist nicht vorgesehen.

Ziffer 4 Das Versorgungskonzept der Medaxo Gruppe sieht für die Region Simmental/Saanenland eine Notfallversorgung vor, die den Bedarf der Bevölkerung wie im übrigen Kantonsgebiet deckt. Wie genau die Notfallversorgung umgesetzt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht festgelegt. Ob die aktuell geltende 50 km Regel noch zeitgemäss und sinnvoll sind, um die strategischen Ziele zu erreichen, wird aktuell überprüft.

Ziffer 5 Die Gesundheitsstrategie des Kantons Bern sieht vor, dass ambulante Eingriffe auch weiterhin regional möglich sind. Allerdings sind die Kompetenzen des Kantons, was die Steuerung des ambulanten Bereichs betrifft, beschränkt. Welche Dienstleistungen die Leistungserbringer in der Region Simmental/Saanenland künftig anbieten werden, kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.

Ziffer 6 In den letzten Jahren wurden in der Schweiz zahlreiche Regionalspitäler geschlossen. In vielen Fällen sind daraus neue Angebote entstanden, die sich auch an den Ideen für Versorgungskonzepte der Region Simmental/Saanenland orientierten. Bei solchen Versorgungskonzepten ist es entscheidend, dass die lokalen und die regionalen Gegebenheiten angemessen berücksichtigt werden. Es ist daher unwahrscheinlich, dass in der Region Simmental/Saanenland die medizinische Gesundheitsversorgung als Vorlage für alle Teile des Kantons Bern abgebildet werden kann. Der Regierungsrat ist jedoch damit einverstanden, dass die Erkenntnisse aus den Prozessen im Simmental/Saanenland auch für Überlegungen zur medizinischen Grundversorgung in anderen Gebieten des Kantons eine wichtige Grundlage bilden. Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen empfiehlt der Regierungsrat, die Motion als Postulat anzunehmen.

Verteiler ‒ Grosser Rat