2025.DIJ.1503
Prioritäres Verfahren nach Artikel 2a KoG. Antrag auf Durchführung eines prioritären Verfahrens für das Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren "Erhöhung Kompartiment Typ E in der Deponie Teuftal"
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 356/2025 Datum RR-Sitzung: 2. April 2025 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2025.DIJ.1503 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Prioritäres Verfahren nach Artikel 2a KoG Antrag auf Durchführung eines prioritären Verfahrens für das Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren «Erhöhung Kompartiment Typ E in der Deponie Teuftal»
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit Art. 2a Koordinationsgesetz soll der Wirtschaftsstandort Bern gestärkt werden, indem Vorhaben von gesamtkantonaler Bedeutung mit hoher Wichtig- und Dringlichkeit speditiv geprüft und im Rahmen der Gesetze bewilligt werden können. Für den Priorisierungsentscheid ist der Regierungsrat abschliessend zuständig. Der Regierungsrat hat mit einem Grundsatzbeschluss RRB Nr. 1275 vom 1. September 2010 konkretisiert, welchen Anforderungen ein Antragsgesuch entsprechen muss, damit das Vorhaben als prioritär bezeichnet werden kann.
2. Rechtsgrundlagen
Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG: BSG 721.0), Art. 2 und 2a
Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1), Art. 2a
3. Das Vorhaben
Die Deponie Teuftal AG und die Gemeinde Mühleberg beabsichtigen, das Kompartiment für Material des Typ E in der Deponie «Teuftal» um zirka 600'000 m 3 zu erweitern. Mit dem Vorhaben soll kurz- bis mittelfristig die Entsorgungssicherheit in Bezug auf den Typ E im Kanton Bern gewährleistet werden. Hierfür ist eine Änderung der Überbauungsordnung «Deponie Teuftal» und der zugrundeliegenden Zone mit Planungspflicht «Teuftal» sowie des Richtplans «Teuftal-Heggidorn» erforderlich. Mit der Genehmigung der genannten Instrumente wird zeitgleich die Erhöhung des Kompartiments Typ E bewilligt. Das genannte Vorhaben soll Ende 2026 von den zuständigen Behörden der Gemeinde Mühleberg beschlossen und im Frühjahr 2027 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt werden. Aufgrund des erheblichen Mangels an Standorten zur Ablagerung von Material des Typ E ist die Realisierung des Vorhabens als dringlich und im übergeordneten kantonalen Interesse einzustufen.
Die vom Regierungsrat im Grundsatzbeschluss RRB Nr. 1275 vom 1. September 2010 bezeichneten Kriterien werden vom Vorhaben erfüllt.
4. Beschlüsse
4.1 Der Regierungsrat bezeichnet das folgende Vorhaben als prioritär im Sinn von Art. 2a des Koordinationsgesetzes:
Erhöhung Kompartiment Typ E «Deponie Teuftal» mit: ‒ Änderung der Überbauungsordnung «Deponie Teuftal» ‒ Änderung der Zone mit Planungspflicht «Teuftal» (Baureglement) ‒ Änderung des Richtplans «Teuftal-Heggidorn» ‒ Baugesuch zur Kompartimentserhöhung des Typs E
4.2 Die Leitbehörde wird angewiesen, das Nutzungsplanverfahren und das Baubewilligungsverfahren ausser der Reihe zu behandeln, ein straffes Verfahrensprogramm zu erstellen und Fristverlängerungen i.S.v. Art. 43 VRPG und Art. 2 Abs. 3b KoG nur in begründeten Fällen zu gewähren.
4.3 Die Leitbehörde wird ermächtigt, in geeigneter Weise Behandlungsfristen zu verkürzen und konferenzielle Verfahrenselemente einzusetzen.
4.4 Die Behörden, die Amts- und Fachberichte abgeben, sind angewiesen, die Fristen gemäss Verfahrensprogramm strikte einzuhalten.
4.5 Zu eröffnen: ‒ dem Gemeinderat der Einwohnergemeinde Mühleberg, Kirchweg 4, 3203 Mühleberg ‒ der Deponie Teuftal AG, Salzweid 37, 3202 Frauenkappelen ‒ der Leitbehörde (AGR) für sich und zuhanden der Verfahrensbeteiligten
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber