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2024.WEU.3792

Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV) (Berichtigung)

Rubrum

Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV) Berichtigung vom 23.10.2024

Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: – Geändert: 922.63 Aufgehoben: –

Der Regierungsrat des Kantons Bern, auf Antrag der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion,

Dispositiv

beschliesst:

I.

Der Erlass 922.63 Verordnung über den Wildtierschutz vom 26.02.2003 (WTSchV) (Stand 01.08.2024) wird wie folgt berichtigt:

Anhänge Anhang 2: zu Artikel 3 und 4 (geändert)

II.

Keine Änderung anderer Erlasse.

III.

Keine Aufhebungen.

IV.

Diese Berichtigung tritt am ersten Tag des Monats nach ihrer Veröffentlichung in der BAG in Kraft.

Bern, 23. Oktober 2024 Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Allemann Der Staatsschreiber: Auer

Anhang 2 zu Artikel 3 und 4 (Stand 01.08.2024)

Alle Gebiets- und Massnahmenbeschreibungen in den kantonalen Wildschutzgebieten

2. Bäder

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd auf Hirsche ist gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet und kann zonenweise geregelt werden. Die übrige Jagd ist nur vom 10. September bis zum 28. Februar gestattet. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd mit Hunden verboten.

Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli im Wald an der Leine zu führen. Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modellflugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers entlang des Weissenbachgrabens und des Ruersbachs (Zone 1c) Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. In Kernzone 1b zusätzlich: Kategorie C: Ab dem 1. Dezember ist die Jagd verboten. Die Jagd auf Murmeltiere und männliche Gämsen ist verboten.

3. Ballenberg

Schutzmassnahme: Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 16. November bis zum 28. Februar gestattet.

4. Bödeli

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

5. Breithorn

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. September bis zum 30. September gestattet. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Motorfahrzeugverkehr ist verboten, mit Ausnahme von Land- und Forstwirtschaft.

6. Brienzersee

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

7. Dürrenwald

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1, 2, 3, 4): Kategorie C: Die Jagd auf Hirsche ist nur vom 10. September bis zum 30. November gestattet. Das Gebiet kann zonenweise ganz oder teilweise bereits ab 1. September für die Hirschjagd gemäss den jährlichen Festlegungen der Direktion für Wirtschaft, Energie und Umwelt für die Jagdperiode geöffnet werden.

Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli im Wald an der Leine zu führen.

Kategorie C: Die Jagd auf männliche Gämsen ist verboten.

Zonen 2,3,4: Kategorie C: Die Jagd auf Gämsen ist nur vom 10. September bis zum 30. September gemäss den jährlichen Festlegungen der Direktion für Wirtschaft, Energie und Umwelt für die Jagdperiode gestattet.

In allen Kernzonen (1b, 2b, 2c, 4b, 4c) zusätzlich: Kategorie C: Die Jagd ist vom 1. Dezember bis 31. Juli verboten. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind verboten.

In der Kernzone 4b zusätzlich: Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. August nur auf dem offiziellen Wanderweg begangen werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. August an der Leine zu führen.

8. Engelalp

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist vom 1. September bis zum 28. Februar gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd mit Hunden verboten.

Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. März bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers entlang des Dorfbachs Reichenbach und der Suld. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten.

9. Erlenbach

Schutzmassnahme: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten.

10. Fildrich

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd auf Gämsen ist verboten. Die Jagd auf Hirsche ist gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet und kann zonenweise geregelt werden.

Kategorie C: Ab dem 1. Dezember darf nur noch die Ansitzjagd ausgeübt werden. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. März nur auf den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers entlang des Fildrich-Oberlaufs und des Gurbsbachs. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. März an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten.

11. Gehrihorn

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1, 2, 3): Kategorie C: Die Jagd ist vom 1. September bis zum 28. Februar gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet. Kategorie E: Hunde sind vom 1. März bis zum 31. Juli an der Leine zu führen.

Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Von den bezeichneten Routen aus ist der Zugang zum Eisklettergebiet Breitwangflue erlaubt. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modellflugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

12. Giferhorn

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1, 2, 3): Kategorie C: Die Jagd auf Hirsche ist nur vom 10. September bis zum 30. November gestattet. Das Gebiet kann zonenweise ganz oder teilweise bereits ab 1. September für die Hirschjagd gemäss den jährlichen Festlegungen der Direktion für Wirtschaft, Energie und Umwelt für die Jagdperiode geöffnet werden.

Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli im Wald an der Leine zu führen.

Zonen 1 und 2: Kategorie C: Die Jagd auf Gämsen ist nur vom 10. September bis zum 30. September gestattet.

Zone 3: Kategorie C: Die Jagd auf männliche Gämsen ist verboten.

