Antrag auf Neuberechnung der Quellensteuer

Steuerverwaltung

www.taxme.ch

Antrag auf Neuberechnung

der Quellensteuer

Steuerverwaltung des Kantons Bern

Ab Steuerjahr 2021

Quellensteuer

Postfach

3001 Bern

Für das Steuerjahr

Gesuchsteller/in

Ehepartner/in oder eingetragene/r Partner/in

Geschlecht

weiblich

männlich

Geschlecht

weiblich

männlich

AHV-Nr.

AHV-Nr.

ZPV-Nr.

ZPV-Nr.

Name

Name

Vorname

Vorname

Strasse / Nr.

Strasse / Nr.

PLZ / Ort

PLZ / Ort

E-Mail

E-Mail

Geburtsdatum

Geburtsdatum

Zustell- oder Vertreteradresse in der Schweiz (zwingend, wenn Ansässigkeit im Ausland)

Name

Strasse / Nr.

Vorname

PLZ / Ort

Zahlungsverbindung Bank

Kontoinhaber/in

Konto-Nr.

Name Bank / Ort

IBAN-Nr.

Begründung

Wichtig: Kopien Lohnausweise oder Bescheinigungen von all Ihren Einkünften beilegen.

Falsche Ermittlung des quellensteuerpflichtigen Bruttolohns oder des satzbestimmenden

Einkommens

Name

Von

bis

Adresse

Name

Von

bis

Adresse

Name

Von

bis

Adresse

Antrag auf Neuberechnung

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Falsche Tarifanwendung

Monat/e

Tarif SSL

beantragter Tarif

Monat/e

Tarif SSL

beantragter Tarif

Monat/e

Tarif SSL

beantragter Tarif

Monat/e

Tarif SSL

beantragter Tarif

Monat/e

Tarif SSL

beantragter Tarif

Monat/e

Tarif SSL

beantragter Tarif

Monat/e

Tarif SSL

beantragter Tarif

Wichtig: Kopie sämtlicher Unterlagen beilegen, die den beantragten Tarif bestätigen: –– Nachweis für Zivilstandsänderungen (Ansässigkeits- oder Meldebescheinigungen, Familienbüchlein usw.)

–– Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern

–– Nachweis der Erstausbildung

von volljährigen Kindern (Immatrikulationsbestätigungen usw.)

–– Nachweis für das Zusammenleben im gleichen Haushalt (Ansässigkeits- oder Meldebescheinigungen usw.) –– Nachweis für Änderung der Kirchenzugehörigkeit (Austrittsbestätigung usw.)

Bemerkungen

Richtigkeit

Ich bestätige, dass meine Angaben vollständig und richtig sind.

Ort / Datum

Unterschrift

Wichtige Hinweise

–– Im Rahmen der Neuberechnung der

Quellensteuer werden sämtliche in der Schweiz

quellensteuerpflichtigen Erwerbs- und

Ersatzeinkünfte des betreffenden Steuerjahres zusammengezählt. Das so ermittelte Bruttojahreseinkommen wird durch die Anzahl

der Erwerbsmonate geteilt, um das satzbestimmende Einkommen zu berechnen. Die

geschuldeten Quellensteuern werden

mit dem zu Beginn jeden Monats anwendbaren Quellensteuertarif festgesetzt. Zu

viel bezahlte Quellensteuern werden an die quellen-

steuerpflichtige Person zurückerstattet, zu wenig bezahlte Quellensteuern bei

dieser nachgefordert.

–– Der Antrag muss bis spätestens 31. März des Folgejahres durch die quellensteuerpflichtige Person eingereicht werden.

Auf nachträglich eingereichte Anträge wird nicht eingetreten.

–– Für nachstehende Konstellationen ist keine Neuberechnung der Quellensteuer möglich (nicht abschliessende Aufzählung). Stattdessen kann die quellensteuerpflichtige Person – sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind – bis 31. März des Folgejahres

einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung stellen.

–– Geltendmachung von zusätzlichen, im Quellensteuertarif nicht oder bloss pauschal berücksichtigten Abzügen

(Unterhaltszahlungen, erhöhte Berufskosten etc.);

–– Berücksichtigung von je hälftigen Kinderabzügen bei getrennt veranlagten Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge;

–– Korrektur des satzbestimmenden Einkommens bei Zweiverdiener-Ehepaaren, von

denen ein Ehegatte oder beide Ehegatten

in der Schweiz zum Tarifcode C quellenbesteuert werden.

–– Eine Neuberechnung der Quellensteuer kann auch durch die Steuerverwaltung von

Amtes wegen zu Gunsten oder zu Ungunsten

der quellensteuerpflichtigen Person durchgeführt werden.

–– Eine Neuberechnung der Quellensteuer ist nicht möglich bei Personen mit Ansässigkeit in der Schweiz, die obligatorisch nachträglich

ordentlich veranlagt werden (Art. 114a StG und Art. 7 und 11 QSV).

Antrag auf Neuberechnung

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