2024.RRGR.7
M 003-2024 Müller (Orvin, SVP) Guthaben auf Bezahlkarten statt Bargeld für Asylsuchende und Abgewiesene. Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 003-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.7
Eingereicht am: 29.01.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Müller (Orvin, SVP) (Sprecher/in) Gschwend-Pieren (Lyssach/Oberburg, SVP) Hegg (Lyss, FDP) Baumann (Münsingen, EDU) Roggli (Rüschegg Heubach, Die Mitte) Egger (Frutigen, GLP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 07.03.2024
RRB-Nr.: 489/2024 vom 15. Mai 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat
Guthaben auf Bezahlkarten statt Bargeld für Asylsuchende und Abgewiesene
Der Regierungsrat wird beauftragt, als Ersatz für die aktuelle Praxis der finanziellen Unterstützung von Asylsuchenden und abgewiesenen Asylbewerbern ein Bezahlkartensystem einzuführen.
Begründung:
Traurige Tatsache ist: Schlepperbanden und Terroristen werden auch mit Geld von Asylsuchenden in der Schweiz finanziert. Die Sozialdienste sind zudem oft mit der Tatsache konfrontiert, dass finanzielle Mittel zweckentfremdet werden und die Mittel dann für den täglichen Bedarf der Familie nicht mehr vorhanden sind.
Mit der Einführung einer Bezahlkarte könnte dieses Problem eingedämmt werden. Um diesem Mittelmissbrauch einen Riegel vorzuschieben, haben Landkreise und Städte in Deutschland ein Bezahlkartensystem für Asylsuchende eingeführt und damit gute Erfahrungen gemacht.
Die Bezahlkarte kann wie eine Prepaidkarte mit Guthaben aufgeladen und überall dort eingesetzt werden, wo mit Kredit- oder EC-Karten gezahlt werden kann. Sie ist regional für Einkäufe, aber nicht für Überweisungen ins Ausland oder an Schlepper nutzbar. Auch Barbezüge s ind mit einer solchen Karte nicht möglich. Ein Bankkonto wird ebenfalls nicht benötigt. Das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales begrüsste denn auch die Initiierung der Bezahlkarten, und Berlin und Bayern wollen die Bezahlkarten ebenfalls einführen. Die Vorteile des Systems sind augenfällig:
– Verbesserte Sicherheit: Durch die Einschränkung auf Einkäufe wird das Risiko von Missbrauch für illegale Aktivitäten wie Drogenhandel und Geldwäsche minimiert. – Förderung der Integration: Die Karte ermutigt Asylbewerber, lokal einzukaufen und Arbeit zu suchen, was ihre Integration in die Gemeinschaft fördert. – Transparenz und Kontrolle: Der Geldfluss ist nachverfolgbar, was zu weniger Zweckentfremdung der Gelder führt. – Reduzierung von Anreizen zur Migration: Die Einschränkung könnte potenziell die Anreize für unbegründete Asylanträge von Wirtschaftsflüchtlingen verringern. – Menschliche Perspektive: Die Karte bietet eine sichere und würdevolle Art, eine Unterstützung sicherzustellen und gleichzeitig Missbräuche zu verhindern.
Mit diesem Schritt könnte der Kanton Bern eine Vorreiterrolle in der Missbrauchsbekämpfung einnehmen und damit den Bund bei seiner Arbeit unterstützen.
Begründung der Dringlichkeit: Je schneller die oben genannten Missstände behoben werden k önnen, desto besser für alle Beteiligten.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da diese in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 1 Abs. 1 Bst. c SAFV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Die Motionärinnen und Motionäre adressieren die Problematik, dass an Personen aus dem Migrationsbereich ausgerichtete Gelder, die zur Finanzierung des Lebensunterhalts dienen, teilweise zweckentfremdet werden. So fliesst ein gewisser Anteil dieser Mittel zur Unterstützung der Familien der migrierten Personen zurück in ihre Herkunftsländer. Der Regierungsrat ist auch der Meinung, dass dieser unerwünschte Geldabfluss gestoppt werden könnte, wenn die Sozialhilfeunterstützung nicht bar, sondern ganz oder teilweise als Guthaben auf einer Bezahlkarte ausgerichtet würde. Ähnliche parlamentarische Vorstösse wurden in verschiedenen anderen Schweizer Kantonen bereits eingereicht oder befinden sich in Planung (u. a. BS und SG). Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) lehnt die Einführung eines Bezahlkartensystems u.a. aufgrund des damit verbundenen administrativen und finanziellen Aufwands ab.
In Deutschland werden solche Systeme in einzelnen Landkreisen gewisser Bundesländer aktuell bereits getestet (z. B. Thüringen). Der deutsche Bundeskanzler hat gemeinsam mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Oktober 2023 beschlossen, dass die in Erprobung befindlichen Systeme schnellstmöglich evaluiert werden sollen. Es wird angestrebt, ein bundesweit einheitliches Bezahlkartensystem mit entsprechenden Mindeststandards einzuführen. Zudem wird geprüft, ob ein klar begrenzter Teil der Leistungen nach wie vor bar ausgerichtet werden soll (Taschengeld). Als Zielgruppe gelten Personen im laufenden Asylverfahren sowie Personen, deren Asylantrag zwar abgelehnt wurde, die aber (noch) nicht abgeschoben werden können, weil tatsächliche, rechtliche, dringende humanitäre oder persönliche Gründe entgegenstehen (Duldung) 1.
Die Duldung in Deutschland entspricht rechtlich in etwa dem Status der «vorläufigen Aufnahme» in der Schweiz.
Die Wirkung solcher Systeme ist noch unerforscht. Vor der allfälligen Einführung bedürfte es einer sorgfältigen Prüfung und der Klärung von offenen Fragen. Es gälte beispielsweise die Zielgruppe für eine Schweizer Lösung klar auszudifferenzieren (Personen im laufenden Verfahren, vorläufig Aufgenommene, weitere?) und das Bestehen möglicher rechtlicher Schranken zu klären. Der Titel der vorliegenden Motion adressiert, entgegen der in Deutschland angedachten Lösung, neben Personen im laufenden Asylverfahren auch Abgewiesene. Soweit die Bezahlkarte auch als Anreiz zur Integration in den Arbeitsmarkt verstanden wird, ergibt sie für diese Zielgruppe keinen Sinn, da sie dem Arbeitsverbot untersteht. Zudem erhalten diese Personen lediglich die tiefen Nothilfe-Ansätze, die eine Zweckentfremdung der Gelder schon deshalb unwahrscheinlich erscheinen lassen. Ein Bezahlkartensystem würde deshalb für diese Zielgruppe kaum die beabsichtigte Wirkung entfalten. Schliesslich wäre eine gesamtschweizerisch möglichst einheitliche Lösung zu prüfen, damit beispielsweise die der Bezahlkarte zugrundeliegende technische Infrastruktur gemeinsam betrieben werden könnte und sich die Wirtschaft nicht auf zu viele Zahlsysteme ausrichten müsste.
Der Regierungsrat ist bereit, das Motionsanliegen zu prüfen. Aufgrund der zahlreichen noch offenen Fragen und der fehlenden Erfahrungen mit solchen Systemen, wäre eine überstürzte Einführung jedoch nicht zielführend. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb die Annahme des Vorstosses als Postulat. Im Rahmen der Prüfung sollen die Erfahrungen aus Deutschland einbezogen werden.
Verteiler ‒ Grosser Rat