2025.BVD.6706
Bern, Sulgeneckstrasse 70, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmassnahmen, Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2025-2028 für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 215/2026 Datum RR-Sitzung: 4. März 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.6706 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bern, Sulgeneckstrasse 70, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmassnahmen, Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2025-2028 für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften
Erwägungen
1. Gegenstand
Am kantonalen Gebäude Sulgeneckstrasse 70, das der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD) als Hauptsitz dient, sind dringend notwendige Instandhaltungs- und Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen, um die Nutzung des Gebäudes bis zum geplanten Umzug der BKD in den Jahren 2030/2031 an den Nordring 30-32 in Bern zu gewährleisten. Das Projekt fokussiert auf die Behebung der zwingend erforderlichen Mängel an der Gebäudetechnik (Lüftung, Elektro- und Sanitärleitungen), dem Brandschutz, der Instandhaltung von Bauteilen wie z.B. der Terrasse im EG, dem Balkon und Fenstern im 4. OG, sowie von Wänden und Böden im Gebäude. Die Massnahmen dienen der Aufrechterhaltung des Betriebs und sollen in den Jahren 2026 bis 2027 umgesetzt werden.
Bei den beantragten Ausgaben von CHF 3 200 000 (Gesamtkosten von CHF 3 650 000 abzüglich der bereits bewilligten Projektierungskosten von CHF 450 000) handelt es sich um Instandhaltungs- und Sicherheitsmassnahmen, die aus dem Rahmenkredit 2025-2028 für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften finanziert werden.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Grossratsbeschluss vom 6. März 2024 «Rahmenkredit 2025–2028 für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen» (2023.BVD.1098)
3. Massgebende Kreditsumme; Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand 1. Oktober 2025, Baupreisindex Espace Mittelland, 143.6 Punkte (Basis: Oktober 1998 = 100 Punkte)
Gesamtkosten CHF 3 650 000 bestehend aus
‒ Rückbau Altlasten CHF 230 000 ‒ Vorarbeiten CHF 290 000
‒ Instandsetzung Gebäude- und Haustechnik CHF 2 013 000
‒ Instandsetzung Brandschutz CHF 707 000 ‒ Sanierung Balkone & Fenster im 4. OG CHF 315 000 ‒ Sanierung Terrasse im EG CHF 95 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Summe gemäss Art. 34 FHaV CHF 3 650 000 abzüglich am 16. September 2024 bewilligte Projektierungskosten (Q24.0291) – CHF 450 000 Zu bewilligende Ausgaben CHF 3 200 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG zulasten des Rahmenkredits «Rahmenkredit 2025–2028 für den baulichen Unterhalt der Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen».
Gemäss Ziffer 5 des Grossratsbeschlusses vom 6. März 2024 können Unterhaltsprojekte mit einem Kostenvolumen von maximal CHF 5 Mio. aus diesem Rahmenkredit finanziert werden und gemäss Ziffer 6 ist der Regierungsrat zuständig für Ablösung von Ausgaben ab CHF 2 Mio. bis CHF 5 Mio.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Es handelt sich um einen Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu einem Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:
Konto Bezeichnung Jahr 314400000 Baulicher, betrieblicher Unterhalt Hochbauten (VV) 2026 CHF 230 000 504200000 Erneuerungsunterhalt Liegenschaften (VV) 2024 CHF 6 000 504200000 Erneuerungsunterhalt Liegenschaften (VV) 2025 CHF 194 000 504200000 Erneuerungsunterhalt Liegenschaften (VV) 2026 CHF 1 500 000 504200000 Erneuerungsunterhalt Liegenschaften (VV) 2027 CHF 1 720 000 Total CHF 3 650 000
5. Stand des Rahmenkredits «Rahmenkredit 2025–2028 für den baulichen Unterhalt der Liegenschaften und betriebsspezifische Anpassungen»
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 324 000 000 bereits beansprucht (Stand 01.12.2025)* – CHF 70 479 421 Nicht verpflichtete Rahmenkreditsumme CHF 253 520 579 aus abgerechneten Projekten freigewordene Mittel CHF 253 522 Total noch offene Kreditsumme CHF 253 774 101 Investitionsbetrag gemäss vorliegendem Beschluss – CHF 3 200 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 250 574 101 * Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
6. Angaben zu den Investitionen
6.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 3 420 000 273 600 3 146 400 0
6.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total bisher 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 3.42 0.006 0.194 1.45 1.72 In der GKIP 2025 eingestellt
Das Projekt ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung in der Sammelposition «JUP; Unterhalt Kantonsliegenschaften» enthalten.
6.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Abschreibung/Jahr Handel und Verwaltung, Gebäude (Rohbau 1) 53 000 80 663 Handel und Verwaltung, Gebäude (Übriges Gebäude) 3 367 000 25 134 680
Die zu ersetzenden Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschrei - bungsaufwand.
6.4 Weitere Folgekosten
Die baulichen Massnahmen haben keinen Auswirkungen auf die Personalkosten und sie verursachen auch keine direkten Folgekosten.
