Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.RRGR.44

M 024-2024 Speiser-Niess (Zweisimmen, SVP) Akutstationäre Lösung für den Spital Standort Zweisimmen. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 024-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.44

Eingereicht am: 04.03.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Speiser-Niess (Zweisimmen, SVP) (Sprecher/in) Schär (Schönried, FDP) Matti (Zweisimmen, Die Mitte) Blatti (Oberwil i. S., EDU) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 07.03.2024

RRB-Nr.: 493/2024 vom 15. Mai 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Akutstationäre Lösung für den Spitalstandort Zweisimmen

Der Regierungsrat wird beauftragt,

Erwägungen

1. das Angebot des privaten Anbieters für die akutstationäre Lösung im Spital Zweisimmen zu unterstützen und voranzutreiben

2. die vorgesehenen Abgeltungen des GSS-Projekts dem privaten Anbieter zuzusichern

3. möglichst alle Leistungserbringer zur geplanten integrierten Grundversorgung zu implementieren

Begründung:

Das GSS-Projekt für eine stationäre Spitallösung für die Region Simmental-Saanenland, das über eine längere Zeit ausgearbeitet wurde, wurde leider von zwei der sieben abstimmenden Gemeinden verhindert. Inzwischen hat sich ein privater Anbieter für eine akutstationäre Lösung im Spital Zweisimmen gemeldet. Diese Option ist für die Region von grösster Wichtigkeit und muss in einem engen Zeitplan geprüft und der Region vorgestellt werden.

Die Ausgangslage einer Grundversorgung ohne Spital in der Region Simmental-Saanenland ist für sämtliche Leistungserbringer alarmierend. Der akute und zugespitzte Hausärztemangel ist ein Dauerthema sowohl für die Wohnbevölkerung als auch für die Feriengäste. Das Simmental und das Saanenland sind durch ihre einzigartige Konstellation sehr auf Tourismus und Gewerbe ausgelegt. Gerade für diese Branchengruppen ist eine naheliegende Not- bzw. Gesundheitsversorgung sehr wichtig. Kommen doch neben der sehr hohen Zahl an Touristen in den Nebensaisons auch sehr viele Handwerker in die Region, die sich am Arbeitsort erhöhten Gefahren aussetzen.

Ohne stationäre Leistungen in der Region würden wichtige Ausbildungsplätze verschwinden (Assistenzärzte und Pflegepersonal). Dies würde wiederum eine mögliche Rekrutierung von Hausärzten und Pflegepersonal massiv erschweren.

Die in Aussicht gestellte ambulante Version würde zu einem Patiententourismus führen, der Bevölkerung teure Transportkosten auferlegen und zur Abwanderung der Hausärzte führen.

Dringender Handlungsbedarf ist angesagt.

Zu Punkt 1: Beim privaten Anbieter handelt es sich um ein privates Spital aus Thun. Dementsprechend ist das Knowhow bezüglich eines stationären Spitalbetriebs vorhanden. Die nötigen Prozesse sind an zwei Standorten einsetzbar, Synergien können genutzt werden, unnötige und teure Patiententransporte können so für die Bevölkerung im Simmental-Saanenland vermieden werden.

Zu Punkt 2: Damit der Anbieter das Projekt in Zweisimmen starten kann, benötigt er die Unterstützung, die dem GSS-Projekt in Aussicht gestellt wurde, seien dies die Zusagen der STS AG, sich am GSS-Projekt zu beteiligen, und die in Aussicht gestellten finanziellen Mittel des Kantons. Dies im Wissen darum, dass sich sowohl die STS AG als auch der Kanton finanziell an einer ambulanten Variante beteiligen müssten.

Zu Punkt 3: Für die Region Simmental-Saanenland ist eine integrierte Grundversorgung von grösster Wichtigkeit. Die meisten Leistungserbringer haben sich klar für den Erhalt einer akutstationären Lösung ausgesprochen, damit alle Betroffenen ihre Arbeit ausüben können.

Begründung der Dringlichkeit: Ein rascher Entscheid über die integrierte Grundversorgung im Simmental -Saanenland ist von grösster Dringlichkeit.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat. Einleitend möchte der Regierungsrat auf die Hintergründe verweisen: Am 19. November 2023 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinden Boltigen, Lauenen, Lenk, Saanen, St. Stephan und Zweisimmen im Rahmen von Urnenabstimmungen erneut über eine jährlich wiederkehrende finanzielle Beteiligung zur nachhaltigen Sicherung des integrierten Versorgungsmodells «Gesundheitsnetz Simme Saane» der Gesundheit Simme Saane AG (GSS AG) abgestimmt. Fünf Gemeinden haben die Vorlage angenommen, in einer Gemeinde wurden genau gleichviele Ja- wie Nein-Stimmen erzielt. Da die Gemeinden festgelegt hatten, dass alle sechs Gemeinden dem Geschäft zustimmen müssen, um das integrierte Versorgungsmodell «Gesundheitsnetz Simme Saane» mit einem Akutspital umzusetzen, konnte das Projekt der GSS AG nicht weiterverfolgt werden. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) erteilte daher – wie bereits bei Übergabe des Projektes an die Region im Jahr 2019 angekündigt – der Spital STS AG den Auftrag, den Aufbau eines ambulanten Gesundheitszentrums rasch an die Hand zu nehmen und ein ambulantes Versorgungskonzept zu erarbeiten. Die Arbeiten sind in der Zwischenzeit weit fortgeschritten und die Gemeinden und die Leistungserbringer wurden wie von der GSI gefordert einbezogen.

