689.12
Verordnung über die Gebühren für die Höhere Fachschule ICT (HF ICT)
Vom 25.06.2019 (Stand 01.08.2019)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft,
gestützt auf Art. 9 Abs. 1 der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen vom 22. März 20121,
beschliesst:
Art. 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt die Gebühren der Höheren Fachschule ICT (HF-ICT).
Art. 2 Schulgeld und Gebühren
Folgende Schulgelder und Gebühren werden erhoben:
Schulgeld für Einwohnerinnen und Einwohner eines der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen vom 22. März 20122 (HFSV) angehörenden Kantons pro Semester CHF 2'950.–;
Schulgeld für die übrigen Studierenden pro Semester CHF 5'950.–.
Das Schulgeld ist für das ganze Semester geschuldet.
Die Kosten für Lehrmittel und Unterrichtsunterlagen tragen die Studierenden selber.
Art. 3 Übergangsbestimmungen
Diese Verordnung gilt für Studierende, die per Schuljahr 2019/2020 oder später in die HF-ICT eintreten.
Für Studierende, die vor dem Schuljahr 2019/2020 in die HF-ICT eingetreten sind, gilt die Schulordnung für die Höhere Fachschule ICT (HF-ICT) vom 9. Juli 20023 in der Version vom 1. August 2014.
GS 2019.040