2026.BKD.155
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung FHV; Beiträge an ausserkantonale Fachhochschulen für Berner Studierende. Zusatzkredit 2025
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 269/2026 Datum RR-Sitzung: 18. März 2026 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2026.BKD.155 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Interkantonale Fachhochschulvereinbarung FHV; Beiträge an ausserkantonale Fachhochschulen für Berner Studierende. Zusatzkredit 2025
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem Beitritt zur interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) verpflichtete sich der Kanton Bern zu Beitragszahlungen für bernische Studierende an ausserkantonalen Fachhochschulen. Mit RRB 396 vom 23. April 2025 wurde der Verpflichtungskredit für Beitragszahlungen über CHF 46.0 Mio. für das Jahr 2025 verabschiedet.
Die Abrechnungen der Beiträge gemäss FHV erfolgen nicht direkt nach Studierendenzahlen, sondern nach ECTS-Punkten, der Messgrösse für die von den Studierenden zu erbringenden Studienleistungen. Dabei werden pro studierende Person unterschiedliche ECTS-Punkte (unterschiedliche Studiengänge und unterschiedlich lange Verbleibdauer im Studium) abgerechnet. Die Entwicklung der abzurechnenden ECTS-Punkte vorauszusehen, ist äusserst schwierig, da diese von diversen Faktoren abhängig ist. Zudem können die Studierendenzahlen nicht unmittelbar in Bezug zu den Rechnungsjahren gesetzt werden, weil sie sich nicht auf Kalenderjahre, sondern auf Studienjahre beziehen.
Noch nicht verfügbar sind die schweizweiten Studierendenzahlen des Studienjahres 2025/2026. Im Studienjahr 2024/2025 studierten gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) rund 78'000 Studierende an Fachhochschulen, 1.6 % mehr als im Vorjahr (Vorjahreswachstum 0.1 %). Dieses beobachtete Wachstum fiel gegenüber den Referenzszenarien der BFS-Studierendenprognosen für 2024 (-0.6 %) und 2025 (+0.6 %) deutlich höher aus. Bei Betrachtung der FHV-Ausgaben je Semester im Jahr 2025 ergeben sich hohe Anstiege von rund 5 %. Für das Jahr 2025 liegt also ein überdurchschnittliches und gegenüber den BFS-Prognosen stark nach oben abweichendes Studierendenwachstum vor. Somit stieg auch die Zahl der bernischen Studierenden, die an ausserkantonalen Fachhochschulen studieren (und damit die FHV-Ausgaben), deutlich an, weshalb der im RRB 396/2025 bewilligte Kredit im Rechnungsjahr 2025 um CHF 700 000 resp. 1.5 % überschritten wurde.
Die Entwicklung der Kosten in den letzten drei Jahren sieht wie folgt aus:
Rechnungsjahr RG 2023 RG 2024 RG 2025
FHV-Beiträge an ausserkantonale Fachhochschulen 44'120'000 44'438'000 46'700'000 für Berner Studierende in CHF
Wachstum gegenüber Vorjahr -0.8 % +0.7 % +5.1 %
2. Rechtsgrundlagen
‒ Art. 22, 28, 30 Abs. 2, 31, 35 und 36 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0) ‒ Art. 25, 27 und 30 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1) ‒ Grossratsbeschluss vom 23. November 2004 über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 (BSG 439.21).
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Wiederkehrende (Art. 28 FHG) und gebundene (Art. 30 Abs. 2 FHG) Ausgabe. Es handelt sich um eine abschliessend an den Regierungsrat delegierte Ausgabe gemäss Artikel 2 des Grossratsbeschlusses vom 23. November 2004 über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 (BSG 439.21).
4. Massgebende Kreditsumme
Bereits bewilligter Kredit (396/2025) CHF 46 000 000 Zu bewilligender Zusatzkredit CHF 700 000
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Der Zusatzkredit geht zulasten der Produktgruppe 4482900001 (Hochschulbildung) der Bildungs- und Kulturdirektion, PSP-Element 4800G-300038.E.W.01.1.01, Konto 363400000 im Rechnungsjahr 2025. Der beantragte Betrag von CHF 700 000 ist nicht im Budget 2025 der Produktgruppe Hochschulbildung enthalten, kann aber innerhalb dieser kompensiert werden.
6. Begründung
Der am 23. April 2025 vom Regierungsrat genehmigte Verpflichtungskredit reichte 2025 nicht aus, um den Verpflichtungen gegenüber den anderen Kantonen gemäss FHV nachzukommen. Die eingegangenen Rechnungen übersteigen den gesprochenen Kredit um CHF 700 000, weshalb ein Zusatzkredit für 2025 beantragt wird.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber