Merkblatt: Erbschaftssteuer

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Merkblatt: Erbschaftssteuer

Merkblatt zum Ausfüllen der Anzeige für Erbschaftssteuer

Allgemeines

Der Kanton Bern erhebt auf allen unentgeltlichen Vermögens- zugängen eine Erbschaftssteuer, wenn die Erblasserin oder der Erblasser den letzten steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Bern hatte oder der Erbgang im Kanton Bern eröffnet worden ist oder wenn im Kanton Bern gelegene Grundstücke oder Rechte daran übergehen.

Einzelheiten finden Sie im Gesetz über die Erbschafts- und Schen- kungssteuer: www.taxme.ch

Ausfüllen der Anzeige

Mit einer korrekt ausgefüllten Anzeige tragen Sie dazu bei, dass die Erbschaftssteuer richtig veranlagt wird. Lesen Sie die Anga- ben zu den einzelnen Rubriken genau durch. Die Erläuterungen und Erklärungen beziehen sich auf die Ziffern in der Anzeige für Erbschaftssteuer. Finden Sie keine Antwort auf Ihre Frage, dann wenden Sie sich bitte an die aufgeführte Adresse.

Personalien

1. Erblasser/-in (verstorbene Person)

Name / Vorname, Strasse / Nummer, Postleitzahl / Ort, genaues Geburts- bzw. Sterbedatum

Mit diesen Angaben ordnen wir die eingereichte Anzeige dem richtigen Dossier zu.

2. Erben

Name / Vorname, Strasse / Nummer, Postleitzahl / Ort, Geburts- datum, Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person (Verwandtschaft nach Art. 20 und 21 des Schweizerischen Zivil- gesetzbuches) sowie gesetzliche oder testamentarisch zuge- wiesene Erbquote (Kopie Testament / Erbvertrag bei­legen).

Bitte füllen Sie die Angaben vollständig aus, da insbesondere feh- lende Geburtsdaten die Verarbeitung der Veranlagung erheblich verzögern können. Weisen Sie auf besondere Beziehungen zur verstorbenen Person hin (Pflegekindverhältnis, Lebens- / Wohn- partnerschaft), da dies gegebenenfalls zu einer Versteuerung nach tieferer Tarifkategorie führt. Legen Sie Beweismittel bei.

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3. Vermächtnisnehmer

Auch für die Vermächtnisnehmer sind ebenfalls alle unter Ziffer 2 aufgeführten Angaben erforderlich. Setzen Sie in der Kolonne «Vermächtnis» den Wert der Zuwendung in CHF ein.

Vermögen Erblasser/-in per Todestag

4. Aktiven

4.1 Liegenschaften im Kanton Bern

Standortgemeinde, Grundbuchblatt-Nummer, amtlicher Wert per Todestag

Bei mehreren Liegenschaften führen Sie diese einzeln auf einem separaten Blatt auf und tragen das Total der amtlichen Werte am Todestag auf der Anzeige ein. War die verstorbene Person am Todestag nicht im Kanton Bern wohnhaft, legen Sie die Kopie des Inventars sowie die Kopie der Erbschaftssteuer-Abrechnung des Wohnsitzkantons / Wohnlandes bei.

4.2 Liegenschaften ausserhalb des Kantons Bern

(Schweiz und Ausland) Standortgemeinde, Grundstück-Nummer sowie (kantonaler) Steuerwert per Todestag

Bei mehreren Liegenschaften führen Sie diese einzeln auf einem separaten Blatt auf und tragen das Total der Steuerwerte am Todestag auf der Anzeige ein. Ist der Steuerwert bei ausländi- schen Liegenschaften nicht bekannt, geben Sie bitte Erwerbs- datum und Kaufpreis an.

4.3 Bargeld

Total des am Todestag vorhandenen Bargeldes

4.4 Wertschriften

–– Sparhefte / Konti: Name der Bank bzw. Postkonto, Kontonummer, Bestand per Todestag inkl. Bruttomarchzinsen. –– Aktien: Kurswert per Todestag (wenn an der Börse gehandelt) oder der für die Vermögenssteuer ermittelte Verkehrswert auf den letzten Stichtag (31.12.)

Sind die Wertschriften in einem Bankdepot, setzen Sie das Total ein und verweisen auf das Depotverzeichnis. Bitte Kopie des Ver- zeichnisses beilegen.

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4.5 Guthaben

–– Forderungen / Darlehen: Bestand per Todestag inkl. allfällige Marchzinsen; Name und Wohnsitz des Schuldners. Bei gefährdeten Forderungen sind Abweichungen vom effektiven Forderungsbetrag zu begründen. –– Rückforderungen gegenüber der Krankenkasse –– Steuerguthaben der verstorbenen Person gemäss Schlussabrechnung per Todestag –– Renten, Pensionsansprüche –– usw.

