Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.RRGR.62

I 042-2024 Ochsenbein (Bévilard, SVP) Ist die neue Verkehrszulassungsverordnung (VZV) nicht gefährlich? Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 042-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.62

Eingereicht am: 06.03.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ochsenbein (Bévilard, SVP) (Sprecher/in) Tobler (Moutier, SVP) Schneider (Biel/Bienne, SVP) Rashiti (Gerolfingen, SVP) Weitere Unterschriften: 1

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 917/2024 vom 04. September 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Ist die neue Verkehrszulassungsverordnung (VZV) nicht gefährlich?

Die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) wurde am 10. Mai 2023 geändert, was zahlreiche Änderungen beim Erwerb des Führerausweises mit sich brachte. Seit der Einführung dieser neuen Praxis wurde festgestellt, dass sich einige Gewohnheiten, insbesondere bei den Fahrschülern, geändert haben.

Zugelassene Fachleute haben festgestellt, dass Fahrschüler nach den obligatorischen Sensibilisierungskursen verspätet oder gar nicht mehr an Fahrstunden, die von einer zugelassenen Person begleitet werden, teilnehmen.

Diese Beobachtungen geben Anlass zu wachsender Besorgnis über das Risiko, das die derzeitige Verordnung darstellt. Junge Menschen nehmen weniger Unterricht und haben daher weniger Erfahrung.

Für Führerausweisanwärter der Klassen A1 und A (Motorrad) ist eine Grundausbildung vorhanden und obligatorisch, was etwa 10 Prozent des Fahrzeugbestands ausmacht.

Gegenwärtig kann eine Person, die noch nie gefahren ist, sofort mit einer Person, die seit drei Jahren einen gültigen Führerausweis besitzt, auf der Strasse loslegen, ohne dass die Begleitperson überhaupt das grundlegende Wissen für den Unterricht hat.

Genauso hat eine Person, die ihren Führerausweis macht und ihn auf einem automatischen Fahrzeug erfolgreich bestanden hat, die Möglichkeit, ein Fahrzeug mit manueller Schaltung zu fahren, sobald sie ihren Führerausweis erhalten hat und ohne jegliche vorherige Erfahrung.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Ist seit der Änderung der VZV am 10. Mai 2023 die Durchfallquote bei Fahrprüfungen im Kanton gestiegen?

2. Sollte der Kanton Bern nicht eine Mindestanzahl von Fahrstunden, die von einer zugelassenen Person begleitet werden, vorgeben oder empfehlen?

3. Zugelassene Fachleute haben festgestellt, dass sich ein Schwarzmarkt entwickelt hat, auf dem unqualifizierte Privatpersonen Fahrunterricht zu Dumpingpreisen anbieten. Ist dem Regierungsrat eine solche Praxis bekannt? Wenn ja: Welche Massnahmen sollten ergriffen werden, um dieses Phänomen einzudämmen?

4. Sind sich die Behörden bewusst, dass Fahrschüler und ihre Begleitpersonen in den Lernkursen aufgrund fehlender professioneller Anleitung grundlegende Sicherheitsvorkehrungen ignorieren, wie z. B. die Benutzung von Fahrzeugen mit elektrischer Handbremse, bei denen die Begleitperson nicht eingreifen kann, da sie nicht über Doppelpedale verfügt?

5. Die Fahrschüler können die praktische Prüfung ohne obligatorische Ausbildung ablegen. Kann das Ausbildungssystem als ausreichend angesehen werden?

Antwort des Regierungsrates

1. Ist seit der Änderung der VZV am 10. Mai 2023 die Durchfallquote bei Fahrprüfungen im Kanton gestiegen?

Die Durchfallquote im Kalenderjahr 2023 der praktischen Führerprüfungen bei der Kat. B war nahezu identisch wie 2022. Eine gewisse Tendenz Richtung höherer Durfallquote ist im laufenden Kalenderjahr festzustellen.

2. Sollte der Kanton Bern nicht eine Mindestanzahl von Fahrstunden, die von einer zugelassenen Person begleitet werden, vorgeben oder empfehlen?

Der Regierungsrat beurteilt die aktuelle Ausbildungssituation grundsätzlich als befriedigend. Aus seiner Sicht ist eine Einführung einer Mindestanzahl an Fahrstunden nicht zielführend. Entscheidend für die Erlangung des Führerausweises ist die Führerprüfung.

3. Zugelassene Fachleute haben festgestellt, dass sich ein Schwarzmarkt entwickelt hat, auf dem unqualifizierte Privatpersonen Fahrunterricht zu Dumpingpreisen anbieten. Ist dem Regierungsrat eine solche Praxis bekannt? Wenn ja: Welche Massnahmen sollten ergriffen werden, um dieses Phänomen einzudämmen?

Dieses Phänomen ist dem Regierungsrat seit einigen Jahren bekannt. Dank aktiver und guter Zusammenarbeit mit den Fahrlehrerverbänden konnte – gestützt auf die Anzeige seitens Kantonaler-Bernischer-Autofahrlehrer-Verband (KBAV) – am 10. Oktober 2022 ein rechtskräftiger Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern gegen einen solchen unqualifizierten Fahrlehrer erwirkt werden. Solche Verstösse gegen die Fahrlehrerverordnung werden – soweit bekannt und dokumentiert – aktiv angegangen.

4. Sind sich die Behörden bewusst, dass Fahrschüler und ihre Begleitpersonen in den Lernkursen aufgrund fehlender professioneller Anleitung grundlegende Sicherheitsvorkehrungen ignorieren, wie z. B. die Benutzung von Fahrzeugen mit elektrischer Handbremse, bei denen die Begleitperson nicht eingreifen kann, da sie nicht über Doppelpedale verfügt?

Der Problematik bezüglich der elektrischen Handbremse ist sich der Regierungsrat bewusst. Fahrzeuge ohne Doppelpedale müssen mit einer wirkungsvollen und für die Begleitperson leicht erreichbaren Handbremse ausgerüstet sein. Elektrische Handbremsen sind gestattet, wenn sich die elektrische Handbremse bei jeder Geschwindigkeit mit unverzüglicher Wirkung betätigen lässt. Die Wirkung darf sich zudem durch Betätigen des Gaspedals nicht aufheben lassen. Der Stand der Technik bei den Autos zwingt die Begleitpersonen aber je länger desto mehr in die "Illegalität". Dies, da die Fahrzeuge häufig über keinen Hand- resp. Feststellbremshebel verfügen und sich die elektrische Handbremse bei den meisten Fahrzeugen durch das Bestätigen des Gaspedals übersteuern lässt. Inwieweit die Begleitpersonen die Bedienungselemente und Sicherheitsvorkehrungen der benutzen Fahrzeuge bei Lernfahrten im Detail kennen, entzieht sich der Kenntnis des Regierungsrates.

5. Die Fahrschüler können die praktische Prüfung ohne obligatorische Ausbildung ablegen. Kann das Ausbildungssystem als ausreichend angesehen werden?

Grundsätzlich beinhaltet eine seriöse und fundierte Fahrausbildung dur ch eine qualifizierte Fahrlehrerin oder einen qualifizierten Fahrlehrer folgende Ausbildungsblöcke: Vorschulung, Grundschulung und Manöver, Hauptschulung, Perfektionsschulung. Werden diese Schulungssequenzen konsequent ausgebildet, genügt das aktuelle Ausbildungssystem. Der Regierungsrat erachtet die aktuelle Situation daher als grundsätzlich befriedigend. Die Anforderungen für die abschliessende Führerprüfung bleiben für alle Kandidatinnen und Kandidaten gleich.

Verteiler ‒ Grosser Rat