Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.SIDGS.178

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Zivildienstgesetzes

Kanton Bern Canton de Berne '4* •/

Regierungsrat

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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

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RRB Nr.: 550/2024 5. Juni 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Zivildienstgesetzes Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Der Regierungsrat ist mit der vorliegenden Teilrevision einverstanden. Die Armee stellt die einzige sicherheitspolitische Reserve der Schweiz dar. Entsprechend sind der Armee diejenigen personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie zur Auftragserfüllung benötigt. Dies ist insbesondere im Kontext einer sich verschlechternden internationalen Sicherheitslage in Europa unerlässlich.

Unter anderem ist dafür zu sorgen, dass die Armee unter Berücksichtigung des verfassungsmässigen Rechts zur Leistung eines zivilen Ersatzdienstes - aus Gewissensgründen - über ausreichende personelle Bestände verfügt, um ihre Truppenkörper zu alimentieren. Diese Alimentierung muss — wie in Artikel 59 der Bundesverfassung vorgesehen — Vorrang haben. Die Anzahl Zivildienstleistender wird auch nach der vorliegenden Revision hoch bleiben, und sie werden ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse weiterhin erfüllen können. Es gibt keine Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst. Die Wehrpflicht wurde im Jahr 2013 in einer Volksabstimmung mit einer 3/4-Mehrheit eindrücklich bestätigt.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Unannehmlichkeiten während der Dienstpflicht in der Armee keinen ausreichenden Grund für ein Gesuch zum Zivildienst darstellen. Wer bereit Ist, Militärdienst zu leisten, darf sich nicht benachteiligt vorkommen. Ausserdem soll es für in die Armee eingeteilte Personen, die schon einen Teil der Dienstpflicht geleistet haben, weniger attraktiv sein, in den Zivildienst zu wechseln. Die vorgeschlagenen Massnahmen scheinen geeignet, die Attraktivität des Zivildienstes zu senken. Des Weiteren schliesst die Erschwerung des Zugangs zum Zivildienst nicht aus, dass die Armee auch weiterhin — und noch vermehrt - bestrebt sein sollte, den Wehrpflichtigen die Sinnhaftigkeit ihrer Aufgabe zu vermitteln, wie sie dies

in ihrer Vision «Die Schweizer Armee im Jahr 2030» festhält.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 03.06.2024 I Version: 4 I Dok.-Nr.: 287892 I Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.178 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Der Regierungsrat begrüsst daher die vorgeschlagenen sechs Massnahmen und die damit verbundenen Gesetzesänderungen vollumfänglich.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — Direktion für Inneres und Justiz — Sicherheitsdirektion

  • Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

  • Bildungs- und Kulturdirektion

nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 03.06.2024 I Version: 3 I Dok.-Nr.: 476821 I Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.178 2/2