Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.SIDGS.303

Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Anpassung der Wartefrist beim Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen). Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Per E-Mail (in Word & PDF) an: vernehmlassungSBREesem.admin.ch

RRB Nr.: 831/2024 21. August 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Anpassung der Wartefrist beim Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Der Regierungsrat hat das Urteil des EGMR vom 9. Juli 2021 zur Kenntnis genommen. Er bedauert, dass der EGMR den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten einschränkt und Belange indirekt legiferierend regeln will, die nicht den Kerngehalt von Grundrechten berühren. Der Regierungsrat erachtet die Reduktion der Wartefrist um ein Jahr als Schritt in die verkehrte Richtung und lehnt die vorliegende Gesetzesänderung entsprechend ab.

Sollte der Bundesrat am Revisionsvorhaben festhalten, beantragt der Regierungsrat die Aufnahme zusätzlicher Voraussetzungen in Artikel 85c Absatz 1 AIG, die den berechtigten Interessen einer demokratischen Gesellschaft Nachdruck verleihen. Konkret sind insbesondere die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Werte der Bundesverfassung, das Vorliegen einer erfolgreichen beruflichen Integration der vorläufig aufgenommenen Person und eines Nachweises über angemessene Kenntnisse der am Wohnort gesprochenen Landessprache sowie die erfolgte Rückzahlung allfällig bezogener Sozialhilfeleistungen gesetzlich zu verankern.

Der Regierungsrat dankt für die Berücksichtigung seiner Anträge.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 06.05.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 291496 I Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.303 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

CL.LA.u.

Evi Allemann A-\) Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Verteiler — Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion — Sicherheitsdirektion — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 06.05.2024 I Version: 14 I Dok.-Nr.: 473763 I Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.303 2/2

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Federal Act on Foreign Nationals and Integration, Art. 85c — read in the version of July 1, 2024; the act was consolidated again on January 1, 2025, April 1, 2025, May 28, 2025, June 15, 2025, August 1, 2025, February 1, 2026, and June 12, 2026.