Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2025.SIDGS.1573

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Sonderregelung für Reisen ins Ausland für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S). Stellungnahme des Kantons Bern

WW Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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RRB Nr.: 39/2026 21.Januar 2026 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Sonderregelung für Reisen ins Ausland für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Mit der beantragten Neuregelung soll für schutzbedürftige Personen aus der Ukraine auch nach Inkrafttreten der Änderung des AIG vom 17. Dezember 2021 zu den Auslandreisen das bisherige Recht weiterhin gelten. Danach kann diese Personengruppe - wie bis anhin - ins Ausland reisen, solange der Schutzstatus S nicht aufgehoben wird. Diese Sonderregelung soll ausschliesslich für die genannte Personengruppe gelten und nicht auf weitere Fälle ausgedehnt werden, sollte der Schutzstatus S in Zukunft aufgrund einer anderen schweren allgemeinen Gefährdung erneut zur Anwendung kommen.

Der Regierungsrat lehnt diese Sonderregelung für Personen aus der Ukraine ab.

Das Bundesparlament hat mit der beschlossenen Änderung des AIG bewusst eine klare Trennung zwischen Schutz und Rückkehr vorgenommen. Das generelle Reiseverbot soll verhindern, dass der Aufenthaltsstatus missbraucht wird, etwa durch Reisen ins Herkunftsland trotz angeblich drohender Gefahren. Die Beibehaltung der bestehenden Reisefreiheit für Ukrainer und Ukrainerinnen würde diese Logik durchbrechen und die Systematik schwächen. Auch aus integrationspolitischer Sicht ist die Sonderregelung abzulehnen, da eine hohe Reiseaktivität die Teilnahme an Integrationsmassnahmen unterbrechen und die nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt beeinträchtigen kann. Letztlich ist die Schaffung einer ungerechtfertigten Zwei-Klassen-Praxis im Asylwesen abzulehnen.

co o Q c O

Kanton Bern Canton de Berne

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

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Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

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