259.500
Beschluss des Regierungsrates betreffend Löschung ausländischer Urteile im Strafregister
Vom 5. Januar 1943 (Stand 5. Januar 1943)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,
gestützt auf Art. 19 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Strafgesetzbuch,
beschliesst:
Über die Bewilligung von Gesuchen um Löschung ausländischer Strafurteile im Strafregister entscheidet das Polizei- und Militärdepartement im Einvernehmen mit dem Justizdepartement. Besteht zwischen den Departementen keine Übereinstimmung, so ist die Sache dem Regierungsrat zur Entscheidung zu unterbreiten.
KB 09.01.1943