2026.GSI.470
Vernehmlassung des Bundes. Totalrevision der Verordnung des EDI über die Umsetzung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung (VORA-EDI). Stellungnahme des Kantons Bern
Rubrum
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Bundesamt für Gesundheit
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RRB Nr.: 565/2026 , 27. Mai 2026 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Totalrevision der Verordnung des EDI über die Umsetzung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung (VORA-EDI). Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Erwägungen
1. Grundsätzliche Bemerkungen
Die vorgeschlagene Totalrevision der VORA-EDI wird grundsätzlich begrüsst.
Die Weiterentwicklung des Risikoausgleichs, insbesondere durch die stärkere Berücksichtigung morbiditätsbasierter Indikatoren wie der pharmazeutischen Kostengruppen (PCG), stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Zielgenauigkeit und Systemgerechtigkeit dar.
Insbesondere die Weiterentwicklung des Risikoausgleichs auf Basis der Wirkungsanalyse zu den pharmazeutischen Kostengruppen (PCG) erscheint sachgerecht. Die im externen Bericht der ZHAW zur Wirkungsanalyse dargestellten Ergebnisse zeigen, dass die Einführung der PCG zu einer Verbesserung der Modellgüte und zu einer Reduktion der Risikoselektionsanreize geführt hat.
Hervorzuheben ist, dass die Stärkung des Risikoausgleichs durch die Erweiterung geeigneter Indikatoren zur Berechnung des Leistungsbeitrags wesentlich zur Sicherstellung des solidarischen Ausgleichs innerhalb der OKP beiträgt. Die vorgeschlagenen Anpassungen erscheinen insgesamt kohärent und zweckmässig.
Die Wirkungsanalyse zeigt jedoch, dass trotz Verbesserungen weiterhin gewisse Unter- und Überkompensationen bestehen sowie potenzielle neue Anreize zur Risikoselektion entstehen
können. Ein kontinuierliches Monitoring sowie eine laufende Weiterentwicklung des Modells werden daher ausdrücklich unterstützt.
Kanton Bern Canton de Berne
Der erhöhte administrative Aufwand bei Versicherern infolge der Reform wird zur Kenntnis genommen. Aus Sicht des Regierungsrats hat jedoch die Verbesserung der Zielgenauigkeit des Risikoausgleichs Vorrang.
2. Anträge und Bemerkungen zu einzelnen Artikeln
2.1 Artikel 3 — Mindestanzahl Arzneimittelpackungen / DDD
2.1.1 Antrag
Die Auswirkungen der angepassten Schwellenwerte im Rahmen eines Monitorings sind eng zu begleiten.
2.1.2 Begründung
Die Anpassung der Schwellenwerte (insbesondere die teilweise Senkung auf 90 DDD) ist nachvollziehbar und folgt einem methodisch abgestützten Ansatz. Gleichzeitig können Änderungen bei Schwellenwerten potenziell Auswirkungen auf die Stabilität und Prognostizierbarkeit der Ausgleichszahlungen haben, was gemäss Evaluation bereits als Herausforderung identifiziert wurde. Ein enges Monitoring ist daher angezeigt..
2.2 Artikel 4 — Teuerungsfaktoren
2.2.1 Antrag
Die Methodik ist frühzeitig zu kommunizieren und die Datengrundlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
2.2.2 Begründung
Die differenziertere Berechnung der Teuerung nach aggregierten Risikogruppen wird grundsätzlich begrüsst. Sie trägt dazu bei, strukturelle Verzerrungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung von EFAS, zu vermeiden. Aus kantonaler Sicht ist wichtig, dass die neue Methodik transparent und für die Versicherer nachvollziehbar umgesetzt wird, um Planungsunsicherheiten nicht zusätzlich zu erhöhen.
Kanton Bern Canton de Berne
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anträge.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber