2025.DIJ.17332
Verlegung der Gemeindegrenze Zollikofen - Münchenbuchsee
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 963/2026 Datum RR-Sitzung: 9. September 2026 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2025.DIJ.17332 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Verlegung der Gemeindegrenze Zollikofen - Münchenbuchsee
Erwägungen
1. Gegenstand Auf Antrag der Direktion für Inneres und Justiz wird die Verlegung der Gemeindegrenze Zollikofen – Münchenbuchsee, gemäss den Grenzplänen des Nachführungsgeometers vom 07. Oktober 2025, genehmigt.
2. Rechtsgrundlagen ‒ Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV; BSG 101.1), Art. 90 Bst. G ‒ Kantonales Geoinformationsgesetz vom 8. Juni 2015 (KGeoIG; BSG 215.341), Art. 28
3. Begründung Auf den Grundstücken 2318 in Zollikofen und 810 in Münchenbuchsee ist eine Überbauung geplant. Im Hinblick auf eine einheitliche Bebauungsplanung für das Areal sollen die beiden Grundstücke zu einem Grundstück zusammengelegt werden. Der massgebliche Teil der geplanten Überbauung liegt dabei auf dem Gebiet der Gemeinde Zollikofen. Daher erfolgt die Änderung der Gemeindegrenze mit einer Landabgabe der Gemeinde Münchenbuchsee von 553 m 2 an Zollikofen. Die Verlegung der Gemeindegrenze erfolgt auf Antrag der betroffenen Gemeinden Zollikofen gemäss Beschluss vom 2. März 2026 und Münchenbuchsee gemäss Beschluss vom 26. Januar 2026.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Direktion für Inneres und Justiz
Beilagen ‒ Grenzpläne Verlegung Gemeindegrenze vom 07. Oktober 2025