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2026.BVD.299

Köniz, Kirchstrasse 62-78, Gymnasium Lerbermatt, Sporthallenprovisorium (Nachnutzung Traglufthalle). Zusatzkredit für die Ausführung

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 279/2026 Datum RR-Sitzung: 18. März 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2026.BVD.299 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Köniz, Kirchstrasse 62-78, Gymnasium Lerbermatt, Sporthallenprovisorium (Nachnutzung Traglufthalle), Zusatzkredit für die Ausführung

Erwägungen

1. Gegenstand

Am 3. Juni 2024 hat der Grosse Rat einen Verpflichtungskredit für die Umplatzierung der kantonseigenen Traglufthalle vom Areal des Gymnasiums Hofwil auf das Areal des Gymnasiums Lerbermatt in Köniz bewilligt. Die Verschiebung der Halle war im Sommer 2024 geplant. Das Vorhaben wurde durch Einsprachen gegen die Baubewilligung um rund zwei Jahre verzögert. Die Traglufthalle muss daher länger als geplant zwischengelagert werden. Eine während der Projektierung durchgeführte Baugrunduntersuchung ergab zudem, dass der Baugrund statisch ertüchtigt werden muss. Neu wird zudem eine Lehrergarderobe ins Projekt aufgenommen und aufgrund nicht erwarteter behördlicher Auflagen sind Rückstellungen nötig, die weitere ursprünglich nicht absehbare Aufwände verursachen.

Insgesamt liegen die Gesamtkosten um CHF 817 000 über den ursprünglich vorgesehenen Gesamtkosten von CHF 1 460 000, die dem Kreditbeschluss des Grossen Rats im Sommer 2024 zu Grunde lagen. Daher muss dem Regierungsrat ein Zusatzkredit in dieser Höhe beantragt werden.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Mittelschulgesetz vom 27. März 2007 (MiSG; BSG 433.12), Art. 33, 59 und 64 ‒ Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV; BSG 433.121), Art. 70 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Grossratsbeschluss vom 3. Juni 2024 betreffend Köniz, Kirchstrasse 62-78, Gymnasium Lerbermatt, Sporthallenprovisorium (Nachnutzung Traglufthalle), Zusatzkredit für die Ausführung (2024.BVD.578)

3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Preisstand Hochbaupreisindex Espace Mittelland, Oktober 2023 141.6 Punkte

Aktuelle Endkostenprognose CHF 2 277 000 Gesamtkosten CHF 2 277 000 ./. am 30. Januar 2024 bewilligter Ausgaben für die Projektierung – CHF 115 000 ./. mit GRB vom 3. Juni 2024 bewilligter Ausführungskredit (2024.BVD.578) – CHF 1 345 000

Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 36 FHaV CHF 817 000 und zu bewilligender Zusatzkredit

Mehrbedarf, bestehend aus: ‒ Zusätzliche Nutzerbedürfnisse CHF 135 000 ‒ zusätzliche Lagerungskosten und Anwaltskosten CHF 151 000 ‒ Bauliche Auflagen aus Baubewilligung (Nachhaltigkeit) CHF 169 000 ‒ Umgebungsarbeiten, Bautechnik CHF 275 000 ‒ Zusätzliche Honorare CHF 87 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV). Es gilt dabei die Preisbasis des ursprünglichen Kredits: BPI Espace Mittelland Stand 1. Oktober 2023.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Es handelt sich um einen Zusatzkredit gemäss Art. 35 FHG. Die Zahlungen werden voraussichtlich wie folgt abgelöst und sind im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion und der Bildungs- und Kulturdirektion eingestellt:

Produktgruppe: Immobilienmanagement Konto Bezeichnung Jahr 3144000000 Baulicher Unterhalt Hochbauten Verwaltungsvermögen 2024 CHF 190 000 3160000000 Miet- und Pachtzinse 2024 CHF 36 000 3160000000 Miet- und Pachtzinse 2025 CHF 90 000 3144000000 Baulicher Unterhalt Hochbauten Verwaltungsvermögen 2026 CHF 87 000 504000000 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) 2026 CHF 1 789 000 Total CHF 2 192 000

Produktgruppe: Mittelschulen und Berufsbildung Konto Bezeichnung Jahr 311000000 Büromöbel und -geräte 2026 CHF 85 000 Total CHF 85 000

5. Angaben zu den Investitionen

5.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 1 789 000 1 789 000 0 8

5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 1.789 0.304 0.012 1.473

Die Investitionen sind in der GKIP 2025 in der Sammelposition für Geschäfte unter 5 Mio. enthalten.

