Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2025.DIJ.5951

Kantonales Inventar der Fruchtfolgeflächen (FFF-Inventar): Nachführung 2025

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 177/2026 Datum RR-Sitzung: 25. Februar 2026 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2025.DIJ.5951 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kantonales Inventar der Fruchtfolgeflächen (FFF-Inventar): Nachführung 2025

Erwägungen

1. Der Regierungsrat beschliesst folgende Nachführung 2025 des kantonalen FFF-Inventars: a. FFF-Verluste durch Einzonungen, Beanspruchung in Abbau- und Ablagerungszonen und ausserhalb der Bauzone von -57 ha. b. FFF-Gewinne durch Kompensationen und Rekultivierungen in Abbau- und Ablagerungszonen von 78 ha. c. FFF-Gewinne durch die Aufnahme der Intensivobstanlagen als «anrechenbare Flächen» von 224 ha.

2. Das kantonale FFF-Inventar umfasst unter Berücksichtigung dieser Nachführungen per 1. April 2025 somit insgesamt 82'718 ha FFF, die an den gemäss Sachplan FFF des Bundes dauernd zu erhaltenden Mindestumfang von 82'125 ha anrechenbar sind. Für die kompensationsfreie Beanspruchung von FFF durch Einzonungen und andere bodenverändernde Nutzungen stehen demnach 593 ha FFF zur Verfügung (kantonale FFF-Reserve). Unter Berücksichtigung der noch nicht eingelösten FFF-Kompensationsgutschriften von 90 ha (FFF-Kompensationsbuchhaltung) stehen tatsächlich 503 ha FFF zur Verfügung.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Direktion für Inneres und Justiz ‒ Bau- und Verkehrsdirektion ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Beilagen ‒ Vortrag