2026.BVD.298
Köniz, Kirchstrasse 64 + 72, Gymnasium Lerbermatt, Kapazitätserhöhung durch Raumoptimierungen. Verpflichtungskredit für die Ausführung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 280/2026 Datum RR-Sitzung: 18. März 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2026.BVD.298 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Köniz, Kirchstrasse 64 + 72, Gymnasium Lerbermatt, Kapazitätserhöhung durch Raumoptimierungen, Verpflichtungskredit für die Ausführung
Erwägungen
1. Gegenstand
Die steigenden Schülerzahlen an den Berner Gymnasien erfordern kurzfristig zusätzlichen Schulraum. Beim Gymnasium Lerbermatt in Köniz soll durch Raumoptimierungen eine Kapazitätserweiterung stattfinden entsprechend der strategischen Schul- und Sportraumstrategie Sekundarstufe II mit Fokus auf den Mittelschulen. Durch interne Umbauten und Raumrochaden sowie betriebliche Massnahmen können drei zusätzliche Klassen untergebracht werden. Dadurch reduziert sich der Raumbedarf des Gymnasiums Lerbermatt am provisorischen Schulstandort Businesspark im Liebefeld. Die dort freiwerdenden Räume stehen so den Gymnasien Kirchenfeld und Neufeld zur Verfügung, die ebenfalls dringend zusätzlichen Schulraum benötigen.
Mit dem beantragten Kredit von CHF 696 000 (Gesamtkosten von CHF 768 000 abzüglich bereits bewilligte Projektierungskosten von CHF 72 000) soll die Realisierung der baulichen Massnahmen zur Raumoptimierung beim Gymnasium Lerbermatt finanziert werden. Im Gesamtbetrag enthalten sind Kosten für die Ausstattung der zusätzlichen Räume von CHF 85 000 (zu Lasten BKD).
2. Rechtsgrundlagen
‒ Mittelschulgesetz vom 27. März 2007 (MiSG; BSG 433.12), Art. 33, 59 und 64 ‒ Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV; BSG 433.121), Art. 70 ‒ Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs - und Kulturdirektion (OrV BKD, BSG 152.221.181), Art. 12 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand Oktober 2025, Baupreisindex Espace Mittelland, 143.6 Punkte (Basis Oktober 1998 = 100 Punkte)
Gesamtkosten inkl. Reserven 13 % CHF 768 000
bestehend aus: ‒ Bau- und Ausbauarbeiten (zu Lasten BVD) CHF 683 000 ‒ Ausstattung (zu Lasten BKD) CHF 85 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 768 000 Abzüglich der am 19. Januar 2026 bewilligten Projektierungskosten CHF 72 000 Zu bewilligender Kredit CHF 696 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG. Die Ausgaben sind wie folgt in den Budgets der Bau- und Verkehrsdirektion und der Bildungskulturdirektion eingestellt und werden voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst:
4.1 Projektierung und Realisierung (zu Lasten BVD)
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Konto Bezeichnung Jahr 314400000 Baulicher Unterhalt Hochbauten Verwaltungsvermögen 2026 CHF 5 000 504100000 Umbau Liegenschaften Verwaltungsvermögen 2026 CHF 678 000 Total CHF 683 000
4.2 Ausstattung (zu Lasten BKD)
Produktgruppe: Mittelschulen und Berufsbildung
Die Ausgaben sind im Budget der Bildungs- und Kulturdirektion eingestellt und werden voraussichtlich mit folgender Zahlungstranche abgelöst:
Konto Bezeichnung Jahr 311000000 Büromöbel und -geräte 2026 CHF 85 000 Total CHF 85 000
5. Angaben zu den Investitionen
5.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 678 000 68 000 610 000 13
5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total 2023 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 0.678 0.678 In der GKIP 2025 eingestellt
In der gesamtkantonalen Investitionsplanung (GKIP) 2025 sind für den Raumbedarf SEK II regionale Platzhalter eingestellt (sog. Vorhaben). Für die Region Bern sind CHF 177 Mio. vorgesehen. Das vorliegende Geschäft wird aus diesem Platzhalter finanziert, wodurch sich dieser entsprechend verringert.
5.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung Unterricht Bildung Forschung, Gebäude (Übriges 678 000 25 27 120 Gebäude)
Die zu ersetzenden Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.
