2024.WEU.888
Vernehmlassung des Bundes: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk
Rubrum
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Nr.: 452/2024 8. Mai 2024 Direktion: VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Verordnung über die Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektronischer Energie im Mobilfunk Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 21. Februar 2024 wurde der Kanton Bern eingeladen, an der obengenannten Vernehmlassung teilzunehmen. Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für diese Möglichkeit und lässt Ihnen die nachstehenden Bemerkungen und Anträge zukommen.
Allgemeine Bemerkungen
Der Regierungsrat kommt nach eingehender Prüfung des erläuternden Berichts zum Schluss, dass die Verhältnismässigkeit der dargelegten Massnahmen zu wenig deutlich aufgezeigt werden konnte.
Es bleibt fraglich, ob mit dem Ausschalten einzelner Frequenzbänder ein flächendeckend voll funktionsfähiges Mobilfunknetz erhalten bleibt und die Sprach- sowie die Datenübertragung der Blau lichtorganisationen (BORS) auch weiterhin zuverlässig sichergestellt werden kann. Demzufolge beurteilt der Regierungsrat die Risiken für die Kommunikation der BORS als zu hoch. Er bezweifelt, dass die Mobilfunkanbieter sicherstellen können, dass die genannten Massnahmen keine Auswirkungen auf die Notrufabdeckung haben (Artikel lb, Absatz 2). Gemäss dem erläuternden Bericht können die Mobilfunkkonzessionärinnen zudem die Abschaltungen aus technischen Gründen nicht untereinander koordinieren.
Aus dem Bericht geht nicht klar hervor, ob die vorgeschlagene Massnahme zur Reduktion des Datenverkehrs mit DNS-Sperre wirksam sein würde und ob somit auch die Frequenzbänder deaktiviert werden könnten, ohne dass dadurch die Funktionalität der Mobilfunknetze beeinträchtigt werden würde. Die Kantonspolizei Bern geht deshalb davon aus, dass die Bevölkerung nach einer Abschaltung der Frequenzbänder nur noch eingeschränkt mit Informationen versorgt werden könnte.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 22.04.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 285641 I Geschäftsnummer: 2024.VVEL1.888 1/3
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Im Anhang steht ferner, dass der Bundesrat von der Sperrung einzelner Domains absehen kann, wenn diese die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen beeinträchtigen könnte. Es wird aber nicht ausgeführt, wie dies genau bestimmt wird.
In den Erläuterungen zu Artikel 4 steht, dass die Risiken unvorhersehbarer Systemstörungen oder Systemausfälle im Telekommunikationssystem noch unbekannt seien. Wenn diese Risiken unbekannt sind, ist es schwieriger, die nachgelagerten Folgen für kritische Infrastrukturen zu bestimmen, die vom Telekommunikationssystem abhängig sind.
Bemerkungen zum Mobilfunknetze des Schienenverkehrs (GSM-R)
In der Vorlage werden die drei Mobilfunkkonzessionärinnen angesprochen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Aufrechterhaltung des sicherheitsrelevanten Mobilfunknetzes des Schienenverkehrs (GSM-R) allenfalls im Anhang als Ausnahme definiert wird (vgl. erläuternder Bericht zum Anhang) respektive diesbezügliche Massnahmen bereits innerhalb der Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene definiert werden. Dies betrifft insbesondere Mobilfunkanlagen, welche möglicherweise sowohl von den Mobilfunkkonzessionärinnen als auch von Eisenbahninfrastrukturbetrieben gemeinsam genutzt werden.
Antrag 1
Aufgrund der einleitenden Anmerkungen bedarf es aus Sicht des Regierungsrates einer Ergänzung bezüglich der Verpflichtungen von Mobilfunkanbietern für den Fall, dass die Verordnung in Kraft gesetzt werden sollte.
Die Verordnung ist dahingehend zu ergänzen, dass die Mobilfunkanbieter verpflichtet werden, flächendeckend dafür zu sorgen, dass:
Erwägungen
1. Notrufe nicht beeinträchtigt werden und die Bevölkerung flächendeckend jederzeit in der Lage ist, die Notrufzentralen zu erreichen;
2. die Information der Bevölkerung durch staatliche Organisationen auf Stufe Bund und Kantone mittels Apps (insbesondere Alertswiss) stets gewährleistet ist;
3. der Datenverkehr und die Netzabdeckung für die Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) auf den Mobilfunknetzen nicht eingeschränkt werden.
Antrag 2
Anstatt wie in Artikel 1 vorgesehen, die hohen Frequenzen abzuschalten, ist der Zugang zu diesen Frequenzen auf der Grundlage der SIM-Kartenregistrierung auf Einsatzpersonal zu beschränken.
Die Regelung in Artikel 1 geht nach Einschätzung des Regierungsrates zu weit. Die DNS- Sperre ist erforderlich, um Frequenzen des Mobilfunks abzuschalten; Ersteres muss dem Zweiten vorausgehen, um einen Datenstau zu verhindern, der jegliche Datenbewegung stoppt. Hochfrequenzbänder (d. h. im Grunde 5G) sind im Allgemeinen energieeffizienter, verbrauchen aber durch die wesentlich höhere Datentransportkapazität letztlich mehr Energie als mittlere
In Anbetracht der Tatsache, dass Karten und andere Dateien (Filme, Fotos usw.), die bei einem bevölkerungsschutzrelevanten Ereignis ausgetauscht werden könnten, heutzutage ein viel grösseres Format haben als früher, kann die Abschaltung des 5G-Netzes als erste Massnahme und
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 22.04.2024 I Version: 161 Dok.-Nr.: 1067953 I Geschäftsnummer: 2024.VVEU.888 2/3
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dann des 4G-Netzes als Folgemassnahme die Aktivitäten der Führungsorgane bei der Reaktion auf ein Ereignis erheblich beeinträchtigen. Da in der Schweiz derzeit kein Notfallnetz zur Unterstützung der Einsatzorganisationen besteht, die Führungsorgane auf die Informationsbeschaffung am Ereignisort angewiesen sind und somit nicht auf das Festnetz zurückgreifen können, ist diese Massnahme für diese nicht tragbar.
Antrag 3
Im erläuternden Bericht steht auf Seite 4, dass im Falle einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Strommangellage das gesamte Festnetz durch die Massnahmen zusätzlich durch Datenverkehr belastet werden wird, der nicht über das Mobilfunknetz transportied werden kann und darum über das Festnetz transportieren wird. Das sei sinnvoll, da im Festnetz die Daten viel energieeffizienter transportiert werden könnten als im Mobilfunk. Die Massnahmen der Verordnung lenken daher die Bevölkerung eindeutig weg vom Mobilfunknetz hin zum Festnetz.
Dagegen weist der Schweizerische Verband der Telekommunikation (asut) in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Bevölkerung in einer Strommangellage auf das Mobilnetz ausweichen werde, da bei einem Stromausfall das Festnetz nicht mehr funktionieren würde.
Die Diskrepanz zwischen diesen beiden Aussagen ist zu prüfen.
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Philippe Müller Christoph Auer Ni Regierungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — Sicherheitsdirektion — Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
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