Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.RRGR.84

M 062-2024 von Arx (Spiegel b. Bern, GLP) Entwicklung einer KI-basierten Erweiterung von eBau zwecks verstärkter Automatisierung im Baubewilligungsverfahren. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 062-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.84

Eingereicht am: 12.03.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: von Arx (Spiegel b. Bern, GLP) (Sprecher/in) Müller (Innerberg, SP) Aebi (Hellsau, SVP) Hess (Nidau, FDP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 923/2024 vom 04. September 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme

Entwicklung einer KI-basierten Erweiterung von eBau zwecks verstärkter Automatisierung im Baubewilligungsverfahren

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Er leitet ein Projekt zur Erarbeitung der Grundlagen für eine KI-basierte Erweiterung von eBau in die Wege, mit dem Ziel, das Baubewilligungsverfahren mittelfristig stärker zu automatisieren.

2. Er strebt dabei die Zusammenarbeit mit den Berner Hochschulen sowie gegebenenfalls mit weiteren geeigneten Akteuren (z. B. mit Gemeinden oder anderen Kantonen) an.

3. Er stellt sicher, dass für die Benutzerinnen und Benutzer von eBau transparent ist, wann KI zum Einsatz kommt, und gewährleistet die Transparenz über die eingesetzten Algorithmen.

4. Er stellt die nötigen Mittel für die Durchführung des Projekts gemäss Ziffer 1 bis 3 ein.

5. Er erstattet dem Grossen Rat oder den zuständigen Kommissionen Bericht über die Ergebnisse und wichtigen Zwischenergebnisse des Projekts.

Begründung:

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) hat das Potenzial, verschiedenste administrative Massengeschäfte effizienter und schneller abzuwickeln, beispielsweise die Bearbeitung von Baugesuchen; dies auch zum Vorteil der Bauwilligen. Durch KI-basierte Erweiterungen der Software eBau, insbesondere mit Hilfe maschinellen Lernens, könnten etwa die Vollständigkeit und die Qualität der eingereichten Unterlagen geprüft oder sogar eine erste materielle Rückmeldung

zum Baugesuch gegeben werden. Hierfür sind zunächst technische und rechtliche Grundlagen zu erarbeiten.

Der Kanton Bern verfügt über mehrere Hochschulen, die sich intensiv mit der Entwicklung von KI-Anwendungen befassen. Es bietet sich an, dass der Kanton zusammen mit seinen Hochschulen die nötige Grundlagenarbeit angeht sowie konkrete Umsetzungslösungen skizziert.

Gemäss Antwort auf Anfrage 31 der Wintersession 2023 anerkennt auch der Regierungsrat das Potenzial für den erweiterten Einsatz von KI im Baubewilligungsverfahren, sieht den Forschungsbedarf und kann sich diesbezüglich eine Zusammenarbeit mit den Berner Hochschulen vorstellen.1 Auch eine Zusammenarbeit mit Gemeinden oder anderen Kantonen ist denkbar. 2

Um die Akzeptanz von KI-Lösungen zu verbessern, soll für die Benutzenden Klarheit darüber bestehen, welche Verfahrensschritte unter Einsatz von KI vollzogen wurden. Zudem sollen die eingesetzten Algorithmen transparent gemacht werden.

