523.13
Regierungsratsbeschluss betreffend Natur-, Jagd- und Vogelschutzreservat im Rutschgebiet unter der Fluh (Parzelle 988 im Büchlihau), Gemeinde Füllinsdorf
Vom 16.02.1960 (Stand 16.02.1960)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung vom 29. Januar 1960 und der Einwohnergemeindeversammlung vom 2. Februar 1960, beschliesst:
Art. 1
Das auf dem Plan 1 : 2000 vom 31. Juli 1959 als Reservat eingezeichnete Gebiet von rund 130 Aren1 Unter der Fluh (von Parzelle 988 Büchlihau) wird als Wildschon- und Vogelschutzgebiet erklärt.
In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.
Die Reservatsgrenzen sind durch Eichen- oder Akazienpfähle, die mindestens einen Meter über den Boden ragen, mit einer entsprechenden Anschrift genau zu markieren (Reservat-Jagdverbot).
Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
GS 21.624