310.180
Verordnung über die Gebühren der Prüfung in nicht ärztlicher Alternativ- und Komplementärmedizin
Nicht ärztl. Alternativ- / Komplementärmedizin. GebührenV 310.180 Verordnung über die Gebühren der Prüfung in nicht ärztlicher Alternativ- und Komplementärmedizin Vom 6. Dezember 2011 (Stand 1. Januar 2012)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,
gestützt auf § 4 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren vom 9. März 1972 1),
beschliesst:
§ 1. 1 Die Kosten der Prüfungen in nicht ärztlicher Alternativ- und Komplementärmedizin tragen die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten. 2 Für die Prüfungen sind folgende Gebühren zu entrichten: a) für die Anmeldung (Einzelpersonen) CHF 100; b) für die schriftliche Prüfung CHF 500; c) für die mündliche Prüfung CHF 1'400. 3 Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, welche aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen von Berufsverbänden angemeldet werden, haben folgende Gebühren zu entrichten: a) für die schriftliche Prüfung CHF 400; b) für die mündliche Prüfung CHF 1'400.
Schlussbestimmung Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Januar 2012 wirksam.
1) SG 153.800. 1 10.12.2011