2025.FINGS.299
Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung (Umsetzung Mo. Zanetti 23.3701). Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr
Per E-Mail als PDF- und Worddokument an: vernehmlassungen@estv.admin.ch
RRB Nr.: 222/2026 4. März 2026 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung (Umsetzung Mo. Zanetti 23.3701). Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 5. Dezember 2025 lädt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Kantone zur Vernehmlassung zum oben genannten Geschäft ein. Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Bislang wurde für die örtliche Zuständigkeit — wie bei den meisten Einkünften — darauf abgestellt, in welchem Kanton die steuerpflichtige Person am 31. Dezember ihren Wohnsitz hatte. Die überwiesene Motion 23.3701 Zanettii bemängelte daran, dass Personen mit sehr hohen Gewinnen bis Ende des Jahres ihren Wohnsitz in einen steuergünstigeren Kanton verlegen können, um Einkommenssteuern zu sparen. Die Motion verlangt eine Neuregelung, die mit vorliegender Vorlage präsentiert wird.
Hohe Geldspielgewinne sollen neu in dem Kanton besteuert werden, in welchem die Person, die gewonnen hat, im Zeitpunkt der Resultatermittlung ihren steuerrechtlichen Wohnsitz hat. Zur administrativen Vereinfachung der Umsetzung dieser Regelung sollen diese Geldspielgewinne in allen Kantonen neu zwingend getrennt vom übrigen Einkommen besteuert werden. Dies wird neue Prozesse in allen Kantonen erforderlich machen. Auch der Kanton Bern, der Geldspielgewinne als einer von vier Kantonen bereits zu einem Sondertarif besteuert, wird neu eine eigenständige Deklaration unabhängig von der ordentlichen Steuererklärung vorsehen müssen. Zudem ist der Prozess für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer entsprechend anzupassen.
'23.3701 I Lotterie- und Glücksspielqewinne am steuerrechtlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Gewinnes versteuern I Geschäft I Das ro Schweizer Parlament.
Kanton Bern Canton de Berne
Für den Regierungsrat scheint dies gesamtschweizerisch ein sehr grosser Aufwand zur Regelung der steuerlichen Situation von «rund 24 Personen pro Jahr» (gemäss erläuterndem Bericht) zu sein. Dies in einem Bereich, der seit der steuerlichen Umsetzung des Bundesgesetzes über Geldspiele? per 2019 bereits sehr kompliziert ist. Der Regierungsrat anerkennt aber, dass mit der vorgeschlagenen Regelung die überwiesene Motion umgesetzt werden kann, und verschliesst sich dieser deshalb nicht.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber
2 SR 935.51 - Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldsoiele (Geldspielgesetz. BGS) I Fedlex.