2025.BVD.3808
Bern, Sidlerstrasse 5, Ersatz Kältelieferung; Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2025–2028 für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1303/2025 Datum RR-Sitzung: 26. November 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.3808 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bern, Sidlerstrasse 5, Ersatz Kältelieferung; Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2025- 2028 für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften
Erwägungen
1. Gegenstand
Um die universitären Gebäude an der Sidlerstrasse 5 und der Hochschulstrasse 4 und 6 mit Kälte zu versorgen, ist der Kanton Bern heute dem Kälteverbund Bahnhof Bern angeschlossen. Nach über 20 Betriebsjahren haben die Kälteerzeugungsanlagen dieses Verbunds nun das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und müssen ersetzt werden. Neu soll die Kälteerzeugung durch eine Erweiterung der bestehenden Kältezentrale der Post im Postparc Bern erfolgen. Energie Wasser Bern (ewb) wird als Kältelieferantin neue alleinige Vertragspartnerin des Kantons.
Mit einer Einmalzahlung von CHF 3 229 748 aus dem Rahmenkredit 2025-2028 für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften sollen die Kapitalkosten für 20 Jahre für den Anschluss an den neuen Kälteverbund finanziert werden.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Gesetz vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11), Art. 63 ‒ Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (OrV BKD; BSG 152.221.181), Art. 9 und 12 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Grossratsbeschluss vom 6. März 2024 «Rahmenkredit 2025–2028 für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen» (2023.BVD.1098)
3. Massgebende Kreditsumme; Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand 1. April 2025, Baupreisindex Espace Mittelland, 143.5 Punkte (Basis: Oktober 1998 = 100 Punkte)
Gesamtkosten CHF 3 229 748 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Summe gemäss Art. 34 FHaV CHF 3 229 748 Zu bewilligende Ausgaben CHF 3 229 748
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG zulasten des Rahmenkredits «Rahmenkredit 2025–2028 für den baulichen Unterhalt der Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen».
Gemäss Ziffer 5 des Grossratsbeschlusses vom 6. März 2024 können Unterhaltsprojekte mit einem Kostenvolumen von maximal CHF 5 Mio. aus diesem Rahmenkredit finanziert werden und gemäss Ziffer 6 ist der Regierungsrat zuständig für Ablösung von Ausgaben ab CHF 2 Mio. bis CHF 5 Mio. Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Es handelt sich um einen Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu einem Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG, der voraussichtlich mit folgender Zahlungstranche abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:
Konto Bezeichnung Jahr
529000003 Übrige immaterielle Anlagen ohne IT-Bezug 2028 CHF 3 229 748
Total CHF 3 229 748
5. Stand des Rahmenkredits «Rahmenkredit 2025–2028 für den baulichen Unterhalt der Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen»
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 324 000 000
bereits beansprucht (Stand 21. Oktober 2025)* – CHF 66 250 421
Nicht verpflichtete Rahmenkreditsumme CHF 257 749 579
aus abgerechneten Projekten freigewordene Mittel CHF 218 606
Total noch offene Kreditsumme CHF 257 968 185
Investitionsbetrag gemäss vorliegendem Beschluss – CHF 3 229 748
Stand Rahmenkredit neu CHF 254 738 437
* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss Ziffer 5
des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
6. Angaben zu den Investitionen
6.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 3 229 748 3 229 748
6.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total bisher 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 3.23 3.23 In der GKIP 2025 eingestellt
Das Projekt ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung in der Sammelposition «JUP; Unterhalt Kantonsliegenschaften» enthalten.
6.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Nutzungsrechte 3 229 748 20 161 487
Die zu ersetzenden Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.
7. Begründung
7.1 Ausgangslage
Die durch die Universität Bern genutzten Gebäude an der Sidlerstrasse 5 für das Institut für exakte Wissenschaften und an der der Hochschulstrasse 4 (Haupt- und Verwaltungsgebäude) benötigen für die Kühlung von Serverräumen und Laboren Kälte. Heute werden sie damit über einen Anschluss an den Kälteverbund Bahnhof Bern versorgt, der in einem Energieliefervertrag aus dem Jahr 2002 geregelt ist. Die Kältebezüger (Kanton, SBB und Stadt Bern) bilden eine einfache Gesellschaft, um den Betrieb der Anlagen gemeinsam zu gewährleisten. Kältelieferantin ist Energie Wasser Bern (ewb). Beim Energieliefervertrag handelt es sich inhaltlich um ein Kälte-Contracting, wobei die ewb Eigentümerin der Kälteerzeugungsanlagen sowie der bestehenden Kälteverbundleitungen zu den jeweiligen Übergabestationen ist.
Nach über 20 Betriebsjahren haben die Kälteerzeugungsanlagen nun das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und müssen ersetzt werden. Der Ersatz muss an einem neuen Standort geplant werden, da der heutige Standort der Kälteerzeugungsanlagen im SBB-Gebäude Bollwerk 2–8 einem Neubau weichen muss und abgebrochen wird. Die Energielieferung über den bestehenden Kälteverbund ist deshalb bis maximal zum 30. April 2028 gewährleistet. Bis dahin muss eine neue Kälteproduktion betriebsbereit sein.
Der Ersatz von Gebäudetechnik (Kälteanlagen) oder einer Heizung, bei denen kaum Handlungsspielraum besteht, gilt als Unterhalt und kann bestimmungsgemäss über den Rahmenkredit finanziert werden.
7.2 Projektbeschrieb
Neu ist eine Verbundlösung mit Kälteerzeugung im Postparc Bern mit der ewb als Kältelieferantin geplant. Die bestehende Kältezentrale der Post Finance AG soll erweitert werden, damit nebst dem Postparc weitere Bezüger (u.a. SBB, Stadt Bern und weitere Kunden) mit Kälte beliefert werden können. Mit dieser Lösung ist gesichert, dass der Kanton für die nächsten 20 Jahre Kälteenergie von der ewb beziehen kann.
