Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2026.BKD.3580

Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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RRB Nr.: 961/2026 9. September 2026 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme im vorsorglichen Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung des Sprachengesetzes.

Im zweisprachigen Kanton Bern gehört die jeweilig andere Landessprache zum Selbstverständnis und zur kulturellen Prägung des Kantons. Der Regierungsrat ist sich der besonderen Rolle des Kantons Bern als Brückenkanton zwischen der deutschsprachigen und französischsprachigen Schweiz bewusst und unterstützt deshalb ausdrücklich das Ziel, die Stellung der Landessprachen sowie die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften langfristig zu sichern.

Der Kanton Bern hat in der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK) die Erklärung zur gesamtschweizerischen Koordination des Sprachenunterrichts unterstützt, die am 30. Oktober 2025 einstimmig verabschiedet wurde. Die EDK bekräftigte damit ihren Willen, die Koordination des Sprachenunterrichts in Umsetzung des Harmonisierungsauftrags von Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung sicherzustellen. Daraufhin wurde ein Projektmandat erarbeitet, das die Auslotung des Spielraums von Artikel 4 des HarmoS-Konkordatsi analysiert. Auch die Bildungsziele und Lehrpläne werden überprüft. Ziel dieser Arbeiten ist es, einen Kompromiss zu finden, der das Fortbestehen des HarmoS-Konkordats ermöglicht.

Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt die oben genannten laufenden Prüfarbeiten und ist der Ansicht, dass diese abgeschlossen — die Ergebnisse zur Auslotung des Spielraums von Artikel 4 des HarmoS-Konkordats sollen bereits im ersten Quartal 2027 vorliegen

O

1 Interkantonale Vereinbarung vom 14. Juni 2007 über die Harmonisierung der Volksschule (BSG 439.60-1)

Kanton Bern Canton de Berne

— und nicht durch einen vorzeitigen Beschluss zur Änderung des Sprachengesetzes übergangen werden sollen. Der Regierungsrat des Kantons Bern erwartet, dass die laufenden Arbeiten der EDK den erforderlichen politischen Ausgleich ermöglichen werden.

Die EDK hat in der Sprachenfrage bereits früher bewiesen, dass sie als politisches Koordinationsgremium zur Konsensfindung fähig ist. Vor diesem Hintergrund erachtet der Regierungsrat des Kantons Bern ein bundesrechtliches Handeln zum jetzigen Zeitpunkt als nicht angezeigt. Sollte entgegen den Erwartungen dennoch eine bundesrechtliche Regelung erforderlich werden, erachtet der Regierungsrat des Kantons Bern eine möglichst zurückhaltende Regelung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips als vorzugswürdig. Eine bundesrechtliche Lösung sollte sich auf das beschränken, was zur Sicherstellung der Harmonisierung zwingend erforderlich ist, und den Kantonen weiterhin einen möglichst grossen Gestaltungsspielraum belassen. In diesem Sinne erscheint dem Regierungsrat die Variante 2 sachgerechter als die Variante 1, da sie den Harmonisierungsauftrag erfüllt, gleichzeitig aber dem Subsidiaritätsprinzip besser Rechnung trägt und den kantonalen Gestaltungsspielraum wahrt.

Die Förderung der Landessprachen hat für den Regierungsrat des Kantons Bern einen hohen Stellenwert. Die Sprachenvielfalt, respektive das Sprachenlernen hat eine kohäsive Funktion und die vier Sprachregionen mit ihrer kulturellen Vielfalt verbinden die Schweiz miteinander. Dem Regierungsrat sind die Qualität des Unterrichts, geeignete Lehrmittel, gut ausgebildete Lehrpersonen sowie Austauschprogramme zwischen den Sprachregionen ein wichtiges Anliegen. Sowohl interkantonal als auch kantonal werden verschiedene Massnahmen umgesetzt und Projekte gefördert, wie beispielsweise das Projekt «Filiere Bilingue» in der Stadt Biel.

Der Regierungsrat des Kantons Bern anerkennt die Bedeutung harmonisierter Rahmenbedingungen für die Qualität und Durchlässigkeit im Bildungsraum Schweiz. Er ist überzeugt, dass dieses Ziel weiterhin im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit erreicht werden kann.

Freundliche Grüsse

Im Namen des/Regierungsrates

Pii ,re Alain Schnegg Christoph Auer ^gierungspräsident Staatsschreiber