In allen Kernzonen (1b, 1c, 1d, 2b, 3b) zusätzlich: Kategorie C: Die Jagd ist vom 1. Dezember bis 31. Juli verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. April bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten.

13. Grimsel

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflugzeuge, Drohnen) ist verboten.

14. Grindelwald

Schutzmassnahme: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten.

15. Grosser Lohner

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Ausgenommen sind Hegeabschüsse von Steinwild. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli an der Leine zu führen.

Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflugzeuge, Drohnen) ist verboten.

17. Heimberg, Baggersee

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

18. Hohgant

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd verboten.

Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 7. August nur auf den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers des Fallbach-Oberlaufs. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 7. August an der Leine zu führen. Kategorie F: Von den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen aus ist der Zugang zu den Kletterrouten in den Gebieten Geisskirche und Furggegütsch erlaubt. Die Störung des Brutgeschäfts ist verboten. Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sowie das Lärmen und die Verwendung von lärmerzeugenden Geräten sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modellflugplätzen.

In Kernzone 1b zusätzlich: Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden.

20. Jägglisglunte

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten.

21. Junzlen

Schutzmassnahme: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten. Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten.

22. Justistal

Schutzmassnahmen: Zone 1a (Hanglage): Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. September bis zum 30. November nur auf den bezeichneten Wegen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Das freie Campieren ist vom 1. September bis zum 30. November verboten.

Zone 1b (Talboden): Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen.

Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. September bis zum 30. November gemäss den Angaben der Direktion für Wirtschaft, Energie und Umwelt in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet.

23. Kandersteg

Schutzmassnahmen: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten (inklusive gesamte Wasserfläche der Kander). Kategorie E: Hunde sind vom 1. März bis zum 31. Juli entlang der Gewässer an der Leine zu führen.

Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers entlang des Filfallebachs und der kantonalen Fischzucht. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen und der bestehenden Langlaufloipen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflugzeuge, Drohnen) ist verboten.

25. Kleiner Rugen

Schutzmassnahme: Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. Dezember bis zum 28. Februar gestattet.

26. Kunzentännlen-Hinterstock

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Das Gebiet kann für die Hirschjagd gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode geöffnet werden. Die übrige Jagd ist verboten. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflugzeuge, Drohnen) ist verboten.

27. Längenberg

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd auf Hirsche ist gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet und kann zonenweise geregelt werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli im Wald an der Leine zu führen.

Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modellflugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

In Kernzone 1a zusätzlich: Kategorie C: Die übrige Jagd ist nur vom 10. September bis zum 28. Februar gestattet. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd mit Hunden verboten.

Kategorie C: Die übrige Jagd ist nur vom 10. September bis zum 30. November gestattet. Ab dem 1. Dezember darf in den Kernzonen 1e und 1f nur noch die Ansitzjagd ausgeübt werden. In den Kernzonen 1b, 1c und 1d ist die Jagd ab dem 1. Dezember verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

In Kernzone 1b zusätzlich: Kategorie C: Die Jagd auf Murmeltiere und männliche Gämsen ist verboten.

In Kernzone 1c zusätzlich: Kategorie F: Das Klettern ist verboten.

28. Latrejenalp

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist vom 1. September bis zum 28. Februar gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet und kann zonenweise geregelt werden. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd mit Hunden verboten.

Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. März bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers entlang des Suld-Oberlaufs und Latrejebachs. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten.

29. Lauenen

Schutzmassnahme: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten.

30. Lenk

Schutzmassnahme: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten.

31. Scheibe

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd auf Hirsche ist gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet und kann zonenweise geregelt werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli im Wald an der Leine zu führen.

Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modellflugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

In Zone 1a zusätzlich: Kategorie C: Die übrige Jagd ist nur vom 10. September bis zum 28. Februar gestattet. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd mit Hunden verboten.

In Kernzone 1b zusätzlich: Kategorie C: Die übrige Jagd ist nur vom 10. September bis zum 30. November gestattet. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd verboten. Die Jagd auf Murmeltiere und männliche Gämsen ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers entlang des Morgetenbach Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

33. Spiezberg

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

In Kernzone 1b zusätzlich: Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflugzeuge, Drohnen) ist verboten.

34. Spiezer Stauweiher

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers entlang des Stauweihers. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflugzeuge, Drohnen) ist verboten. Baden, Wassersport und Boote aller Art sind verboten.

35. Thunersee

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie F: Das Starten und Anlegen mit Drachensegelbrettern und ähnlichen Geräten ist im Bereich des Kanderdeltas verboten.