Parallel dazu meldeten sich die Verantwortlichen der Medaxo Gruppe, welche auch die Klinik Hohmad in Thun betreiben mit einem Vorschlag, wie durch die Übernahme des Spitals Zweisimmen gewisse stationäre Leistungen in der Region weitergeführt werden könnten. Das Versorgungsmodell orientiert sich insgesamt am Projekt der GSS AG und entspricht damit den Anliegen der Region. Der Regierungsrat hat sich am 20. März 2024 im Grundsatz für das Projekt der Medaxo Gruppe entschieden. Die Arbeiten am Projekt werden somit fortgesetzt, der Vertragsabschluss soll im Sommer 2024 erfolgen. Sollte es zu keinem Abschluss kommen, würde das Projekt der STS AG mit einem ambulanten Gesundheitszentrum weiter geprüft. Ziffer 1 Gemäss Variantenentscheid des Regierungsrats wird das Projekt der Medaxo Gruppe, das den Erhalt der akutstationären Spitalversorgung in der Region Simmental/Saanenland beinhaltet, auch weiterhin verfolgt (unter Vorbehalt eines Vertragsabschlusses bis Mitte Jahr). Dabei wird u. a. zu prüfen sein, ob das Vorhaben die Vorgaben des Rahmenkredits «Liquiditätssicherung Listenspitäler mittels Darlehen und Bürgschaften» (2024.GSI.392) erfüllt, so dass, unter Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rats in der Sommersession 2024 zum Rahmenkredit sowie des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist, Mittel auch wirklich zugesichert werden können. Ziffer 2 Die Konditionen für die Übernahme des Spitalstandorts Zweisimmen orientieren sich grundsätzlich an denjenigen, die im Projekt der GSS AG ausgearbeitet wurden, haben aber im Laufe der Verhandlungen einige Anpassungen erfahren. Für die Finanzierung des Betriebs des Spitals Zweisimmen durch die Medaxo Gruppe sind in einer Übergangsphase 5 Millionen Franken von der STS AG vorgesehen, was weniger ist, als für die GSS AG benötigt worden wäre (7,5 Millionen Franken). Ebenso benötigt die Medaxo Gruppe Unterstützung des Kantons (GWL-Beiträge). Auf Basis des Rahmenkredits SpVG 1, in der abschliessenden Kompetenz der GSI liegend, wurde ein Beitrag an die STS AG über 2,05 Millionen Franken für das Jahr 2024 gesprochen. Dieser Beitrag soll ab Übertragung an die Medaxo Gruppe anteilsmässig weitergeben werden. Für die Folgejahre kann ein Beitrag gesprochen werden zwischen 2,05–3 Millionen Franken; abhängig von der Anzahl Standorte des integrierten Gesundheitsnetzwerks.

Überdies ist ein Darlehen zur vorübergehenden Sicherstellung der Liquidität über 10,5 Millionen Franken erforderlich (für das Projekt der GSS AG wären 13 Millionen Franken erforderlich gewesen). Heute fehlen eine passende Rechtsgrundlage und ein Ausgabenbeschluss des finanzkompetenten Grossen Rats für diese Unterstützungsleistung. Der Regierungsrat verabschiedete jedoch am 5./6. März 2024 ein entsprechendes Geschäft «Liquiditätssicherung Listenspitäler mittels Darlehen und Bürgschaften; Rahmenkredit 2024–2028» zu Handen des Grossen Rats 2, das in der Sommersession 2024 beraten werden soll. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn ein Neubau ansteht, sind allenfalls auch Bürgschaften des Kantons zur Sicherstellung der Liquidität bei Investitionen gemäss Artikel 73 SpVG nötig. Ziffer 3 Die integrierte Versorgung wird im Kanton Bern eine wichtige Rolle spielen. Aus diesem Grund hat die GSI die Bearbeitung der Teilstrategie «integrierte Versorgung» bevorzugt behandelt. Auch bei den geprüften Versorgungskonzepten für die Region Simmental/Saanenland spielt der Einbezug aller Leistungserbringer im Gesundheitswesen eine wichtige Rolle. Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen empfiehlt der Regierungsrat, die Motion als Postulat anzunehmen.

Spitalversorgungsgesetz vom 13. Juni 2013 (SpVG; BSG 812.11). RRB 229/2024 vom 6. März 2024.

Verteiler ‒ Grosser Rat