2024.RRGR.60
I 040-2024 SVP (Müller, Orvin) Gilt die Anti-Rassismus-Strafnorm auch an Demos? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 040-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.60
Eingereicht am: 05.03.2024
Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SVP (Müller, Orvin) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 698/2024 vom 26. Juni 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gilt die Anti-Rassismus-Strafnorm auch an Demos?
Seit mehreren Monaten kommt es immer wieder zu Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Krieg in Israel. Dabei sind offenbar nicht nur Friedensaufrufe und Solidaritätsbekundungen für die Opfer ein Thema, sondern es kommt auch immer wieder zu antisemitischen Äusserungen. Gemäss Antirassismus-Strafnorm sind solche öffentlichen Äusserungen als Offizialdelikt zu behandeln, also von Amtes wegen zu verfolgen.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Gab es Anzeigen wegen Antisemitismus aufgrund von Äusserungen an Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Krieg in Israel?
2. Falls nein, warum nicht?
Antwort des Regierungsrates
1. Gab es Anzeigen wegen Antisemitismus aufgrund von Äusserungen an Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Krieg in Israel?
Der Kantonspolizei Bern sind seit Beginn des Kriegs im Nahen Osten drei Fälle wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass gemäss Artikel 261 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) bekannt, welche in einem direkten Zusammenhang mit Kundgebungen stehen. Die mutmasslich strafbaren Äusserungen wurden anlässlich der bewilligten Kundgebung «Stoppt den Völkermord an den Palästinensern» am 4.
November 2023 durch Einsatzkräfte der Kantonspolizei Bern festgestellt und zur Anzeige
gebracht. Die Beurteilung, ob die Strafnorm erfüllt ist, obliegt der zuständigen Staatsanwaltschaft.
2. Falls nein, warum nicht?
Verweis auf die Antwort zu Frage 1.
Verteiler ‒ Grosser Rat