2024.RRGR.40
M 021-2024 Zbinden (Mittelhäusern, SVP) Weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit für die Berner Landwirtschaft. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 021-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.40
Eingereicht am: 04.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Zbinden (Mittelhäusern, SVP) (Sprecher/in) Leuenberger (Bannwil, SVP) Grädel (Schwarzenbach BE/Huttwil, EDU) Weitere Unterschriften: 11
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 07.03.2024
RRB-Nr.: 488/2024 vom 15. Mai 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 2: Ablehnung Ziffer 3: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 4: Annahme
Weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit für die Berner Landwirtschaft
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:
Erwägungen
1. Bei der bereits beschlossenen Erneuerung des Agrarinformationssystems (GELAN AIS) sind insbesondere folgende Punkte zu erfüllen:
Es ist bei allen Modulen ein besonderes Augenmerk auf Benutzerfreundlichkeit und einfache Bedienbarkeit zu legen.
Der Aufwand für die Datenerfassung und Pflege muss sich für die Bewirtschaftenden gegenüber der aktuellen Situation erheblich verringern. Anzustreben ist eine Halbierung des aktuell nötigen Aufwands.
Bei den Begleitgruppen der Power User und Programm-Tester ist darauf zu achten, dass diese einen möglichst hohen Praxisbezug haben. Ausserdem ist auf eine ausgewogene Zusammensetzung bezüglich Betriebsstruktur, Alter und IT-Kenntnisse zu achten.
2. Förderprogramme des Kantons sind langfristig anzulegen. Mit Umsetzungsbeginn des Programms ist eine Mindestdauer zu kommunizieren. Diese Mindestdauer ist so festzulegen, dass aufgrund des Programms nötige Investitionen amortisiert werden können.
3. Beim Vollzug der übergeordneten Erlasse ist der dem Kanton gewährte Handlungsspielraum vollumfänglich zugunsten der produzierenden Landwirtschaft auszunutzen. Der bürokratische Aufwand für die Berner Bauernfamilien ist so gering wie möglich zu halten, dies aus Sicht der landwirtschaftlichen Praxis.
4. Bei den Mitwirkungen und Vernehmlassungen zur Agrarpolitik 2030 (AP30+) im Namen des Kantons Bern ist darauf hinzuwirken, dass der administrative Aufwand für die Landwirtschaftsbetriebe deutlich verringert wird.
Begründung:
Die wirtschaftliche Situation vieler Berner Bauernfamilien ist unbefriedigend. Zusätzlich werden Landwirte aufgrund zunehmender Bürokratie stark belastet, und ihnen fehlt die nötige Planungssicherheit, um ihre Betriebe weiterentwickeln und die notwendigen Investitionen amortisieren zu können. Gemäss Statistik des LANAT 1 ist die Zahl der aktiven Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Bern in den letzten zehn Jahren um mehr als 10 Prozent zurückgegangen. Sie hat von 10 446 im Jahr 2014 auf 9071 im Jahr 2023 abgenommen. Betroffen waren insbesondere kleinere Betriebe.
Bauernproteste im ganzen Kanton Bern zeigen, wie gross der Handlungsdruck insbesondere auch im Kanton Bern ist. Die Proteste verliefen friedlich und geordnet, trotzdem oder gerade deswegen ist es wichtig, dass auch die Politik ihre Forderungen ernst nimmt. Folgende Punkte wurden gefordert:
Mehr Stabilität und Planungssicherheit
Weniger Bürokratie
Faire Preise
Mehr Wertschätzung für Arbeit und Produkte
Die Forderungen für mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie betreffen direkt die Politik. Die Landwirtschaftspolitik wird hauptsächlich auf nationaler Ebene beschlossen, die Ausführung obliegt zumeist den Kantonen, weshalb auch im Kanton Bern Handlungsbedarf besteht. In der Landwirtschaft tätige Personen sind zunehmend mit dem aufzeichnen, erfassen, belegen und übermitteln ihrer Tätigkeiten beschäftigt. Inzwischen ist es derart umfassend und kompliziert, dass viele Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter für das Ausfüllen und die Er hebungen im Agrarinformationssystem (GELAN) professionelle Hilfe in Anspruch nehmen müssen; dies, obwohl sie durch die anspruchsvollen landwirtschaftlichen Ausbildungen sehr gut ausgebildet sind.
