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2025.BKD.2806

Ausgabenbewilligung «Monitoring der Grundkompetenzen» Beitrag des Kantons Bern an die nationale Erhebung. Verpflichtungskredit; Objektkredit für die Jahre 2026–2029

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1365/2025 Datum RR-Sitzung: 10. Dezember 2025 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2025.BKD.2806 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Ausgabenbewilligung «Monitoring der Grundkompetenzen» Beitrag des Kantons Bern an die nationale Erhebung; Verpflichtungskredit; Objektkredit für die Jahre 2026-2029

Erwägungen

1. Gegenstand

Gemäss Artikel 62 Abs. 4 der Bundesverfassung haben die Kantone den Auftrag, die Ziele der einzelnen Schulstufen sowie den Übergang zwischen diesen zu harmonisieren. Gestützt auf das HarmoS-Konkordat (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule vom 14. Juni 2007) haben die Kantone beschlossen, nationale Bildungsziele (Bildungsstandards) zu entwickeln, einzuführen und deren Erreichung periodisch zu überprüfen. Der Kanton Bern ist dem HarmoS-Konkordat im Jahr 2009 nach einer kantonalen Volksabstimmung beigetreten.

Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) verabschiedete im Jahr 2011 erstmals Bildungsstandards. Diese legen fest, über welche Grundkompetenzen Schülerinnen und Schüler in den Fachbereichen Schulsprache, Mathematik, Naturwissenschaften sowie Fremdsprachen verfügen sollen. Seit 2016 werden regelmässig Erhebungen zur «Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen» (ÜGK) durchgeführt. Die Ergebnisse liefern Erkenntnisse über den Stand der Umsetzung der nationalen Bildungsziele.

Im Jahr 2023 beschloss die EDK, die bisherige ÜGK zu verstetigen und in ein «Monitoring der Grundkompetenzen» zu überführen, welches künftig in Vierjahreszyklen durchgeführt werden soll. Die erste Haupterhebung ist für das Jahr 2028 vorgesehen.

Für die ÜGK hat der Kanton Bern bisher im Schnitt jährlich die folgenden Beträge ausgerichtet: 2014-2017 CHF 138’119, 2018-2021 CHF 137'562 und 2022-2025 CHF 165’312. Für die Aufgabendatenbank betrugen die jährlichen Durchschnittsbeiträge von 2014-2017 CHF 45’425, von 2018-2021 CHF 44’894 und von 2022-2025 CHF 44'226.

Der Kostenanstieg zwischen den Perioden 2018-2021 und 2022-2025 ist auf die pandemiebedingte Verschiebung der ÜGK 2020 auf die Jahre 2023 und 2024 zurückzuführen. Die damit verbundene Neuplanung sowie die Wiederholung einzelner Vorbereitungsarbeiten führten zu zusätzlichen Ausgaben. Die höheren Kosten für die Jahre 2026-2029 im Vergleich zu den Beiträgen 2022-2025 ergeben sich aus der höheren Frequenz der regulären Erhebungen.

Die bislang den Kantonen separat in Rechnung gestellten Kosten für die Aufgaben- und Testentwicklung sowie für die Durchführung der Erhebung werden fortan als Gesamtausgabe ausgewiesen. Diese fällt somit in die Ausgabenbefugnis des Regierungsrats.

2. Rechtsgrundlagen

Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101) ‒ Art. 10 der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) vom 14. Juni 2007 (www.edk.ch > Dokumentation > Rechtstexte ‒ Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule vom 27. September 2009 (BSG 439.60) ‒ Art. 10 des Reglements über das Monitoring der Grundkompetenzen vom 2. Mai 2024 (www.edk.ch > Dokumentation > Rechtstexte und Beschlüsse > Rechtssammlung > 1.2.4) ‒ Beschluss der EDK, Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren, zum Monitoring der Grundkompetenzen; Festlegung der Eckwerte vom 27. Oktober 2023 (www.edk.ch > Dokumentation > Rechtstexte und Beschlüsse > Beschlüsse > 2023-14) ‒ Art. 28, Art. 30 Abs. 2, Art. 30 Abs. 3, Art. 31 Abs. 1 und Art. 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0)Art. 25 und 27 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Gestützt auf Art. 28 und 30 Abs. 2 FHG handelt es sich um eine gebundene, wiederkehrende Ausgabe.

Gestützt auf das HarmoS-Konkordat (Art. 10) sowie das Konkordat über die Schulkoordination (Art. 5 Abs. 3) und den darauf beruhenden Beschluss der Plenarversammlung der EDK vom 27. Oktober 2023 besteht für den Kanton Bern kein Entscheidungsspielraum bezüglich Höhe der Ausgabe und anderer Modalitäten. Die Höhe der Kostenbeteiligung ergibt sich aus dem Verteilschlüssel der EDK und kann von den Kantonen nicht beeinflusst werden.

4. Massgebende Kreditsumme

Bezeichnung Jahre Kosten pro Jahr in CHF inkl. MwSt. Jährliche Gesamtkosten der EDK für das 2026-2029 1'950'000.00 Monitoring der Grundkompetenzen Anteil Kanton Bern gemäss Verteilschlüssel 234'875.00 (nach Massgabe der Wohnbevölkerungszahl) Jährliche Kosten Kanton Bern (gerundet) 235’000.00

Kreditsumme über alle Rechnungsjahre inkl. MwSt.: CHF 940'000.00

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredits.

Rechnungsjahre: 2026-2029 Betrag: CHF 235'000.00 pro Jahr

Produktgruppe: 4480100001 Führungsunterstützung und rechtliche Dienstleistungen

Kostenart: 369010000 Beiträge an interkantonale Konferenzen Profitcenter: 4480100100 Führungsunterstützung Kostenstelle / Auftrag: 480100000122 Strategische Bildungsthemen

Voraussichtliche Zahlungen: 2026 CHF 235'000.00 2027 CHF 235'000.00 2028 CHF 235'000.00 2029 CHF 235'000.00

Die Ausgabe ist im Budget 2026 sowie im Aufgaben- und Finanzplan 2027 bis 2029 eingestellt.

6. Begründung

Die Ausgabe ergibt sich aus der Erfüllung eines vom zuständigen Organ abgeschlossenen Vertrags.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler – Finanzdirektion – Finanzkommission – Finanzkontrolle

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 28, Art. 30, Art. 31, and Art. 33 — read in the version of December 1, 2023; the act was consolidated again on September 1, 2026.