36. Tschärzis-Wispile

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1, 2, 3): Kategorie C: Die Jagd auf Hirsche ist nur vom 10. September bis zum 30. November gestattet. Das Gebiet kann zonenweise ganz oder teilweise bereits ab 1. September für die Hirschjagd gemäss den jährlichen Festlegungen der Direktion für Wirtschaft, Energie und Umwelt für die Jagdperiode geöffnet werden.

Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli im Wald an der Leine zu führen.

Zone 1: Kategorie C: Die Jagd auf Gämsen ist nur vom 10. September bis zum 30. September gestattet.

Zonen 2 und 3: Kategorie C: Die Jagd auf männliche Gämsen ist gemäss den Angaben der Direktion für Wirtschaft, Energie und Umwelt in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode entweder in der Zone 2 oder in der Zone 3 gestattet.

In allen Kernzonen (1b, 1c, 1d, 1e, 1f, 1g, 2b, 3b) zusätzlich: Kategorie C: Die Jagd ist vom 1. Dezember bis zum 31. Juli verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. April bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten.

37. Aareufer-Kleinhöchstetten-Jaberg

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sowie das Lärmen und die Verwendung von lärmerzeugenden Geräten sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflugzeuge, Drohnen) ist verboten.

39. Bleienbachermoos und Sängeli

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen betreten werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers entlang der Gewässer. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten.

40. Bremgartenwald (Weiher)

Schutzmassnahme: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten.

41. Brüggwald bei Biel

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

42. Burgäschisee-Chlepfibeerimoos

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen betreten werden. Davon ausgenommen ist der Hornusserplatz inklusive Zugang. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten.

43. Eichholz-Selhofen

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

In Kernzone 1b zusätzlich: Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen betreten werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen.

Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sowie das Lärmen und die Verwendung von lärmerzeugenden Geräten sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflugzeuge, Drohnen) ist verboten.

44. Elfenau

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

45. Enggisteinmoos

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

46. Erlimoos

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Der Zugang zum Bänkli und Abfallbehälter ist erlaubt. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten.

48. Fencherengiessen

Perimeter: 100m Zone von Uferlinie.

Schutzmassnahmen: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten. Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar gestattet.

50. Gerlafingen

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

51. Gondiswil (Weiher)

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

52. Gürbe bei Toffen

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

53. Gurten

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

56. Hurst

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

57. Inser Torfstich

Schutzmassnahme: Kategorie C: Die Jagd ist ohne Hunde vom 1. Dezember bis zum 28. Februar gestattet. Die Jagd auf Vögel ist verboten.

59. Moossee

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten.

In Kernzone 1b zusätzlich: Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bezeichneten Wegen betreten werden.

60. Könizberg

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. Dezember bis zum 28. Februar gestattet. Kategorie E: Hunde sind vom 1. April bis zum 31. Juli an der Leine zu führen.

62. Lindental

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. Dezember bis zum 28. Februar gestattet. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Februar bis zum 30. Juni nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden.

64. Meienriedloch

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen.

65. Mörigenbucht

Perimeter: 150m Zone von Uferlinie. Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen.

Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen.

66. Nidau

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

67. Niederwangen (Weiher)

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

69. Schüpfenfluh

Schutzmassnahmen: Zonen 1a (Schüpfenfluh West) und 1b (Schüpfenfluh Ost): Kategorie C: Die Jagd ist gemäss den jährlichen Festlegungen der Direktion für Wirtschaft, Energie und Umwelt für die Jagdperiode gestattet. Soweit die Jagd gestattet ist, darf ab dem 16. November nur noch die Ansitzjagd ausgeübt werden.

Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. März nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Das Gebiet darf vom 1. April bis zum 30. Juni nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 30. Juni an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern ausserhalb der bezeichneten Routen sowie Hundeschlittensport, sportliche Anlässe und gesellschaftliche Veranstaltungen sind verboten.

Zone 1c (Heitihubel): Kategorie C: Die Jagd ist gemäss den jährlichen Festlegungen der Direktion für Wirtschaft, Energie und Umwelt für die Jagdperiode gestattet. Soweit die Jagd gestattet ist, darf ab dem 16. November nur noch die Ansitzjagd ausgeübt werden. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind verboten.

70. Stockgiesse

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

72. Sumiswald (Weiher)

Schutzmassnahmen: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar gestattet.

73. Vogelraupfi

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen betreten werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers entlang der Aare. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten.

74. Widi bei Grächwil

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

76. Zihl bei Château de Thielle

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

77. Zihl bei St. Johannsen

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

78. Bévilard

Perimeter: 100m Zone beidseitig der Wasserfläche.

Schutzmassnahmen: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten. Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar gestattet.