6. Begründung
6.1 Ausgangslage
Gestützt auf die beiden Studien BASS I und BASS II sowie die jüngste Entwicklungsprognose gemäss dem Bundesamt für Statistik wird aufgrund der demographischen Entwicklung im gesamten Kanton bei den Mittelschulen in den kommenden Jahren ein relevanter Anstieg der Schülerinnen- und Schülerzahlen zu verzeichnen sein.
Der künftige Schulraumbedarf für die Mittelschulen wurde mit regionalisierten Bildungsszenarien entsprechend dem prognostizierten Schülerwachstum mit dem erarbeiteten Schulraum-Monitoring-Tool ermittelt. Im Hauptfokus steht der kurzfristige zusätzliche Schulraumbedarf per Schuljahr 2026/27 für sieben zusätzliche Schulklassen in der Region Bern. Dieser soll entsprechend dem Zwischenbericht zur strategischen Schul- und Sportraumplanung Sekundarstufe II mit Fokus Mittelschulen, der vom Regierungsrat am 17. Dezember 2025 zur Kenntnis genommen wurde, im ganzen Kanton durch bauliche Massnahmen bei bestehenden Gymnasien (z.B. Hofwil), Verlängerungen von Anmieten (Wankdorffeldstrasse 102, Gymnasium Burgdorf), Inbetriebnahmen laufender Projekte (Gymnasium Hofwil, Gymnasium Thun) sowie einer betrieblichen Verdichtung und Umverteilung von Schülerinnen und Schülern gewährleistet werden.
Beim Gymnasium Lerbermatt können durch interne Raumoptimierungen und kleine Umbauten sowie Raumrochaden ein zusätzliches Klassenzimmer, zwei zusätzliche Biologiezimmer und zusätzliche Lehrerarbeitsplätze geschaffen werden. Benötigt werden diese Räume, um zusätzliche Klassen aufnehmen zu können, da die Anzahl der Schulklassen in einem festen Verhältnis zu neutralen Unterrichts - und Spezialräumen steht. Gerade die Spezialräume, vorliegend die Biologiezimmer, sind zentral für die Aufnahme zusätzlicher Schülerinnen und Schüler. Gemeinsam mit betrieblichen Lösungen ermöglichen die vorgesehenen baulichen Massnahmen dem Gymnasium Lerbermatt, insgesamt drei zusätzliche Klassen aufzunehmen. Dadurch reduziert sich der Raumbedarf des Gymnasiums Lerbermatt am von mehreren Gymnasien genutzten, provisorischen Schulstandort Businesspark im Liebefeld. Die dort freiwerdenden Räume stehen neu den Gymnasien Kirchenfeld und Neufeld zur Verfügung, die ebenfalls dringend zusätzlichen Schulraum benötigen.
6.2 Projektbeschrieb
Die Umbaumassnahmen tangieren 17 Räume im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss der beiden bestehenden Schultrakte Ost und West. Rund die Hälfte dieser Räume mit einer Nutzfläche von insgesamt rund 500 m² ist von baulichen Eingriffen betroffen. Verschiedene kleingliedrige Räume werden zu grösseren Räumen zusammengeführt. Durch die baulichen Massnahmen können insgesamt drei zusätzliche Unterrichtszimmer, davon ein neutrales Schulzimmer und zwei vollwertige Biologiezimmer mit zugehörigem Vorbereitungsraum, sowie Lehrerarbeitsplätze geschaffen werden. Weitere Raumoptimierungen, insbesondere im 2. Obergeschoss, das nur neutrale Unterrichtsräume umfasst, sind räumlich nicht möglich.
Mitte der 2030er Jahre steht eine Gesamtinstandsetzung des Gymnasiums Lerbermatt an. Die vorliegend von den Raumoptimierungen durch bauliche Massnahmen betroffenen Räume sollen dannzumal nicht erneut saniert werden.
6.3 Ausstattung (zu Lasten BKD)
Die Ausstattung der betroffenen Räume mit Mobiliar wird mit CHF 85 000 veranschlagt und geht zu Lasten der Bildungs- und Kulturdirektion.
6.4 Alternativen und Folgen eines Verzichts
Sollte der Regierungsrat der Raumoptimierung am Gymnasium Lerbermatt nicht zustimmen, kann das bestehende kurzfristige Schulraumdefizit an den Berner Gymnasien nicht entschärft werden und es müssten alternative Unterbringungsmöglichkeiten in einer Anmiete gefunden werden.
6.5 Termine
Rückbau- und Vorbereitungsarbeiten April 2026 Installations- und Ausbauarbeiten Juli/August 2026 Inbetriebnahme 10. August 2026
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion