Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.RRGR.39

M 020-2024 Bossard-Jenni (Oberburg, EVP) Hochwasserschutz an der Emme zum Schutz von Infrastrukturprojekten. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 020-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.39

Eingereicht am: 04.03.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Bossard-Jenni (Oberburg, EVP) (Sprecher/in) de Quervain (Bern, GRÜNE) Rothenbühler (Lauperswil, Die Mitte) Ritter (Burgdorf, GLP) Elsaesser (Kirchberg BE, FDP) Tanner (Ranflüh, EDU) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 07.03.2024

RRB-Nr.: 686/2024 vom 26. Juni 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Hochwasserschutz an der Emme zum Schutz von Infrastrukturprojekten

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt,

Erwägungen

1. im Zuge der geplanten Infrastrukturprojekte in Burgdorf (Neue BLS Werkstätte, AMP-Areal, Tunnelzufahrt Emmental) die lokale Hochwassersituation auszuwerten

2. präventive Massnahmen zugunsten des Hochwasserschutzes entlang des Flusslaufs der Emme zu priorisieren und in der zeitlichen Umsetzung zu beschleunigen

3. die Tauglichkeit von bestehende Hochwasserschutzmassnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verstärken

Begründung:

In der jüngeren Vergangenheit häufen sich Starkniederschläge und Hochwasser. Besonders das Emmental war aufgrund seiner Topografie stark davon betroffen. Aufgrund der Häufung von Hochwasserereignissen und deren Ausmass ist zu befürchten, dass bestehende Schutzmassnahmen in Zukunft nicht mehr ausreichen. Im Flussabschnitt zwischen Hasle und Burgdorf sind derzeit verschiedene grosse Infrastrukturprojekte in Planung, die sich zum Teil auch auf den Grundwasserstrom der Emme auswirken. Um die geplante neue Infrastruktur sowie auch bestehende Bauwerke zu schützen, erachten wir es als notwendig, präventive Massnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes umzusetzen. Dies könnten beispielsweise die Verstärkung, Ergänzung bzw. Erhöhung der bestehenden Schutzdämme sein, die Verbreiterung des

Flussbetts, die Absenkung des Flussbetts zur Verhinderung von Verschluss des Flusses im Bereich von Brücken durch angeschwemmtes Treibgut oder Totholz, periodisches Ausbaggern

von Geschiebe usw. Diese oder andere Massnahmen müssen zur Vermeidung von Folgekosten zeitnah ergriffen werden.

Begründung der Dringlichkeit: Die erwähnten Infrastrukturprojekte sind unterschiedlich weit vorangeschritten, eine verzögerte Umsetzung von Massnahmen bringt erhöhte Risiken während der Bauphasen.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat versichert, dass der Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor Naturgefahren eine hohe Priorität geniesst. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sind namhafte Summen in bauliche Schutzmassnahmen, vor allem im Bereich Hochwasserschutz, investiert worden. Dies trifft auch auf die Emme zu. Schutzbauten werden laufend überprüft und, wo notwendig, saniert und angepasst.

Die Verantwortung für den Hochwasserschutz an der Emme liegt indes bei den Wasserbauträgern, also den wasserbaupflichtigen Gemeinden oder bei den von ihnen beauftragten Schwellenkorporationen und Wasserbauverbänden. Der Kanton berät diese bei der Erfüllung ihrer wasserbaulichen Aufgaben und richtet Beiträge an die umzusetzenden Massnahmen aus. Zudem erstellt er aktuell in enger Zusammenarbeit mit den Wasserbauträgern den Gewässerrichtplan Emme, worin die Massnahmenprioritäten entlang der Emme behördenverbindlich festgelegt werden. Der Gewässerrichtplan wird vom Regierungsrat erlassen.

Gestützt auf den Gewässerrichtplan erarbeiten die Wasserbauträger die entsprechenden Projekte zum Hochwasserschutz. Die wasserbaulichen Massnahmen werden von Bund und Kanton mit Beiträgen von 60 bis 80 Prozent der anrechenbaren Kosten mitfinanziert.

Zu den einzelnen Ziffern der Motion nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

1. Die Analyse der Situation vor Ort in Bezug auf Hochwasser ist Teil der Planungen der in Ziffer 1 genannten Infrastrukturprojekte.

Der dringende Handlungsbedarf zur Reduktion der Hochwasserrisiken in Oberburg und Burgdorf durch die Emme wurde jedoch schon früher erkannt. Bereits vor einigen Jahren starteten die Wasserbauträger hier Abklärungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und evaluierten verschiedene Lösungsoptionen. Diese sehen eine Kombination aus Sohlenabsenkung, Schutzdammerhöhungen, lokalen Aufweitungen und einen Ersatz der Sperre bei der Ausleitung des Gewerbekanals in Burgdorf vor. Die entsprechenden Variantenstudien wurden den zuständigen Behörden und Fachstellen zur Stellungnahme zugestellt. Die weiteren Projektierungen und die Umsetzung der priorisierten Massnahmen verzögern sich jedoch insbesondere durch die hohen Anforderungen seitens des Grundwasserschutzes.

Da ein flächenwirksamer Schutz vor Hochwasser folglich im fraglichen Perimeter noch nicht umgesetzt werden konnte, werden für die geplanten Projekte weitergehende Schutzmassnahmen (Objektschutz) geprüft. Objektschutzmassnahmen sind spezifische bauliche Massnahmen an bestehenden Gebäuden oder Neubauten und können im Gegensatz zum flächendeckenden Hochwasserschutz zeitnah umgesetzt werden.

Der Regierungsrat weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Fachstelle Naturgefahren der Gebäudeversicherung Bern (GVB) Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer kostenlos betreffend den freiwilligen Gebäudeschutz bei Naturgefahren berät. Seit dem 1. Januar

2023 zahlt sie namhafte Beiträge an Eigentümerinnen und Eigentümer, die Objektschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden planen und umsetzen. Detaillierte Angaben zu den Beiträgen finden sich auf der Webseite der Fachstelle Naturgefahren.

2. Wie eingangs erwähnt, erstellt der Kanton in enger Zusammenarbeit mit den Wasserbauträgern den Gewässerrichtplan Emme. Dieser wird vom Regierungsrat erlassen und ermöglicht eine Beschleunigung der Massnahmenplanung indem er die Massnahmenprioritäten entlang der Emme behördenverbindlich festlegt. Aktuell befindet sich der Gewässerrichtplan für den Abschnitt der Emme oberhalb von Lauperswil in Erarbeitung. Anschliessend sollen ab 2025 auch die Arbeiten für den mittleren Abschnitt bei Oberburg/Burgdorf starten.

3. Die Überprüfung der bestehenden Massnahmen zum Schutz vor Hochwasser und die Beseitigung bestehender Defizite gehören zu den Aufgaben der wasserbaupflichtigen Gemeinden bzw. der von ihnen beauftragten Schwellenkorporationen und Wasserbauverbände. Diese haben für Burgdorf und Oberburg bereits eine Überprüfung der bestehenden Schutzbauten auf dem ganzen Gemeindegebiet in Auftrag gegeben. Ergebnis dieser Untersuchungen ist ein sog. Schutzbautenkataster. Dieser weist den Standort und den Zustand der bestehenden Verbauungen aus und definiert die Zuständigkeiten für den Unterhalt der Schutzbauwerke. Das kantonale Tiefbauamt begleitet die Wasserbauträger bei der Erarbeitung des Katasters und subventioniert die entsprechenden Aufwendungen.

Verteiler ‒ Grosser Rat