2026.DIJ.7557
Vernehmlassung des Bundes: 21.464 s Pa. Iv. Zopfi. Anpassung von Artikel 276 StGB und Artikel 98 MStG an die heutige Realität zur Stärkung der Meinungsäusserungsfreiheit. Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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RRB Nr.: 881/2026 26. August 2026 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: 21.464 s Pa. Iv. Zopfi. Anpassung von Artikel 276 StGB und Artikel 98 MStG an die heutige Realität zu Stärkung der Meinungsäusserungsfreiheit Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Vorentwurf zu einer Revision von Art. 276 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) betreffend die Aufforderung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten.
Der Entwurf sieht vor, auf die Bestrafung von Zivilpersonen zu verzichten, die in Friedenszeiten öffentlich zum Ungehorsam gegen einen militärischen Befehl, zur Dienstverletzung, zur Dienstverweigerung oder zum Ausreissen auffordern (Art. 276 Ziffer 1 Satz 1 StGB). Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Änderung. Die Gesetzesänderung stellt ein Korrektiv dar, um die Schweizer Gesetzgebung mit den Grundwerten einer modernen, demokratischen Gesellschaft und dem verfassungsrechtlich verankerten Grundrecht der Meinungsäusserungsfreiheit in Einklang zu bringen.
Die sicherheitspolitische Lage weltweit und in Europa hat sich spätestens seit Beginn des russisch-ukrainischen Krieges massiv verschlechtert. Eine Eskalation ist nicht ausgeschlossen. Der Regierungsrat bedauert, dass die vorgeschlagene Änderung in eine Zeit mit einer verschärften Bedrohungslage fällt. Vor dem Hintergrund der neuen Möglichkeiten der hybriden Kriegsführung ist der Bekämpfung von allfälligen digitalen Desinformationskampagnen besondere Beachtung zu schenken.
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Kanton Bern Canton de Berne
Freundliche Grüsse
Im Namen des ierungsrates
Piero ain Schnegg Christoph Auer rerungspräsident Staatsschreiber
Verteiler — Justizvenn/altungsleitung — Sicherheitsdirektion
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