5.3 Jährlicher Abschreibungsaufwand

Jährliche Abschrei- Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer bung Freizeit Sport Erholung, Gebäude (Rohbau 1) 1 145 000 8 143 125

Freizeit Sport Erholung, Gebäude (Übriges Gebäude) 644 000 8 80 500

6. Begründung

6.1 Ausgangslage

Im Sommer 2024 wurde der Businesspark Liebefeld als provisorischer gymnasialer Standort in Betrieb genommen. An diesem Standort gibt es keine Sporthalle. Der obligatorische Sportunterricht muss daher in Sporthallen der anderen Gymnasien stattfinden, obwohl im Raum Bern für die Gymnasien ohnehin zu wenig Sporthallen zur Verfügung stehen. Daher soll die Tragluftsporthalle, die seit 2017 bis Mitte 2024 als Sporthallenprovisorium für das Gymnasium Hofwil gedient hat, den Schülerinnen und Schülern des Schulraumprovisoriums Businesspark Liebefeld zur Verfügung gestellt werden.

Es wurden im Umfeld des Businesspark Liebefeld verschiedene Schul- und Sportstandorte für die Verortung der bestehenden Traglufthalle Hofwil geprüft. Aus nutzungs- und planungsrechtlicher Sicht sowie aus zeitlichen Gründen stand nur der Standort «Wiese» auf dem kantonalen Areal Gymnasium Lerbermatt zur Verfügung. Die Strecke vom Businesspark zur Lerbermatt ist für die Schülerinnen und Schüler gut bewältigbar.

Für die Verschiebung der Traglufthalle vom Hofwil und den Wiederaufbau im Liebefeld hat der Grosse Rat im Sommer 2024 einen Kredit von CHF 1 345 000 (Gesamtkosten von CHF 1 460 000 abzüglich der Projektierungskosten von CHF 115 000) bewilligt. Im Kredit enthalten sind Ausstattungskosten zu Lasten der BKD in der Höhe von CHF 85 000. Geplant war, dass der Aufbau der Traglufthalle von August bis September 2024 erfolgen könne und die Halle im Oktober 2024 in Betrieb genommen werden könne.

6.2 Zusatzkredit

Das geplante Vorgehen wurde in der Folge durch Einsprachen gegen die Baubewilligung um rund zwei Jahre verzögert. Dies führt zu Mehrkosten für die längere Einlagerung der Traglufthalle.

Die Baubewilligung liegt inzwischen vor. Sie beinhaltet Auflagen, die ursprünglich nicht absehbaren Mehraufwand verursachen so beispielsweise betreffend Baumschutz und Wiedererherstellung des Ausgangszustandes nach dem Rückbau. Gemäss dem Gesamtbauentscheid vom 2. Juli 2025 muss die Traglufthalle zudem bis zum 3. August 2033 vollständig zurückgebaut sein. Die ursprünglich beantragte längere Nutzungsfrist lehnte die Denkmalpflege des Kantons Bern mit der Begründung ab, dass es sich dann nicht mehr um ein Provisorium handle. Somit kann realistischerweise neu von einer Nutzungsdauer von rund 8 Jahren ausgegangen werden. Diese entspricht der ersten fixen Mietdauer für das Schulraumprovisorium Businesspark Liebefeld (ohne Verlängerungsoption). Trotz der kürzeren Nutzungsdauer kann das Sporthallenprovisorium weiterhin als wirtschaftlich angesehen werden. Einen alternativen Standort in nützlicher Nähe zum Businesspark Liebefeld gibt es nach wie vor nicht.

Eine während der Projektierung durchgeführte Baugrunduntersuchung hat zudem ergeben, dass unter der Deckschicht eine künstliche Schüttung liegt, die mit mineralischen Bauabfällen belastet und schlecht bis mässig tragfähig ist. Der Baugrund muss deshalb statisch ertüchtigt und das verunreinigte Aushubmaterial fachgerecht entsorgt werden. Ebenfalls erst nachträglich hat sich herausgestellt, dass eine Lehrergarderobe benötigt wird, weil sich im Unterschied zum Standort in Hofwil keine andere Räumlichkeit in der Nähe der Traglufthalle befindet, die die Lehrpersonen zum Kleiderwechseln nutzen könnten.

Weitere Mehrkosten entstehen für eine neue Schliessanlage, die mit dem Schliesssystem des Gymnasiums Liebefeld kompatibel sein muss.

Insgesamt entstehen seinerzeit nicht absehbare Mehrkosten in der Höhe von CHF 817 000, für die ein Zusatzkredit beantragt werden muss.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Mittelschulverordnung, Art. 33, Art. 59, and Art. 64 — read in the version of August 1, 2024; the act was consolidated again on September 1, 2026.
  • Finanzhaushaltsgesetz, Art. 70 — read in the version of December 1, 2023; the act was consolidated again on September 1, 2026.