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2025.DIJ.1650

Beauftragter für kirchliche und religiöse Angelegenheiten (BKRA), Beziehungen zwischen Staat und Religionen (PG 4453031000). Kreditüberschreitung 2024

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 289/2025 Datum RR-Sitzung: 19. März 2025 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2025.DIJ.1650 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Beauftragter für kirchliche und religiöse Angelegenheiten (BKRA), Beziehungen zwischen Staat und Religionen (PG 4453031000); Kreditüberschreitung 2024

Erwägungen

1. Gegenstand

Kreditüberschreitung 2024 von CHF 72'235.87 in der Produktgruppe Beziehungen zwischen Staat und Religionen.

2. Rechtsgrundlagen

Art. 9 ff. des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0)Art. 9 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Direktion für Inneres und Justiz (OrV DIJ; BSG 152.221.131), Art. 9

3. Kreditsumme und Produktgruppe

3.1 Auswirkungen auf die Saldi der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung

Produktgruppe Nr. 4453031000, Beziehungen zwischen Staat und Religionen Beträge in CHF

Saldo Erfolgsrechnung / Budgetkredit (SOLL) 2024 74'095'871.46

Saldo Erfolgsrechnung / Rechnung (IST) 2024 74'168'107.33

Kreditüberschreitung 2024 72'235.87

3.2 Produktgruppe(n), in der/denen die Kompensation vorgesehen ist

Die Kreditüberschreitung kann nicht innerhalb der Direktion kompensiert werden und die Kompensation erfolgt auf Stufe Konzern. Die Kreditüberschreitung entsteht aus rechtlich vorgegebenen Aufwänden und Erträgen. Vergleiche Nachkredit Amt für Sozialversicherungen (ASV), Produktgruppe Vollzug der Sozialversicherungen (4457500001).

4. Begründung

In CHF Budget Rechnung Abweichung

Betrieblicher Aufwand 74'144'271.46 74'187'808.33 -43'536.87

30 Personalaufwand 830’437.46 869'141.40 -38'704.94

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 225'500.00 217'068.05 8'431.95

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 0.00 0.00 0.00

35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 0.00 0.00 0.00

36 Transferaufwand 73'088'334.00 73'097'304.48 -8'970.48

37 Durchlaufende Beiträge 0.00 0.00 0.00

39 Interne Verrechnungen 0.00 4'294.40 -4'294.40

Betrieblicher Ertrag -48'400.00 -19'701.00 -28'699.00

40 Fiskalertrag 0.00 0.00 0.00

41 Regalien und Konzessionen 0.00 0.00 0.00

42 Entgelte -18'400.00 -19'275.00 875.00

43 Verschiedene Erträge 0.00 0.00 0.00

45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierung 0.00 0.00 0.00

46 Transferertrag -30'000.00 -426.00 -29'574.00

47 Durchlaufende Beiträge 0.00 0.00 0.00

49 Interne Verrechnungen 0.00 0.00 0.00

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 74'095'871.46 74'168'107.33 -72'235.87

34 Finanzaufwand 0.00 0.00 0.00

44 Finanzertrag 0.00 0.00 0.00

Ergebnis aus Finanzierung 0.00 0.00 0.00

Operatives Ergebnis 74'095'871.46 74'168'107.33 -72'235.87

38 Ausserordentlicher Aufwand 0.00 0.00 0.00

48 Ausserordentlicher Ertrag 0.00 0.00 0.00

Ausserordentliches Ergebnis 0.00 0.00 0.00

Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung 74'095'871.46 74'168'107.33 -72'235.87 (Globalbudget)

Kommentierung:

Personalaufwand: Die Rückstellungen der Zeitguthaben sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies aufgrund falsch erfasster Ferienguthaben des Domherrn im Programm TIME. Zudem sind die Vergütungen für die Theologischen Prüfungskommissionen über CHF 20'010.00 nicht budgetiert worden.

Interne Verrechnungen: Eine nicht budgetierte Nebenkostenabrechnung über CHF 4'294.40 des Amtes für Grundstücke und Gebäude (AGG) aus dem Jahr 2020/2021 ist angefallen.

Transferaufwand: Beim Kantonsbeitrag zur Finanzierung des Gehalts einer Vollzeitstelle für einen jüdischen Geistlichen (Rabbiner) fielen nicht budgetierte Rotationskosten an.

Transferertrag: Das Budget für die Rückverteilung der CO2-Abgabe wurde mit einem nicht mehr aktuellen Personalbestand berechnet. Der Ertrag fällt deshalb deutlich tiefer aus.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Direktion für Inneres und Justiz

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 9 — read in the version of December 1, 2023; the act was consolidated again on September 1, 2026.