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2024.WEU.2349

Vernehmlassung des Bundes: Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz. Stellungnahme des Kantons Bern

Rubrum

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Regierungsrat

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Per E-Mail an: gever@bag.admin.ch annemarie.harwig@bag.admin.ch

RRB Nr.: 827/2024 4. September 2024 Direktion: VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren

Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme zur oben erwähnten Vorlage.

Erwägungen

1. Grundsätzliches

Die vorgeschlagenen Änderungen verfolgen das Ziel, die Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung an aktuelle Anforderungen und Entwicklungen anzupassen. Die Anhänge der Verordnung bezüglich Kompetenzen, Tätigkeiten und Ausbildungsinhalte werden in bestimmten Anwendungsbereichen aktualisiert, um den neuesten Entwicklungen im Strahlenschutz gerecht zu werden.

Weiter begrüssen wir, dass die Umsetzung der neuen Bestimmungen im Rahmen der Bewilligungs- und Aufsichtstätigkeit des BAG, der Suva, des ENSI und des VBS erfolgt und die Anpassungen der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung keine Auswirkungen auf die kantonale Aufsichtstätigkeit hat.

Grundsätzlich stimmen wir der Vorlage zu. Spezifische Bemerkungen und Anträge entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle respektive dem Antwortformular im Anhang.

2. Bemerkung zu Anhang 2

In Bezug auf die Anpassungen an die Ausbildungen und die Einführung neuer Anwendungsbereiche stimmen wir ausdrücklich der Aufnahme des Anwendungsbereichs MP 15A (Operationspersonal) in die Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung zu.

Nicht klassifiziert! Letzte Bearbeitung: 08.08.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 2912931 Geschäftsnummer: 2024.VVEU.2349 1/4

3. Anträge zu Anhang 5

Anwen- Kommentar Änderungsantrag dungsbereich / Tabelle Tabelle 1, Erläuternder Bericht S.12: Die Auflistung von Be- Tabelle 1, Anwendungsbereich N 1, ergänzen: Strahlenschutz-Verantwortliche im Bereich Füh- Anwen- rufsgruppen und Funktionen in den Anwendungsbe- rungsstab oder Führungsunterstützung dungsberei- reichen soll gemäss Vorlage aufgehoben werden, che Tabelle 1, Anwendungsbereich N 2, ergänzen: weil diese zu stark auf Bevölkerungsschutz und Ar- Strahlenschutz-Verantwortliche im Bereich Fühmee konzentriert ist und Funktionen anderer Berung und Einsatzleitung am Einsatzort triebe nicht widerspiegelt. Ohne diese Beispiele fehlt es jedoch an Klarheit in den Bereichen «Führung und Führungsunterstützung» und «Einsatzleitung». Bei einem Feuerwehr Strahlenwehreinsatz hat die Einsatzleitung gleichzeitig auch die Führung auf dem Schadenplatz respektive am Einsatzort.

Tabelle 1, In der Praxis ordnet die Funktion N 2 die Dosimetrie Tabelle 1, Erlaubte Tätigkeiten N 2 analog N 1 erlaubte Tä- für die eigenen Einsatzkräfte an und überwacht ergänzen mit: tigkeiten N 2 diese. Diese Aufgabe wird auch bei den Lerninhal- Organisieren von angemessenem Schutz und ten für die Ausbildung zum N 2 analog zu N 1 be- der Dosimetrie von Angehörigen ihrer Organisareits erwähnt. tion, Dritter und der Umwelt

Tabelle 1, Für N 3 wird neu der Umgang mit radioaktivem Ma- Tabelle 1, Erlaubte Tätigkeiten N 3 analog N 2 erlaubte Tä- terial für die Ausbildung von N 5 aufgenommen. Ge- ergänzen mit: tigkeiten N 3 mäss Tabelle 1 sind aber N 3 analog zu N 2 zur Verwenden, Lagern und Entsorgen von radioak- Ausbildung von N 5 befugt. Als Folge müssen aber tivem Material auch die Kompetenzen von N 3 erweitert werden. —) Als Folge müssen aber auch die Kompetenzen von N 3 erweitert werden (siehe unten)

Tabelle 2, Die Kompetenzen wurden ergänzt mit «Elektroni- Tabelle 2, Kompetenzen, streichen: Kompeten- sche Hilfsmittel kennen (z.B. elektronische Lagedar- (z.B. elektronische Lagedarstellung ELD) zen stellung ELD)». Die ELD ist weder bei den Einsatz- N 1— N 5 kräften noch für Personen ausserhalb von Füh- Tabelle 2, Kompetenzen, ändern: rungsorganen im Bevölkerungsschutz ein relevan- Elektronische Hilfsmittel im Strahlenschutz tes Thema, da sie i.d.R. auch keinen Zugang dazu kennen -› nur für N 1 - N 4 haben. Für die Einsatzkräfte sind elektronische Nachschlagewerke oder die Hilfsmittel der eigenen Organisation wesentlich(er).