Eine Ausdehnung des Projekts auf weitere Verfahren (neben dem Baubewilligungsverfahren), die über eBau abgewickelt werden, wird mit der vorliegenden Motion nicht ausgeschlossen, aber auch nicht gefordert.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Verwaltungsorganisationskompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 87 KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat. Der Regierungsrat begrüsst den Vorstoss zur Entwicklung einer KI-basierten Erweiterung von eBau. Der Vorstoss deckt sich mit der Zielsetzung des Kantons Bern zur Erschliessung der Potenziale der Nutzung von künstlicher Intelligenz zugunsten von Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung. Nebst der KI-basierten Erweiterung wird die Applikation eBau fortlaufend ausgebaut, damit das Baubewilligungsverfahren dereinst gesamthaft bis hin zum Erlass der Verfügung und zur Archivierung papierlos abgewickelt werden kann. Einzelne Optimierungsschritte setzen allerdings auch noch rechtliche Anpassungen voraus. So wird der Verzicht auf die heute bei der Baugesuchseingabe rechtlich noch vorgegebenen zwei Papierexemplare erst möglich sein, wenn das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) im Hinblick auf den elektronischen Rechtsverkehr angepasst sein wird. Zu Ziffer 1 Der Regierungsrat ist unter der Voraussetzung ausreichender finanzieller Mittel (vgl. Ziffer 4) bereit, die Grundlagen zum Einsatz von KI und für eine weitere Automatisierung in eBau zu erarbeiten, um zu prüfen, wo KI helfen kann, das Baubewilligungsverfahren weiter zu verbessern und effizienter auszugestalten. Er ist auch bereit, die gewonnenen Erkenntnisse zur Optimierung anderweitiger kantonaler Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren den dafür zuständigen Stellen zugänglich zu machen. Zu Ziffer 2 Das für eBau zuständige Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat bereits Kontakt mit der Berner Fachhochschule (BFH) aufgenommen. Die BFH mit ihren Forschungsschwerpunkten Vgl. Anfrage «Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Bearbeitung von Baugesuchen» (https://www.rrgr-service.apps.be.ch/api/gr/documents/document/16ba01035cae48c487f43fdbe2c157bd-332/5/2023.STA.1517-Beilage-D-278063.pdf, S. 14 f.).

So wird im Artikel «Künstliche Intelligenz ersetzt Beamte» in der NZZ am Sonntag vom 20. November 2022 (https://www.nzz.ch/schweiz/kuenstlicheintelligenz-ersetzt-beamte-ld.1784363) berichtet, dass im Kanton Aargau die Automatisierung erstinstanzlicher kantonaler Verwaltungsentschiede geplant ist.

sowohl im Bau- und Planungsbereich als auch in den Bereichen Technik, Informatik und Wirtschaft verfügt über die nötigen Voraussetzungen und ist an der Zusammenarbeit mit dem Kanton interessiert. Sie sieht Möglichkeiten, departementsübergreifend Kompetenzen zu bündeln und einzubringen, angefangen von einer wissenschaftlichen Begleitung des Entwicklungsprozesses bis hin zur (Co-)Entwicklung von digitalen Werkzeugen. Gemäss Art. 52a des Gesetzes über die Berner Fachhochschule (FaG; BSG 435.411) wird deren Mitwirkung kostendeckend vergütet werden, um den Wettbewerb mit allfälligen privaten Dienstleistern nicht zu verzerren. Die eBau-Verantwortlichen sind ihrerseits im Kontakt mit anderen Fachhochschulen, die sich Gedanken machen zum KI-unterstützten und automatisierten Baubewilligungsverfahren. Zudem kann die eBau-Projektorganisation auf KI-versierte Firmen zurückgreifen, die eBau mit aufgebaut haben. Der Regierungsrat sieht daher grosses Potenzial in einer verstärkten Zusammenarbeit mit Akteuren aus dem Forschungsbereich. Selbstverständlich werden auch die Baubewilligungsbehörden (Gemeinden und Regierungsstatthalterämter), die betroffenen kantonalen Fachstellen sowie die Kantone Uri, Schwyz, Solothurn und Graubünden, mit denen die eBau-Verantwortlichen eng zusammenarbeiten, in geeigneter Form mit einbezogen. Zu Ziffer 3 Gemäss «Strategie Digitale Verwaltung des Kantons Bern» sind Transparenz und Sicherheit bei der Bereitstellung von elektronischen Behördendienstleistungen zentral. Diesem Anliegen wird höchste Bedeutung zugemessen. Zu Ziffer 4 Der Regierungsrat ist bereit, dem Grossen Rat im Rahmen des Budgetprozesses die für die vorliegende Thematik nötigen Ressourcen zu beantragen, sobald diese verbindlich abgeschätzt werden können. Zu Ziffer 5 Der Regierungsrat ist bereit, das Parlament in geeigneter Weise über (Zwischen)-Ergebnisse zu informieren, z. B. über Informationen an Kommissionen oder mit der Berichterstattung zu den Parlamentarischen Vorstössen oder dem Geschäftsbericht an den Grossen Rat.

Verteiler ‒ Grosser Rat