79. Chasseral

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist gestattet. Vom 1. Dezember bis zum 31. Januar ist bei geschlossener Schneedecke die Jagd mit Hunden verboten. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Februar bis zum 30. Juni an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern ausserhalb der bezeichneten Routen sind verboten.

80. Chaufours

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. .

82. Courtelary (Weiher)

Schutzmassnahmen: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 30. Juni nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 30. Juni an der Leine zu führen.

83. Etang de la Ronde

Perimeter: 100m Zone um die Wasserfläche. Schutzmassnahmen: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 30. Juni nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden.

Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 30. Juni an der Leine zu führen.

84. La Heutte

Perimeter: 100m Zone beidseitig der Wasserfläche.

Schutzmassnahmen: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten. Kategorie C: Die Jagd ist nur vom 1. Oktober bis zum 28. Februar gestattet.

88. Burgseeli

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

89. Fräschelsweiher

Schutzmassnahme: Kategorie A: Die Jagd ist verboten.

90. Wengimoos

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten.

92. Täuffelenweiher

Schutzmassnahme: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten.

94. Chesselau

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 30. Juni nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen.

95. Stude / Ritzele

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 30. Juni nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Februar bis zum 30. Juni an der Leine zu führen.

97. Etang de la Noz

Schutzmassnahmen: Kategorie B: Die Jagd auf Wasservögel ist verboten. Kategorie C: Die Jagd ist gestattet. Vom 1. Dezember bis zum 31. Januar ist bei geschlossener Schneedecke die Jagd mit Hunden verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Februar bis zum 30. Juni an der Leine zu führen.

Kategorie F: Baden, Wassersport und Boote aller Art sind verboten.

98. Les Boveresses

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist gestattet. Vom 1. Dezember bis zum 31. Januar ist bei geschlossener Schneedecke die Jagd mit Hunden verboten. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Februar bis zum 30. Juni an der Leine zu führen.

100. Mont Sujet

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist gestattet. Vom 1. Dezember bis zum 31. Januar ist bei geschlossener Schneedecke die Jagd mit Hunden verboten. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Februar bis zum 30. Juni an der Leine zu führen.

101. Amsoldinger- und Uebeschisee / Schmittmoos

Schutzmassnahmen:

Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf von Zivilpersonen nur auf den Wegen und Strassen gemäss Benutzerordnung des Waffenplatzes Thun betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen.

Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflugzeuge, Drohnen) ist verboten.

Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (Modellflugzeuge, Drohnen) ist verboten.

102. Niesen

Schutzmassnahmen: Alle Zonen (1, 2, 3): Kategorie C: Die Jagd ist gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet und kann zonenweise geregelt werden. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd mit Hunden verboten.

Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modellflugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

103. Chorb-Turnen

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist vom 1. Dezember bis zum 28. Februar verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. Juli an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten.

Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modellflugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

104. Arblihore-Sitewald

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Ab dem 1. Dezember darf nur noch die Ansitzjagd ausgeübt werden. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. März nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. März an der Leine zu führen.

Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modellflugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

105. Höllersberg

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Ab dem 1. Dezember darf nur noch die Ansitzjagd ausgeübt werden. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. März nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. März an der Leine zu führen.

Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modellflugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

106. Blattewald

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Ab dem 1. Dezember darf nur noch die Ansitzjagd ausgeübt werden. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. März nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. März an der Leine zu führen.

Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modellflugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

107. Nessli

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Ab dem 1. Dezember darf nur noch die Ansitzjagd ausgeübt werden. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. März nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers des Narrenbachs (Menigbachs).

Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. März an der Leine zu führen. Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modellflugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

108. Gridwald-Fürsteiniwald-Senggiwald

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist vom 1. Dezember bis zum 28. Februar verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. März nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden. Davon ausgenommen sind Fischereiberechtigte für die Begehung des Ufers der Simme und des Goldbachs. Kategorie E: Hunde sind vom 1. Dezember bis zum 31. März an der Leine zu führen.

Kategorie F: Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten. Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modellflugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.

109. Aarestau Wynau

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie F: Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten.

111. Golfplatz Limpach

Schutzmassnahmen: Kategorie A: Die Jagd ist verboten. Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen.

112. Heustrich

Schutzmassnahmen: Kategorie C: Die Jagd ist ohne Hunde gemäss den Angaben der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in den jährlichen Festlegungen für die Jagdperiode gestattet. Ab dem 1. Dezember ist die Jagd verboten. Kategorie D: Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten und befahren werden.

Kategorie E: Hunde sind an der Leine zu führen. Kategorie F: Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten. Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (z.B. Drohnen, Modellflugzeuge) ist verboten. Ausgenommen davon sind Modellluftfahrzeuge ohne Kamera auf den vorhandenen Modellflugplätzen sowie unmotorisierte Modellflugzeuge.