2024.WEU.1315
Vernehmlassung des Bundes: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten.
Rubrum
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Nr.: 549/2024 5. Juni 2024 Direktion: VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Erwägungen
1. Grundsätzliches
Die Revisionsvorlage hat zum Ziel, die Förderung von Investitionen in der Beherbergungswirtschaft über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) weiterzuentwickeln und zu optimieren. Insbesondere soll die Investitionsförderung noch stärker auf die Verbesserung der Strukturen und den Strukturwandel sowie die nachhaltige Entwicklung ausgerichtet werden. Unter anderem soll die SGH mittels finanzieller Anreize Schwerpunkte in der Förderung setzen und zudem soll der lnvestitionsbegriff flexibilisiert werden. Der Bundesrat spricht sich für die Revisionsvorlage aus.
Im Rahmen der Revisionsvorlage wird auch ein Umsetzungsvorschlag für die Motion 22.3021 WAK-N «Gleich lange Spiesse für städtische Individualbetriebe in der Hotellerie» präsentiert. Demnach soll der Förderperimeter der SGH auf die ganze Schweiz ausgeweitet werden. Im Weiteren wird in der Vorlage eine gesetzliche Grundlage für ein zeitlich befristetes Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten zur Diskussion gestellt. Damit würde die Motion 19.3234 Stöckli «Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum» umgesetzt werden. Aufgrund des schwierigen finanzpolitischen Umfelds will der Bundesrat diese beiden Motionen nicht umsetzen.
Der Kanton Bern ist einer der wichtigsten Tourismuskantone der Schweiz mit rund 6,2 Millionen
Logiernächten allein in der Hotellerie im Jahr 2023. Von diesen fallen drei Viertel auf das Berner Oberland. Als eine der wichtigsten touristischen Teilbranchen mit über 37 000 Zimmern ist die
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 17.05.2024 I Version: 4 I Dok.-Nr.: 2877331 Geschäftsnummer: 2024.WEU.1315 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Beherbergung und insbesondere die Hotellerie in ländlichen Regionen eine wichtige Stütze oder gar Leitbranche der regionalen Wirtschaft und ein wichtiger Arbeitgeber.
Seit 2005 verzichtet der Kanton Bern auf eigene Massnahmen zur Hotelförderung und stützt sich daher abschliessend auf die SGH ab. Demgegenüber verfügen andere vergleichbare Kantone (GR, TI, VD, VS) weiterhin über ausgebaute Hotelförderungsinstrumente. Die Förderpolitik der SGH ist somit für den Kanton Bern von besonderer Bedeutung.
2. Anträge und Begründung
Der Regierungsrat erachtet die inhaltliche Neuausrichtung der Investitionsförderung über die Totalrevision des Gesetzes als wichtig, um den aktuellen und künftigen Anforderungen der Hotelbranche gerecht zu werden.
Der Regierungsrat teilt die Einschätzung, dass kein generelles Marktversagen bei der Finanzierung von Beherbergungsbetrieben in Städten vorhanden und entsprechend eine Ausweitung des Förderperimeters auf die ganze Schweiz nicht zielführend ist. Er lehnt deshalb die Umsetzung der Motion 22.3021 WAK-N «Gleich lange Spiesse für städtische Individualbetriebe in der Hotellerie» ab.
Das Impulsprogramm für (energetische) Sanierungen bietet demgegenüber aus Sicht des Regierungsrats eine wirksame Unterstützung für die Beherbergungsbetriebe in einem Umfeld, welches für Investitionen der Hotellerie gerade im ländlichen Raum zahlreiche Herausforderungen bereithält. Die Betriebe im alpinen Raum sind mit hohen Investitionskosten konfrontiert, welche durch den Anstieg der Energiepreise noch zusätzlich an Gewicht gewonnen haben. Im Rahmen des auf zehn Jahre befristeten Impulsprogramms können die Betriebe gezielt unterstützt werden. Damit trägt das Impulsprogramm sowohl zur Attraktivitäts- und Qualitätssteigerung der Ferienhotellerie und gleichzeitig auch zu energiepolitischen Zielsetzungen bei. Das entsprechende Gästebedürfnis ist vorhanden; ein deutlich wachsender Anteil von Gästen fordert ein nachhaltiges Ferienerlebnis. Der Regierungsrat befürwortet deshalb die vorgesehene Umsetzung der Motion 19.3234 Stöckli «Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum».
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Sii Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Verteiler — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 17.05.2024 I Version: 16 I Dok.-Nr.: 1089004 I Geschäftsnummer: 2024.WEI.J.1315 2/2