Tabelle 2, Die Kompetenz «Strahlenschutzkonforme Arbeits- Tabelle 2, Kompetenzen, N 1 belassen: Kompeten- methoden mit radioaktivem Material oder Anlagen Strahlenschutzkonforme Arbeitsmethoden mit zen unter Berücksichtigung des Optimierungsprinzips radioaktivem Material oder Anlagen unter Be- N1 festlegen und überwachen» wurde bei den N 1 ent- rücksichtigung des Optimierungsprinzips festlefernt und ist nur noch für N 2 relevant. Diese Ande- gen und überwachen. rung ist nicht praxisgerecht, da längere Überwachungen nicht von den Einsatzkräften vor Ort angeordnet werden müssen, sondern übergeordnet von z.B. dem Führungsstab.

Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung: 08.08.20241 Version: 151 Dok.-Nr.: 1138752 1 Geschäftsnummer: 2024.VVE1.1.2349 2/4

Tabelle 2, In der heutigen Ausbildung von N 2 hat die Vermitt- Tabelle 2, Kompetenzen N 2, ergänzen: Kompeten- lung für die Erstellung von Einsatzplänen und deren Erstellen und interpretieren von Einsatzpläzen N 2 Interpretation einen hohen Stellenwert. Diese Korn- nen petenzen, die die N 2 heute in den Ausbildungen bereits erlangen, fehlen aber bei den in der Verord- (Allenfalls ist auch Anhang 5, Tabelle 4 (Ausbilnung aufgeführten Kompetenzen der N 2. dungsinhalte N 1— N 6) in Rücksprache mit den Ausbildungsinstitutionen für N 2 — Personen zu überprüfen, ob diese Kompetenz aktuell in dieser Tabelle ausreichend unter «Einsatz- und Arbeitsplanung» berücksichtigt ist oder eine Ergänzung / Erweiterung benötigt)

Tabelle 2, Wie oben ausgeführt, soll in der Tabelle 1 bei den Tabelle 2, Kompetenzen N 3, ergänzen: Kompeten- erlaubten Tätigkeiten für N 3 die Verwendung, La- Gefährdung durch ionisierende Strahlung am zen N 3 gerung und Entsorgung von radioaktivem Material Einsatzort erkennen und entsprechend reagieergänzt werden. In der Folge müssen auch die ren. Kompetenzen für N 3 in Tabelle 2 abgebildet werden.

Tabe//e 2, In der Praxis werden auch die Funktionen N 5 für Tabelle 2, Kompetenzen N 5, ergänzen Kompeten- die Einsätze mit Verletzten oder MANV eingesetzt. Beherrschen der Grundsätze beim Umgang mit zen N 5 Daher sollte diese Kompetenz auch für diese Funk- Verletzten und insbesondere der Bewältigung tion ergänzt werden. Solche Einsätze werden nie eines Massenanfalls von Verletzen (MANV) nur mit N 2 und N 4 Einsatzkräften bewältigt, bzw. nach radioaktivem Stör- oder Notfall. diese sind ggf. gar noch nicht auf Platz.

Tabelle 3, Wir begrüssen die Erhöhung der Ausbildungseinhei- Tabelle 3, Empfohlene Unterrichtseinheiten ei- Empfohlene ten für die Funktion N 2, um im Notfall ein höheres nes Lehrgangs, N 2, einfügen Unterrichts- Fachwissen gegenüber den anderen Anwendungs- Fussnote c zu 32: Hat die Person vorgängig einheiten bereichen zu gewährleistet. Die generelle Erhöhung eine N 4 Ausbildung absolviert, reduzieren Lehrgänge, der Ausbildungseinheiten widerspiegelt aber nicht, sich die empfohlenen Unterrichtseinheiten N2 dass vor allem im Feuerwehrwesen die Aspiranten auf 24 für die Funktion N 2 bereits die Ausbildung zur Funktion N 4 abgeschlossen haben. Die Funktion N Alternativ liesse sich diese Bestimmung auch in 2 umfasst praktisch die gleichen Kompetenzen wie allgemeiner Form als Teil der Tabelle 4 für die Funktion N 4. Dies sollte berücksichtigt werden, N 1-N 6 Ausbildungen oder auf Ebene Verordindem eine vorgängige N 2 Ausbildung angerechnet nung für alle Ausbildungen festhalten (d.h. dass wird. Kurse, die ausschliesslich als Aufbaukurse zu vorherigen Kursen angeboten werden, um eine entsprechende Lektionsanzahl reduziert werden können).

Tabelle 4, Gemäss den Ausführungen zu Tabelle 2, Kompe- Tabelle 4, Ausbildungsinhalte, streichen Ausbildungs- tenzen N 1— N 5 (siehe oben), sollten hier auch die (z.B. elektronische Lagedarstellung ELD) inhalte Ausbildungsinhalte angepasst werden.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 08.08.20241 Version: 151 Dok.-Nr 11387521 Geschäftsnummer: 2024.WEll 2349 3/4

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

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Beilagen — Antwortformular

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 08.08.2024 I Version: 15 I Dok.-Nr.: 1138752 I Geschäftsnummer: 2024.VVEU.2349 4/4