Begründung der Dringlichkeit: Die Überarbeitung des GELAN ist bereits in Arbeit. Um dieses Anliegen erfüllen zu können, muss das LANAT sofort reagieren können.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheid- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. a, d und h KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrags, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
https://www.weu.be.ch/de/start/themen/landwirtschaft.html
Die Landwirtschaft erfüllt vielfältige Funktionen, welche über die Produktion von marktfähigen Gütern und die Erbringung monetarisierbarer Dienstleistungen hinausgehen. Diese zusätzlichen gemeinwirtschaftlichen Leistungen umfassen beispielsweise die sichere Versorgung der Bevölkerung, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Pflege der Kulturlandschaft, die dezentrale Besiedlung sowie Produktionsformen, welche besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Die multifunktionalen Aufgaben der Landwirtschaft sind explizit in der Bundesverfassung (Art. 104) verankert und haben eine grosse gesellschaftliche Relevanz. Die Multifunktionalität der Landwirtschaft und deren Abgeltung mit öffentlichen Mitteln ist dem Grundsatz nach auch unbestritten. Der Regierungsrat stellt jedoch fest, dass nicht zuletzt deswegen der Vollzug der Landwirtschaftsgesetzgebung an Komplexität und Aufwand laufend zunimmt. Die administrativen Aufgaben haben inzwischen ein Mass erreicht, das von vielen Betriebsleitenden als nicht mehr tragbar empfunden wird. Die dynamischen Änderungen der agrarpolitischen Vorgaben und der damit einhergehende administrative Mehraufwand stellen auch die kantonalen Vollzugsstellen vor grosse Herausforderungen. Der Regierungsrat unterstützt daher alle Anliegen, die dem Aspekt der administrativen Entlastung der Betriebe – aber auch der kantonalen Vollzugsbehörden – Rechnung tragen. Entsprechend hat sich der Regierungsrat beispielsweise in seiner Vernehmlassungsantwort im Rahmen des Landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2024 gegenüber dem Bund geäussert (RRB 353/2024). Der Regierungsrat ruft in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass der überwiegende Teil des Landwirtschaftsrechts auf Bundesebene erlassen wird und der Einfluss des Kantons von untergeordneter Bedeutung ist. Hinzu kommt, dass ein wesentlicher Teil der als administrativen Mehraufwand empfundenen Vorschriften ihren Ursprung im Privatrecht haben (z. B. Labelvorgaben und Zertifizierungen).
Zu den einzelnen Punkten der Motion äussert sich der Regierungsrat wie folgt:
Zu Ziffer 1
Der Kanton Bern investiert zur Erneuerung des Agrarinformationssystems GELAN AIS rund 9,158 Millionen Franken. Der Grosse Rat hat dem entsprechenden Objektkredit für die Jahre 2023–2028 an seiner Wintersession 2023 mit 114:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Wie im Vortrag zu diesem Geschäft erläutert, werden die Aspekte «Benutzerfreundlichkeit» und «einfache Bedienbarkeit» dabei ein besonderes Augenmerk erhalten. Sämtliche Programmteile werden mit den neuesten Erkenntnissen aus der sogenannten «User Experience» erstellt. Dabei wird GELAN durch eine professionelle Designagentur unterstützt, die darauf spezialisiert ist. Noch vor Entwicklungsstart wurden bereits Interviews mit verschiedenen Benutzergruppen durchgeführt, um deren Anforderungen an Design und Funktionalitäten zu erfassen. In Workshops wurden mögliche Benutzeroberflächen und Prozesse durchgespielt. Dabei wurden teilnehmende Bewirtschaftende gebeten, Wünsche ans neue System zu äussern. Mit Hilfe dieser Inputs konnten Anforderungen ans neue System weiter spezifiziert und Funktionen, welche die Benutzerfreundlichkeit fördern, identifiziert werden. Zudem erfolgt in regelmässigen Abständen eine gezielte Überprüfung der Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit der Funktionalitäten mit ausgewählten Bewirtschaftenden und Verwaltungsmitarbeitenden.
