2024.RRGR.56
I 036-2024 SVP (Gschwend-Pieren, Kaltacker) Folgen der Weltlage für die Opferhilfe? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 036-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.56
Eingereicht am: 05.03.2024
Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SVP (Gschwend-Pieren, Kaltacker) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 624/2024 vom 19. Juni 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Folgen der Weltlage für die Opferhilfe?
Der Regierungsrat hat in einem umfassenden Bericht die Situation in der Opferhilfe dargelegt. Die jüngsten Zahlen darin sind von 2021. Seither wird Europa von grösseren Konflikten erschüttert, und es ist zu befürchten, dass die damit verbundenen Migrationsströme sich auch in den Opferhilfezahlen spiegeln.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie viele Gesuche (Genugtuung, Entschädigung, längerfristige Hilfe Dritter) sind 2022 und 2023 eingetroffen?
2. Wie viele davon waren Gesuche von Schweizer Staatsangehörigen?
3. Wie viele davon waren Gesuche von Frauen?
4. Wie hoch waren die Kosten für: a. Genugtuung und Entschädigung? b. längerfristige Hilfe? c. Dritte I. Anwaltskosten? II. Frauenhaus? III. Psychotherapie? d. durch die Entschädigungsbehörde finanzierte Soforthilfe? e. Hilfe an Angehörige der Opfer?
Antwort des Regierungsrates
Das bundesrechtliche Opferhilfegesetz (OHG; SR 312.5) sieht vor, dass alle Personen, die unmittelbar durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell beeinträchtigt wurden, einen Anspruch auf Unterstützung und Hilfe durch die Opferhilfe haben. Dabei umfasst die Opferhilfe insbesondere folgende Leistungen: – Beratung – Soforthilfe und längerfristige Hilfe (z. B. juristische, psychologische oder medizinische Hilfe sowie Unterbringung in einer Schutzunterkunft) – Finanzielle Leistungen (Genugtuung und Entschädigung) Opferhilfe wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Straftat in der Schweiz begangen wurde (Art. 3 OHG). Erfolgte die Straftat im Ausland, so werden einzig Leistungen der Beratungsstellen gewährt, wenn das Opfer im Zeitpunkt der Straftat und im Zeitpunkt der Gesuchstellung Wohnsitz in der Schweiz hatte (Art. 17 OHG). Hinzuweisen ist ferner auf die Subsidiarität der Opferhilfe zu Leistungen zahlungspflichtiger Dritter wie z. B. der Täterschaft oder der (Sozial-)Versicherungen (Art. 4 OHG). Der örtliche Geltungsbereich ist mit ein Grund, dass die nachfolgend abgebildeten, aktuellen Zahlen die Entwicklung der Weltlage nicht widerspiegeln. Die Kosten im Bereich der Opferhilfe sind stark abhängig von der Anzahl und der Komplexität der Fälle sowie der Art der benötigten Hilfe. Auch die personellen Ressourcen, die bspw. aufgrund von längeren Abwesenheiten schwanken können, beeinflussen die Anzahl Gesuche, die bearbeitet werden und folglich auch die finanziellen Mittel, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums verfügt werden. Darüber hinaus können auf Basis von deskriptiven Zahlen kaum Aussagen zu kausalen Zusammenhängen gemacht werden.
1. Wie viele Gesuche (Genugtuung, Entschädigung, längerfristige Hilfe Dritter) sind 2022 und 2023 eingetroffen? Die Interpellantinnen und Interpellanten beziehen sich im Vorstoss auf die kantonale Opferhilfestrategie. Auf Seite 12 dieser Strategie wird tabellarisch die Anzahl der neu eingereichten Gesuche der Jahre 2019 bis 2021 dargestellt. Allerdings ist das Wording nicht präzise, denn es handelt sich um die Anzahl der neuen Fälle und nicht um neue Gesuche. Pro Fall können mehrere Leistungen (Genugtuung, Entschädigung sowie längerfristige Hilfe) beantragt werden. Deshalb liegt die Anzahl Gesuche über der Anzahl Fälle. Um eine Vergleichbarkeit der Zahlenreihe zu ermöglichen, wird in der nachfolgenden Tabelle die Anzahl der neuen Fälle der Jahre 2019 bis 2023 abgebildet:
2019 2020 2021 2022 2023
Anzahl Fälle 340 367 380 374 289
Währenddem die Anzahl der neuen Fälle in den Jahren 2019 bis 2021 kontinuierlich anstieg, ist im Jahr 2023 eine deutliche Abnahme zu verzeichnen. Gründe für diese Entwicklung können keine genannt werden. In der nächsten Tabelle wird die Anzahl der neu eingereichten Gesuche in den Kategorien Genugtuung, Entschädigung und Längerfristige Hilfe Dritter für die Jahre 2022 und 2023 wiedergegeben.
2022 2023 Anzahl Gesuche 2022 2023 Anteil in % Anteil in %
Genugtuung 115 23,1 % 142 30,9 %
Entschädigung 51 10,2 % 73 15,9 %
Längerfristige Hilfe Dritter 333 66,7 % 245 53,2 %
Total Gesuche 499 100 % 460 100 %
2. Wie viele davon waren Gesuche von Schweizer Staatsangehörigen? Mit Verweis auf die Ausführungen in der Antwort auf die Frage 1 wird nachfolgend von der Anzahl neuer Fälle ausgegangen, bei denen ein oder mehrere Gesuche eingereicht wurden. Im Jahr 2022 wurden in 204 von 374 Fällen Gesuche von Personen mit Schweizer Staatszugehörigkeit eingereicht (54,5 %). Im Jahr 2023 lag dieser Wert bei 51,6 Prozent (149 von 289 Fällen).
