2024.SIDGS.534
Vernehmlassung des Bundes: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Stellungnahme des Kantons Bern
Rubrum
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Nr.: 1091/2024 6. November 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands) Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Er überlässt Ihnen die folgenden Bemerkungen und Anträge zu einzelnen Punkten:
Erwägungen
1. Dublin-Verfahren
Grundsätzlich begrüsst der Regierungsrat die Bemühungen zur Beschleunigung der Dublin-Verfahren. Die beabsichtigte Verfahrensbeschleunigung hängt neben den Rechtsgrundlagen jedoch im Wesentlichen davon ab, wie effizient die einzelnen Mitgliedstaaten die Bestimmungen umsetzen.
Mit den Beschleunigungsmassnahmen im Dublin-Verfahren sollen im Gegenzug die Maximaldauer für die Dublin-Ausschaffungshaft verkürzt werden. Ein erfolgreicher Dublin-Vollzug kann nur funktionieren, wenn alle Behörden im In- und Ausland sich konsequent an die rechtlichen Vorgaben halten.
2. EURODAC-Abklärungen
Der Bund führt unter Ziff. 4.7.3 der Erläuterungen aus: «Die kantonalen und kommunalen Behörden erhalten neue Aufgaben. Sie müssen die Daten der neu vorgesehenen Personenkategorien oder zusätzliche Daten für bereits bestehende Kategorien erfassen; dies sind etwa Personen, die illegal über die Schengen-Aussengrenzen (Schweizer Flughäfen) einreisen. So hat für
Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung 9.08.2024 1 Version: 2 I Dok.-Nr.: 2951801 Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.534 1/3
Kanton Bern Canton de Berne
jede Person mit irregulärem Aufenthalt eine Datenerfassung im System zu erfolgen. Die durch das BAZG aufgegriffenen unbegleiteten Minderjährigen werden konsequent den kantonalen Behörden übergeben werden, da die kantonalen Behörden gemäss Artikel 1091 Absatz 113i s für die Erfassung der biometrischen Daten eine Vertrauensperson bestimmen müssen. Die Kantone müssen anhand der Zahlen zu den entsprechenden Personenkategorien den Umfang der Aufgaben, die mit Inkrafttreten der neuen Eurodac- Verordnung auf sie zukommen, abschätzen».
Der Bund bestreitet somit nicht, dass die Änderungen neue Aufgaben für die Kantone mit sich bringen, deren Umfang bisher nicht abgeschätzt ist. Die Kostenabschätzung wird für die Botschaft versprochen. Der Regierungsrat hofft, dass sich der Aufwand der Kantone in einem vernachlässigbaren Bereich bewegt, anderenfalls würde den Kantonsregierungen die Möglichkeit genommen, sich angemessen in den Rechtsetzungsprozess einzubringen.
3. Überprüfungs-Verordnung
Die Umsetzung der Überprüfungs-Verordnung bedingt eine reibungslose Zusammenarbeit zahlreicher Akteure unterschiedlicher Staatsebenen. Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, dass diese Abläufe gut durchdacht und durch Musterprozesse begleitet werden. In deren Erarbeitung sollen alle betroffenen Behörden miteinbezogen werden. Die Konsequenzen der Übernahme und Umsetzung der Überprüfungsverordnung auf die Ressourcen der kantonalen Behörden sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Es ist dem Regierungsrat deshalb nicht möglich, im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens detailliert dazu Stellung zu nehmen.
Falls mit der Einführung der Überprüfungsverordnung Aufgaben des Bundes aus dem Asylbereich auf die Kantone übertragen werden sollen, unterstützt der Regierungsrat dies nicht. Eine systematische Überprüfung von Ausländern und Ausländerinnen nach dem vorliegenden Bundesbeschlussentwurf (respektive den daraus resultierenden Änderungen des Ausländer- und lntegrationsgesetz, AIG) und die vollständige Erfassung aller AIG-Fälle durch die Kantonspolizei Bern ist weder sinnvoll noch verhältnismässig. Beispielhaft dafür steht die geforderte, ausnahmslose Begleitung von Asylsuchenden durch die Mitarbeitenden der Kantonspolizei bis in ein Bundesasylzentrum, welche weder personell machbar noch zielführend ist. Der Regierungsrat spricht sich jedoch dafür aus, dass an der Grenze aufgegriffene Migrantinnen und Migranten, die noch nicht überprüft wurden, nicht den kantonalen Behörden übergeben werden, sondern die entsprechende Kompetenz dafür dem BAZG übertragen wird. Eine Übergabe an die kantonale Behörde würde zu unnötigen Leerläufen führen und eine Mehrbelastung darstellen. Es muss sichergestellt werden, dass die Überprüfungen rasch erfolgen, damit das Rückkehrverfahren gemäss der Rückführungsrichtlinie zeitnah eingeleitet werden kann.
4. Solidaritätsmechanismus
Für die Schweiz sind die Beiträge zum Solidaritätsmechanismus freiwillig. Sie kann bei einem allfälligen Beitritt zum Solidaritätsmechanismus die Beiträge jährlich überprüfen und bestimmen, ob sie den Solidaritätsmechanismus weiterhin mittragen will. Die Realität zeigt heute, dass einzelnen Mitgliedstaaten, die unter besonderem Migrationsdruck stehen, ohne Solidaritätsmechanismus nicht in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus dem Dubliner Übereinkommen nachzukommen. Der Regierungsrat des Kantons Bern steht jedoch einer Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus insbesondere angesichts des hohen Migrationsdruckes auf die Schweiz und der finanziell angespannten Situation des Bundeshaushalts sowie der meisten
nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 19.08.2024 I Version: 15 I Dok.-Nr.: 492321 I Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.534 2/3
Kanton Bern Canton de Berne
Kantonshaushalte kritisch gegenüber. Im Falle einer geplanten Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus (sowie bei einer allfälligen jährlichen Überprüfung) beantragt er, dass die Kantone im Vorfeld konsultiert werden.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Evi Allemann Regierungspräsidentin Christoph Auer Staatsschreiber ZL Verteiler — Finanzdirektion — Direktion für Inneres und Justiz
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion — Sicherheitsdirektion
Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern
nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 19.08.2024 I Version: 15 I Dok.-Nr.: 492321 I Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.534 3/3