Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2024.WEU.4094

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (Umsetzung Motion 22.4253 WAK-S «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+»). Stellungnahme des Kantons Bern

Rubrum

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

Per E-Mail an: gever@blw.admin.ch

RRB Nr.: 1313/2024 18. Dezember 2024 Direktion: VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Umsetzung der Motion 22.4253 «Entkoppelung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Anpassungsvorschlägen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB).

Wir begrüssen die Anpassungen im Grundsatz und stimmen ihnen mehrheitlich zu.

Erwägungen

1. Grundsätzliches

Das BGBB enthält wichtige Bestimmungen zum Schutz der landwirtschaftlichen Betriebe. Die vorgeschlagenen Änderungen bezwecken die Stärkung des Prinzips der Selbstbewirtschaftung, die Verbesserung der Position der Ehegatten sowie die Stärkung des Unternehmertunns in der Landwirtschaft. Diese Stossrichtungen begrüssen wir im Grundsatz. Die Änderungen dienen der Förderung der Gleichstellung in der Landwirtschaft und führen zu einer Verbesserung der Situation der Frauen in der Landwirtschaft. Die Anpassungen, welche den Natur- und Landschaftsschutz betreffen, sind hingegen nicht ausgewogen und können zu herausfordernden Situationen führen, welche auch negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben können (z.B. fehlender Realersatz für die Landwirtschaft).

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 06.11.2024 I Version: 21 Dok.-Nr.: 297824 I Geschäftsnummer: 2024.VVEU.4094 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

2. Anpassungen in den Bereichen Kauf von Realersatz und Kauf Landwirtschaftsland für den Natur- und Heimatschutz

Die bestehende Regelung hat sich im Vollzug bewährt, und es drängen sich aus Sicht des Regierungsrats keine Änderungen auf. Die vorgesehenen Anpassungen würden zu zusätzlichen Herausforderungen bei der Umsetzung von Projekten im Bereich des Hochwasserschutzes, der Revitalisierung von Gewässern und des Baus von Ausgleichs- und Pumpspeicherbecken bei Wasserkraftwerken führen. Im Hinblick auf den Klimawandel und den Verlust der Arten- sowie Lebensraunnvielfalt müssten die Rahmenbedingungen für entsprechende Projekte vielmehr vereinfacht, nicht erschwert werden. Weiter würden die Änderungen zu einer Schwächung des Naturschutzes führen, indem nur Land in bestehenden Schutzzonen nach Artikel 17 des Raumplanungsgesetztes vom 22. Juni 1994 oder innerhalb von Objekten von nationaler Bedeutung von nicht Selbstbewirtschaftenden erworben werden kann. Mit der Revision würden insbesondere dringend nötige Aufwertungen von Schutzgebieten behindert, ungeachtet der Tatsache, dass entsprechende Lösungen oft konsensual und in Zusammenarbeit mit betroffenen Landwirtinnen und Landwirten, Flurgenossenschaften, Gemeinden und anderen Wasserbaupflichtigen ausgearbeitet werden. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat des Kantons Bern die vorgeschlagenen Änderungen in diesen Bereichen ab.

3. Anträge

Unsere detaillierten Anträge finden Sie im Antwortformular.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber

Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — Direktion für Inneres und Justiz — Staatskanzlei - Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Beilagen — Antwortformular

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 06.11.2024 I Version: 151 Dok.-Nr.: 1216726 I Geschäftsnummer: 2024.VVEU.4094 2/2