3. Wie viele davon waren Gesuche von Frauen? Mit Verweis auf die Ausführungen in der Antwort auf die Frage 1 wird nachfolgend von der Anzahl neuer Fälle ausgegangen, bei denen ein oder mehrere Gesuche eingereicht wurden. Im Jahr 2022 haben in 309 von 374 Fällen Mädchen, weibliche Jugendliche oder Frauen Gesuche eingereicht. Der Frauenanteil lag somit bei 82,6 Prozent. Im Folgejahr betrug dieser 76,5 Prozent (221 von 289 Fällen).
4. Wie hoch waren die Kosten für a. Genugtuung und Entschädigung? b. längerfristige Hilfe?
In den Jahren 2019 bis 2023 wurden folgende Beträge als Genugtuung und Entschädigung sowie als längerfristige Hilfe Dritter ausbezahlt:
In CHF 2019 2020 2021 2022 2023
Genugtuung & 800 869 762 548 574 548 336 678 632 321 Entschädigung
Längerfristige 1 321 327 1 107 548 1 092 309 1 318 108 1 250 532 Hilfe Dritter
Die Kosten im Bereich Genugtuung und Entschädigung haben im Zeitraum von 2019 bis 2022 kontinuierlich abgenommen. Erst im letzten Jahr war ein Kostenanstieg zu verzeichnen. Bei der längerfristigen Hilfe sind die Kosten bereits 2022 wieder angestiegen, doch nahmen diese im letzten Jahr wieder leicht ab.
Die finanziellen Mittel, die für Genugtuung und Entschädigung sowie für längerfristige Hilfe Dritter ausgerichtet werden, unterliegen Schwankungen, da einerseits die Anzahl bearbeiteter Fälle jährlich unterschiedlich hoch ist und andererseits einzelne Fälle mit hohen Summen die Gesamtkosten erheblich verändern können.
Wie hoch waren die Kosten für c. Dritte I. Anwaltskosten? II. Frauenhaus? III. Psychotherapie?
In der nachfolgenden Tabelle sind die Kosten der längerfristigen Hilfe Dritter der Jahre 2022 und 2023 nach den verlangten Kategorien aufgeschlüsselt:
2022 2022 2023 2023 in CHF Anteil in % in CHF Anteil in %
Anwaltskosten 126 909 9,6 % 193 625 15,5 %
Frauenhaus 612 280 46,5 % 776 793 62,1 %
Psychotherapie 578 919 43,9 % 280 114 22,4 %
Total 1 318 108 100 % 1 250 532 100 %
Wie hoch waren die Kosten für d. durch die Entschädigungsbehörde finanzierte Soforthilfe? Die Soforthilfe wird durch die Beratungsstellen finanziert, die via Leistungsvertrag vom Kanton entschädigt werden. Die Fachstellen der Opferhilfe beraten die Opfer sowie deren Angehörige, bieten Unterstützung und vermitteln Hilfe. In dringenden Fällen werden Kosten übernommen, die aufgrund der Straftat entstanden sind (Soforthilfe). Hierzu zählen bspw. ein Aufenthalt in einem Frauenhaus, eine therapeutische Krisenintervention oder erste Abklärungen durch eine Anwältin/einen Anwalt. In der nachfolgenden Tabelle sind die Kosten für die Soforthilfe in den Jahren 2019 bis 2023 aufgeführt:
2019 2020 2021 2022 2023
Soforthilfe 1 395 430 1 414 072 1 549 330 1 951 634 1 772 675 in CHF
Im Verlauf der Jahre 2020/2021 wurde die Soforthilfe für Frauenhaus-Aufenthalte sowie für das Überbrückungsgeld (für den Aufenthalt in einem Frauenhaus) von 21 auf 35 Tage/Nächte verlängert. Dies kann einer der Gründe sein für den deutlichen Anstieg der Soforthilfe-Kosten vom Jahr 2021 auf das Jahr 2022. Im Jahr 2023 sind die Kosten gegenüber dem Vorjahr wieder etwas gesunken; sie sind aber mit rund 1,78 Millionen Franken nach wie vor höher als die Beträge in den Jahren 2019–2021.
Wie hoch waren die Kosten für e. Hilfe an Angehörige der Opfer? Anspruch auf Opferhilfe haben auch Angehörige des Opfers wie die Ehegattin oder der Ehegatte, ihre/seine Kinder und Eltern sowie andere Personen, die der betroffenen Person in ähnlicher Weise nahestehen, wie z. B. die Konkubinatspartnerin/der Konkubinatspartner. In den Jahren 2022 und 2023 wurden folgende Beträge an Angehörige ausgezahlt:
2022 2022 2023 2023 in CHF Anteil in % in CHF Anteil in %
Genugtuung 21 000 11,9 % 132 500 99,1 %
Entschädigung 1120 0,6 % 0 0%
Längerfristige Hilfe Dritter 154 695 87,5 % 1200 0,9 %
Total 176 815 100 % 133 700 100 %
Wie aus der Tabelle hervorgeht, handelt es sich insgesamt um kleinere Beträge, die an Angehörige übermittelt werden, bspw. bei einem Tötungsdelikt.
Verteiler ‒ Grosser Rat