Die ewb bezieht die Kälte von der Post Finance AG und hat mit dieser einen entsprechenden Energieliefervertrag. Die ewb ist Eigentümerin des Verteilnetzes und tritt gegenüber den Energiebezügern als alleiniger Vertragspartner und Energielieferant auf.
Mit dem Verbund entsteht eine ökologische Gesamtlösung, indem einerseits die Abwärme des Postparcs bei der Kälteerzeugung genutzt wird, andererseits auch die Abwärme der universitären Gebäude an der Sidlerstrasse 5 sowie Hochschulstrasse 4 und 6 effizient eingebracht werden kann. Eine Abwärmenutzung innerhalb der Kantonsliegenschaften wäre weniger effizient und mit zusätzlichen Risiken verbunden.
Diese Lösung ist für den Kanton Bern sowohl aus ökologischer wie auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Da die Kälte direkt auf dem bestehenden Netz geliefert wird, sind für den Anschluss keine baulichen Massnahmen notwendig. Bezogen auf die Lebenszykluskosten ist diese Lösung deshalb gegenüber einer autonomen Lösung um ca. 10 % wirtschaftlicher. Zudem liegen die Risiken, etwa für die Baubewilligung, Kosten, Termine und einen reibungslosen Betrieb, bei der Kältelieferantin und müssen nicht vom Kanton getragen werden und es ist keine einfache Gesellschaft der Kältebezüger nötig.
7.3 Finanzierung
Die Gesamtinvestition der ewb von rund CHF 23.6 Mio. beinhaltet nebst den Erstellungskosten auch die Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten während 20 Jahren. Diese Kosten werden den Kälte- Anschlussleistungen aller Kunden von 4092 kW gegenübergestellt und proportional auf die einzelnen Kunden verteilt. Der Kanton bezieht 800 kW Anschlussleistung, was einem Beitrag von CHF 4.6 Mio. entspricht. Weil der Kanton eine Einmalzahlung tätigt, kann er von Zinseszinseinsparungen profitieren und bezahlt über die gesamte 20-jährige Vertragsdauer statt CHF 4.6 Mio. einmalig CHF 3'229’748. Dieses Kalkulationsmodell entspricht der gängigen Praxis bei vergleichbaren Wärme- und Kälteverbünden. Der Vorteil der Einmalzahlung liegt darin, dass hinsichtlich der Erstellungs- und Instandsetzungskosten keine teuerungsbedingten oder sonstigen Risiken von Mehrkosten bestehen. Bei Amortisationszahlungen über die Vertragslaufzeit wie auch bei einer kantonseigenen Lösung müssten die vollen Mehrkostenrisiken durch den Kanton getragen werden. Einzig bei den verbleibenden Instandhaltungskosten von jährlich CHF 40 352 (inkl. MWST) und den Energiekosten von CHF 390 998 (inkl. MWST), beide zu Lasten der Universität, werden marktübliche Indexierungsformeln im Vertrag vorgesehen (Grundpreis an LIK indexiert, Energiepreis an Strompreis). Die Universität kann die Kosten zu Ihren Lasten im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel leisten, wie sie dies bereits heute macht. Ein zusätzlicher Beitrag des Kantons ist dafür nicht notwendig.
Da der Verbund per neuem Vertragsbeginn bereits seit über 25 Jahren in Betrieb sein wird, muss davon ausgegangen werden, dass nach Ablauf der weiteren 20 Jahre Betrieb nach gängigen Lebensdauertabellen kein Restwert mehr besteht. Nach Ablauf der Vertragsdauer werden Vertragsverhandlungen hinsichtlich einer Verlängerung anhand des effektiv dann herrschenden Anlagezustandes beurteilt.
7.4 Alternativen und Folgen eines Verzichts
Sollte der Regierungsrat dem Verpflichtungskredit für die Ausführung nicht zustimmen, müsste eine autonome Lösung angestrebt werden, damit die universitären Gebäude an der Sidlerstrasse 5 und der Hochschulstrasse 4 und 6 weiterhin mit Kälte versorgt werden können. Eine Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass eine eigene Kälteproduktion für die universitären Gebäude am Standort Sidlerstrasse 5 möglich wäre. Für eine HFO Kälteerzeugungsanlage wäre mit Erstellungskosten von CHF 4.123 Mio. (+/- 25% Kostengenauigkeit) sowie jährlichen Betriebs- und Energiekosten von rund CHF 448'000 zu rechnen. Aufgrund des dabei verwendeten synthetischen Kältemittels HFO weist diese Lösung erhebliche Risiken im Bereich der sich verändernden Bewilligungspraxis auf und wäre auch hinsic htlich der Vorbildrolle des Kantons problematisch. Die Alternative, eine NH3-Anlage mit natürlichem Kältemittel, wäre noch einmal rund 10% teurer. Zudem wiese sie zusätzliche Realisierungsrisiken bezüglich der Baubewilligung, den Terminen und Mehrkosten auf. Bei einer eigenen Anlage sind schliesslich immer Risiken im Zusammenhang mit der zu realisierenden Wärmerückgewinnungseinbindung zu berücksichtigen, die im Wirtschaftlichkeitsvergleich nicht speziell berücksichtigt wurden. Insgesamt wäre somit eine eigene Lösung weniger wirtschaftlich und auch weniger ökologisch.
7.5 Termine
‒ Vertragsunterzeichnung des Energiedienstleistungsvertrags bis Ende 2025 ‒ Inbetriebnahme 2028
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion