231.31

Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen

Vom 16.06.2009 (Stand 01.07.2009)

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, zur Bezeichnung der zuständigen Behörden gemäss Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE)1 und gemäss § 74 Absatz 2 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 19842, beschliesst:

Art. 2 Zuständige Behörde für Vollstreckung von Rückführungsentscheiden

Zuständige Behörde für die Vollstreckung von Rückführungsentscheiden im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 BG-KKE6 ist die Sicherheitsdirektion.

Art. 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.

GS 36.1139