Wie im Vortrag zum oben genannten Geschäft erläutert, soll das neue GELAN AIS mit neuen Automatismen ausgestattet werden, so dass der Aufwand der Bewirtschaftenden für die Datenerfassung und -pflege reduziert wird. Die Komplexität der Erfassung wird jedoch nicht in erster Linie durch das IT-System generiert, sondern durch die Komplexität der agrarpolitischen Massnahmen. Die anstehenden Massnahmen, die der Bund beschlossen hat, werden die Komplexität kaum reduzieren.
Bei den Power Usern/Userinnen sowie den Testenden wird darauf geachtet, dass sie möglichst divers aufgestellt sind (beispielsweise unterschiedliche Altersstufen, unterschiedliche Erfahrungen mit dem aktuellen GELAN System).
Die kantonsübergreifende Entwicklung des neuen Agrarinformationssystems GELAN AIS wird parallel zum Betrieb des bestehenden Systems GELAN erfolgen und dieses schrittweise ablösen.
Gestützt auf diese Ausführungen beantragt der Regierungsrat, Ziffer 1 der Motion anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.
Zu Ziffer 2
Förderprogramme sind ein in der Agrarpolitik verbreitetes und bewährtes Instrument, um mittels finanzieller Anreize angestrebte Ziele zu erreichen, ohne die gesetzlichen Vorgaben allgemeinverbindlich zu verschärfen. Die Teilnahme an den Förderprogrammen ist in der Regel freiwillig. Förderprogramme sollen etwas bewirken und verändern, das in regelmässigen Zeitabständen mit Wirkungsanalysen und Monitorings überprüft wird.
Die Programme werden im Allgemeinen so angelegt, dass sie möglichst breit genutzt werden. Dazu gehört auch eine Dauer, die das Programm für die Teilnehmenden wirtschaftlich interessant macht, gerade wenn Investitionen damit verbunden sind. In diesem Punkt geht der Regierungsrat mit den Motionären einig. Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass Förderprogramme häufig vom Bund initiiert oder mitfinanziert werden und daher die Rahmenbedingungen – wie z. B. die Dauer eines Programms – nicht in der alleinigen Zuständigkeit des Kantons liegen. Die Anliegen der Motion dürften oft ausserhalb der kantonalen Kompetenzen liegen und könnten daher in vielen Fällen nicht erfüllt werden. Hinzu kommen gegebenenfalls nicht vorhersehbare finanzpolitische Restriktionen oder unbefriedigende Ergebnisse von Wirkungsanalysen, welche das Förderprogramm in seiner Wirkung und damit auch dessen Dauer in Frage stellen.
Der Regierungsrat unterstützt zwar die Stossrichtung des Anliegens, beantragt jedoch aus besagten Gründen, Ziffer 2 in ihrer absolut formulierten Form als Motion abzulehnen.
Zu Ziffer 3
Wie einleitend dargelegt, ist die administrative Entlastung der Bauernfamilien, aber auch der Vollzugsbehörden, ein grosses Anliegen des Regierungsrats. Der Handlungsspielraum beim Vollzug der übergeordneten Bundeserlasse wird im Kanton Bern deshalb bereits heute so weit wie möglich ausgenutzt. Ebenso wird darauf geachtet, dass die Vorgaben so umgesetzt werden, dass der administrative Aufwand für die Bewirtschaftenden möglichst geringgehalten werden kann.
Angesichts dessen beantragt der Regierungsrat, Ziffer 3 der Motion anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.
Zu Ziffer 4
Der Regierungsrat weist in seinen Stellungnahmen im Rahmen von agrarpolitischen Bundesvernehmlassungen regelmässig auf die Notwendigkeit administrativer Vereinfachung en hin, zuletzt in der Stellungnahme zur Vernehmlassung des Bundes zum «Landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2024 / Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)» (RRB 353/2024). Er beabsichtigt, dies auch
im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2030+ zu tun. Diese Vernehmlassung wurde jedoch noch nicht eröffnet. Die Inhalte der Vorlage sind demnach noch offen.
Aufgrund dieser Sachlage beantragt der Regierungsrat, Ziffer 4 der Motion anzunehmen.
Verteiler ‒ Grosser Rat