4.6 Hausrat

Liquidationswert = der bei einem Verkauf voraussichtlich erziel- bare Erlös

Wertvolle Hausratbestandteile (Antiquitäten) sind durch eine Fachperson schätzen zu lassen.

4.7 Beweglichkeiten

Bei Fahrzeugen, Bildern, wertvollem Schmuck sowie Sammlun- gen jeder Art (Briefmarken, Münzen usw.) sind die Verkehrswerte durch Fachpersonen zu ermitteln.

4.8 Geschäftsvermögen / landwirtschaftliches

Vermögen Wert des Reinvermögens (Eigenkapital) gemäss Bilanz. Bitte Ko- pie Bilanz bzw. detaillierte Aufstellungen beilegen.

4.9 Weitere Vermögenswerte

Führen Sie hier alle übrigen Vermögensbestandteile auf, für die keine eigene Rubrik vorhanden ist.

5. Passiven

5.1 Hypothekarschulden

Effektiver Bestand per Todestag inkl. Marchzinsen

5.2 Darlehensschulden

Effektiver Bestand per Todestag inkl. allfällige Marchzinsen

5.3 Laufende Schulden

Führen Sie auf einer separaten Liste die per Todestag ausstehen- den und noch nicht bezahlten Rechnungen auf (Arzt / Spital / Tele- fon / Strom / Steuern usw.) und setzen Sie den Totalbetrag in der Anzeige ein.

5.4 Todesfallkosten

Führen Sie auf einer separaten Liste alle Auslagen auf, welche mit dem Todesfall zusammenhängen (Beerdigungskosten inkl. tat- sächliche Kosten für Grabstein / -unterhalt) und setzen Sie den Totalbetrag in der Anzeige ein.

5.5 Rückstellungen

Für ein Grabmal (Grabstein / -platte) sind die tatsächlichen Kosten (siehe Punkt 5.4 «Todesfallkosten») oder – falls noch nicht bekannt

  • eine Rückstellung bis maximal CHF 5 000 abziehbar. Für Grab-

unterhalt wird steuerrechtlich eine Pauschale von maximal CHF 5 000 anerkannt, wenn die Erben nicht testamentarisch oder erb- vertraglich zur Rückstellung eines höheren Betrages verpflichtet wurden.

Steuerverwaltung des Kantons Bern Brünnenstrasse 66, Postfach, 3001 Bern Telefon +41 31 633 60 16 www.taxme.ch

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MB

Bei Beisetzungen im Gemeinschaftsgrab können keine Rückstel- lungen für Grabstein / -unterhalt abgezogen werden. Die Erbteilungs- bzw. Liquidationskosten können nicht als Nach- lass-Schulden abgezogen werden.

Weitere Angaben

6. Schenkungen / Vorempfänge

Führen Sie die von der verstorbenen Person und / oder deren Ehepartner / Ehepartnerin ausgerichteten Vorempfänge und Schenkungen möglichst detailliert auf.

Nicht als Vorempfänge oder Schenkungen gelten Darlehen (verzinslich oder unverzinslich), die grundsätzlich zurückbezahlt werden müssen.

7. Versicherungen

Unter 7.1 «Ausbezahlte Lebens- und Rentenversicherungen» geben Sie alle rückkaufsfähigen und in Folge des Todes fällig gewordenen Lebens- und Rentenversicherungen an.

Unter 7.2 «Ausbezahlte Personalvorsorgeversicherungen / Säule 3a / Risikoversicherungen» geben Sie alle in Folge des Todes fälligen und mit einem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehenden Ver- sicherungen, Risikoversicherungen und Leistungen aus Säule 3a an.

Unter Ziffer 7.3 «Weiterlaufende Versicherungen» geben Sie alle Versicherungen an, die nach dem Todestag weiterlaufen.

8. Ergänzungen

Hier können Sie auf alle Besonderheiten hinweisen, die auf die Erhebung der Erbschaftssteuer einen Einfluss haben könnten. Benutzen Sie Zusatzblätter, sollte der Platz nicht ausreichen.

9. Beilagen

Bitte legen Sie nur Kopien und keine Originale bei.

10. Erben oder bevollmächtigte Person

Vergessen Sie nicht, die Anzeige für Erbschaftssteuer mit Ort, Datum sowie Unterschrift zu versehen.

Bei mehreren erbberechtigten Personen ist es von Vorteil, wenn Sie eine Erbenvertretung bestimmen und diese zur Einreichung bevollmächtigen (bitte Vollmacht beilegen).

Ist die Anzeige nur durch eine von mehreren erbberechtigten Per- sonen unterschrieben, gehen wir davon aus, dass diese Person zur Unterzeichnung bevollmächtigt ist.

Einreichen der Anzeige für Erbschaftssteuer

Ihre vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anzeige reichen Sie bitte zusammen mit den notwendigen Unterlagen (nur Kopien, keine Originale) wie folgt ein:

Steuerverwaltung des Kantons Bern Erbschafts- und Schenkungssteuer Postfach 3001 Bern

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