Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.SIDGS.167

Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Per Mail: kpr-rm@fedpol.admin.ch

Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum titelerwähnten Bundesgesetz.

Er anerkennt die Wichtigkeit des Verbots der Hamas sowie aller unterstützender Organisationen. Er beantragt deshalb die Streichung der kann-Formulierung in Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes. Aus seiner Sicht sollte es hier keinen Ermessensspielraum geben, weshalb die erwähnte Formulierung anzupassen ist. Sind verwandte Organisationen in der Zielsetzung oder den eingesetzten Mitteln mit jenen der Hannas übereinstimmend, so sind auch diese wegen ihrer Gefährlichkeit konsequent zu verbieten.

Für die Berücksichtigung seines Anliegens spricht er Ihnen seinen Dank aus.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Philippe Müller Christoph Auer< Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Direktion für Inneres und Justiz — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 26.02.2024 I Version: 9 I Dok.-Nr.: 462951 I Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.167 1/1