2024.RRGR.5
I 001-2024 Leuenberger (Uettligen, EVP) Barrierefreie Haltestellen: Wie sieht der Umsetzungsplan im Kanton Bern aus? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 001-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.5
Eingereicht am: 23.01.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Leuenberger (Uettligen, EVP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 689/2024 vom 26. Juni 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Barrierefreie Haltestellen: Wie sieht der Umsetzungsplan im Kanton Bern aus?
Seit dem 1. Januar 2024 müssten gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und nach einer Übergangsfrist von 20 Jahren alle Haltestellen des öffentlichen Verkehrs barrierefrei sein. Das sind sie aber nicht. Deshalb haben die Transportunternehmen für Menschen mit Behinderung, die die Haltestellen nicht nutzen können, einen Shuttle-Service eingerichtet. Behindertentransportdienste übernehmen die Fahrt von und zu nichtbarrierefreien Haltestellen.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie viele Bushaltestellen sind im Kanton Bern noch nicht barrierefrei?
2. Wie viele nichtbarrierefreie Bushaltestellen liegen an Kantonsstrassen?
3. Wie viele nichtbarrierefreie Bushaltestellen liegen an Gemeindestrassen?
4. Was unternimmt der Kanton, damit Bushaltestellen an Kantonsstrassen barrierefrei werden? Wie sieht der Umsetzungsplan aus?
5. Was unternimmt der Kanton, damit Bushaltestellen an Gemeindestrassen barrierefrei werden? Wie sieht der Umsetzungsplan aus?
6. Was unternimmt der Kanton, damit Bahnhöfe und Zughaltestellen barrierefrei werden? Wie sieht der Umsetzungsplan aus?
7. Wer zahlt die Shuttle-Fahrten mit den Behindertentransportdiensten von und zu nichtbarrierefreien Haltestellen?
Antwort des Regierungsrates
Dem Regierungsrat ist ein gut ausgebauter öffentlicher Verkehr sehr wichtig. Dieser soll der gesamten Bevölkerung möglichst uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Für den Regierungsrat ist daher auch die barrierefreie Gestaltung von Haltestellen ein wesentliches Anliegen. Entsprechend hat der Kanton Bern in den vergangenen Jahren namhafte Mittel in die behindertengerechte Sanierung von öV-Haltestellen auf Kantonsstrassen investiert.
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass bei der Umsetzung des BehiG bei Bushaltestellen die Beseitigung der Benachteiligung von mobilitätsbehinderten Reisenden dann nicht zwingend ist, wenn die Verhältnismässigkeit nicht gegeben ist (Art. 11 BehiG). Dies ist dann der Fall, wenn der für Behinderte zu erwartende Nutzen in einem Missverhältnis zum wirtschaftlichen Aufwand, zu Interessen des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes oder zu Anliegen der Verkehrs- und Betriebssicherheit steht. Zur Ermittlung der Verhältnismässigkeit hat der Kanton Bern als einer der ersten Kantone bereits im Jahr 2017 eine Arbeitshilfe erarbeitet. Diese Arbeitshilfe wurde auch den Gemeinden zur Verfügung gestellt.
1. Wie viele Bushaltestellen sind im Kanton Bern noch nicht barrierefrei?
Für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes bei Bushaltestellen sind im Kanton Bern die Strasseneigentümer und Strasseneigentümerinnen verantwortlich. Dabei handelt es sich mehrheitlich um den Kanton und die Gemeinden.
Im Kanton Bern befinden sich rund 2800 Bushaltestellen. Der Kanton verfügt über keinen Überblick über die noch nicht behindertengerecht gestalteten Haltestellen ausserhalb seines Zuständigkeitsbereichs, daher ist keine Aussage zur Anzahl der im Kanton noch nicht angepassten Bushaltestellen möglich.
2. Wie viele nichtbarrierefreie Bushaltestellen liegen an Kantonsstrassen?
Auf Kantonsstrassen waren Ende 2023 2171 von total 2515 Haltekanten nicht behindertengerecht gestaltet (eine Bushaltestelle weist in der Regel zwei Haltekanten auf). Dabei handelt es sich zu einem beträchtlichen Teil um Haltestellen, die gemäss der kantonalen Arbeitshilfe nur dann behindertengerecht umgebaut werden, wenn dies im Rahmen von ohnehin geplanten Strassensanierungen mit geringem Aufwand möglich ist.
3. Wie viele nichtbarrierefreie Bushaltestellen liegen an Gemeindestrassen?
Dazu kann der Regierungsrat keine Auskunft erteilen, die entsprechenden Zahlen sind dem Kanton nicht bekannt.
4. Was unternimmt der Kanton, damit Bushaltestellen an Kantonsstrassen barrierefrei werden? Wie sieht der Umsetzungsplan aus?
Das Tiefbauamt hat in den letzten Jahren die meisten Haltestellen hindernisfrei ausgebaut, die gemäss der kantonalen Arbeitshilfe prioritär zu sanieren sind, und hat dafür bisher gesamthaft rund 12 Millionen Franken investiert. Im Rahmen anstehender Strassensanierungsprojekte werden in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Bushaltestellen hindernisfrei ausgebaut. Entsprechende Mittel sind in der Finanzplanung des TBA eingestellt.
5. Was unternimmt der Kanton, damit Bushaltestellen an Gemeindestrassen barrierefrei werden? Wie sieht der Umsetzungsplan aus?
Der Kanton verfügt gegenüber Gemeinden über keine Weisungsbefugnis bei der BehiGkonformen Sanierung von Bushaltestellen an Gemeindestrassen. Er stellt den Gemeinden jedoch ein entsprechendes Informationsangebot zu hindernisfreien Bushaltestellen auf der Webseite der BVD zur Verfügung.
6. Was unternimmt der Kanton, damit Bahnhöfe und Zughaltestellen barrierefrei werden? Wie sieht der Umsetzungsplan aus?
Die Zuständigkeit der BehiG-konformen Gestaltung von Bahnhaltestellen liegt bei den Bahnunternehmen als Infrastrukturbesitzerinnen. Die Finanzierung erfolgt über den Bund. Der Kanton ist in regelmässigem Austausch mit den Bahnunternehmen und die konforme Gestaltung der Haltestellen wird seit Jahren explizit thematisiert. In vielen Fällen sind Einsprachen und Verzögerungen bei der Bewilligung der Grund dafür, dass Sanierungen nicht wie geplant per Ende 2023 abgeschlossen werden konnten. Bei den bernischen Bahnunternehmen sind die Sanierungen insgesamt jedoch weit fortgeschritten und das bisherige Vorgehen wird weitergeführt.
7. Wer zahlt die Shuttle-Fahrten mit den Behindertentransportdiensten von und zu nichtbarrierefreien Haltestellen?
Ersatztransporte werden von den Transportunternehmungen dann durchgeführt, wenn das Ein- und Aussteigen auch mit Hilfe des Fahrpersonals nicht möglich ist. Die Ersatztransporte bezahlen die für die Infrastrukturen zuständigen Stellen, in der Regel also die jeweiligen Strasseneigentümer und Strasseneigentümerinnen oder das betroffene Bahninfrastrukturunternehmen.
Verteiler ‒ Grosser Rat