7. Begründung
7.1 Ausgangslage
Das Gebäude an der Sulgeneckstrasse 70 dient aktuell der der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) als Hauptsitz. Es befindet sich in einem sehr schlechten Allgemeinzustand und muss gesamtsaniert werden. Namentlich sind die geltenden Vorgaben betreffend Erdbeben- und Personensicherheit sowie die Brandschutzvorschriften nicht eingehalten. Das 1974 erstellte Betongebäude ist unzureichend wärmegedämmt, so dass es im Winter übermässig stark beheizt und im Sommer gekühlt werden muss. Die kantonalen Vorgaben der Energiegesetzgebung (Minergiestandard bei Gesamtrenovationen) können nicht eingehalten werden.
Auf der Grundlage eines im Jahr 2015 erstellten Kontroll- und Zustandsbericht für das Gebäude wurde eine Gesamtsanierung geplant. Der Grosse Rat hatte dafür im März 2018 einen Projektierungskredit von CHF 1.4. Mio. bewilligt (2017.RRGR.784). Das Vorhaben wurde jedoch aus politischen Gründen
(hohe Kosten und anstehende Priorisierung Hochbauinvestitionen, kein Entwicklungspotenzi al u.a. für die angestrebte Zentralisierung der BKD) nicht weiterverfolgt. Die BKD wird stattdessen ca. 2030/2031 in den kantonalen Gebäudekomplex Ringhof am Nordring 30-32 in Bern umziehen.
Da die Gesamtsanierung der Sulgeneckstrasse 70 enorm teuer wäre, auch weil eine Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes komplex ist und aufgrund der Gebäudestruktur, der Nutzungsauflage (Anteil Wohnen) und der Lage künftig keine sinnvolle kantonale Nutzung mehr möglich wäre, soll die Liegenschaft nach dem Auszug der BKD beispielsweise für eine Wohnnutzung veräussert werden.
Bis dahin werden nur die zwingend notwendigen Instandsetzungs- und Unterhaltsmassnahmen vorgenommen, um die Sicherheit und die Aufrechterhaltung des Betriebs und den Werterhalt der Liegenschaft bis zur Abgabe sicherzustellen. Die geplanten Investitionen dafür belaufen sich auf insgesamt CHF 3.65 Mio. Im Verhältnis zum aktuellen Gebäudeversicherungswert von CHF 20.407 Mio. entspricht dies einem Investitionsanteil von rund 18%. Diese Aufwendungen sind als wirtschaftlich und verhältnismässig einzustufen, da sich die Massnahmen auf die Abwendung von Folgeschäden (z.B. durch undichte Terrassen und Fenster) konzentrieren und somit den Wert der Liegenschaft erhalten und einen allfälligen Verkaufspreis positiv beeinflussen werden.
7.2 Projektbeschrieb
7.2.1 Rückbau Altlasten und Vorbereitungsarbeiten
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs und für eine fachgerechte Schadstoffsanierung sind Schutz- und Vorbereitungsmassnahmen notwendig. Sie betreffen den Rückbau nicht brandschutzkonformer Türen und Glaswände, von Boden- und Wandbelägen in den WC-Anlagen und von Gipsdecken in Treppenhäusern und WCs.
7.2.2 Gebäude & Haustechnik
Die Gebäude- und Haustechnik hat das Ende der Lebensdauer erreicht und muss instandgesetzt werden. Die haustechnischen Massnahmen konzentrieren sich auf die Lüftungsanlagen, die Sanitäreinrichtungen und die Stockwerkverteilung der Elektroinstallation.
Die Bauarbeiten umfassen die Wiederherstellung der Stützen, die Verlegung neuer Boden- und Wandbeläge, die Wiederherstellung rückgebauter Gipsdecken sowie Malerarbeiten. Dringend notwendig sind die Neuabdichtung der undichten Terrasse im Erdgeschoss sowie einem Teil der Terrasse und Fenster im 4. Obergeschoss, um Folgeschäden zu vermeiden.
7.2.3 Brandschutz
Die bestehenden Brandschutzmassnahmen genügen nicht mehr, um die Personensicherheit im Gebäude zu gewährleisten. Alle nicht klassifizierten Türen in den relevanten Bereichen müssen ausgetauscht und im Unter- und Dachgeschoss neue Kalksandsteinwände errichtet werden, um sichere Fluchtkorridore zu schaffen. Die Fluchtwegsicherheit wird durch zusätzliche Brandschottungen in den Schächten und in den Geschossen verbessert und die Gipsdecken im Treppenhaus werden durch klassifizierte Brandschutzdecken ersetzt. Die Brandmeldezentrale und die Alarmierungssysteme werden modernisiert und eine neue Rauch- und Wärmeabzugkuppel im Dach installiert.
7.3 Alternativen und Folgen eines Verzichts
Ohne die geplanten Massnahmen könnten die Sicherheit und der Betrieb der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) und der Werterhalt des Gebäudes nicht mehr gewährleistet werden.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion